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Kündigungsfrist nach allgemeinem Mietrecht (bei mündl. Mietvertrag)?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Pippi.79, 15 August 2011.

  1. Pippi.79

    Pippi.79 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    da wir eh schon länger unser Haus bewohnen wollen wir nun doch unsere vorige Wohnung kündigen. Ursprünglich wollten wir sie eigentlich behalten aber das ist aus diversen Streitgründen nervlich nicht mehr machbar. Der Vermieter bringt uns sonst noch ins Grab.

    Da wir keinen schriftlichen Mietvertrag hatten sondern nur einen mündlichen, ist eigentlich nix vertraglich geregelt. Er hätte uns also niemals aus der Wohnung schmeißen können, aber wir wollen nun raus.

    Da wir rechtliche Schritte zu erwarten hätten wenn wir uns nun irgendwie falsch verhalten würden haben wir eh schon einen Termin mit dem Anwalt vereinbart, damit das nun sauber über die Bühne läuft.

    Aber: Weiß trotzdem jemand von euch wie die allgemeinen Kündigungsfristen sind? Gibt es welche? Man kann nicht einfach von einer Stunde auf die anderen die Bude ausräumen und nicht mehr zahlen, oder? Es gibt doch bestimmt ein Mietgesetz das über den gemachten bzw. nicht gemachten Verträgen steht, ist darin eine Frist beschrieben?

    Der Anwaltstermin ist erst in einer Woche und ich würd´s aber jetzt schon gerne wissen da wir gerne mit Ende August alles abgeschlossen hätten. Das heißt die Zeit eilt. Aber das wird wahrscheinlich eh nicht möglich sein, oder? Wahrscheinlich muss bis Ende August eine Kündigung vorliegen um mit Ende September draußen sein zu können, vermute ich mal. Kennt sich da von euch jemand aus?

    :wave:
     

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