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Kündigungsfrist - Angestellter lt. Metaller-KV

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von E.Liza, 17 Dezember 2013.

  1. E.Liza

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Sind Arbeitsrecht-Spezialisten da?
    Hätte eine Frage:

    Hab mich für heut für eine Stelle beworben (neu zu besetzen ab Mitte Jänner/Febr. - so war es angegeben).
    Sollte ich tatsächl. noch heuer zu einem Gespräch eingeladen werden, steh ich vor dem Problem mit der Kündigungsfrist,..

    Lt. meinem DV sind Kündigungsfrist + -termin lt. KV. Da finde ich aber nix,...
    Wird wohl trotzdem bei Angestellten ein Monat sein??
    Der Zeitpunkt ist jetzt denkbar blöd, da mein DG 2 Wo Betriebsurlaub hat.
    D.h. doch, dass die Kündigung (ausser ich schick sie noch diese Wo ab, aber das wirds wohl nicht spielen) nicht bis Ende des Monats ankommt, da die Firma ja geschlossen ist u. ich frühestens Ende Jänner kündigen könnte?
     
  2. Maritina

    VIP: :Silber

    Wenn Dein Dienstgeber mitspielt, kannst du ja jederzeit eine einvernehmliche Auflösung vereinbaren. Dabei müsst ihr keine Kündigungsfristen beachten.

    Allerdings halte ich eine Besetzung der Stelle mit Mitte Jänner für extrem unrealistisch, wenn die Stelle jetzt erst ausgeschrieben war.
     
  3. E.Liza

    VIP: :Silber



    Wg. einvernehmlicher Lösung - hab ich mir auch schon gedacht. Wird bloß wg. meiner Nachbesetzung viell. schwierig.

    Die Stelle ist bisher ausschließl. beim AMS ausgeschrieben, d.h. man wendet sich nur an Arbeitslose, die könnten natürlich gleich anfangen. Alle anderen Bewerber haben wahrscheinl. das selbe Problem wie ich.
    Blöd nur, das ist immer noch nicht weiß, ob ich eh "nur" ein Monat Kündigungsfrist hab.
     
  4. E.Liza

    VIP: :Silber

    Hab jetzt nochmal im KV nachgelesen, ist ein bissl komisch geschrieben, aber da wird anscheinend kein Unterscheid zw. Arbeiter/Angestellten gemacht. Es ist nur vom Arbeitnehmer die Rede.
    Es ist gestaffelt, demnach hätte man zw. 1. u. 5. Dj. nur 2 Wo Kündigungsfrist.
    Und da ja in meinem DV steht, lt. KV müsste das gelten.
     
  5. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Gehst zu Deinem Betriebsrat oder zur Gewerkschaft und die werden Dir genau sagen, welche Termine von Deiner Seite aus einzuhalten sind.
     
    E.Liza gefällt das.
  6. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Ich finde deinen Optimismus gut. :)
     
  7. ClaHRa

    ClaHRa Gast-Teilnehmer/in

    Wie meinen?
     
  8. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Die TE mein ich.
     
  9. E.Liza

    VIP: :Silber


    Meinst du das ernst?

    Naja, ich war gleich so begeistert, als ich die Anzeige sah, im Prinzip würd ich tatsächl. alle Anforderungen erfüllen, die gefordert sind.

    Und nachdem die erst seit gestern suchen, wird denen auch klar sein, wie das bei den arbeitenden Menschen so ist,..Angestellte haben im allgemeinen eben 1 Monat Kündigungsfrist.
    Das geht sich doch auch bei anderen dann nicht aus mit Mitte Jänner/Febr. Da wirds dann März werden.
    Drum dachte ich, dass es sein könnte, dass die tatsächlich heuer noch wen einladen.
    Aber wahrscheinl. denke ich eh falsch, viell. wollen die keinen so alten Knochen (40+) dort hocken haben, viell. nehmen die lieber jemand, der gerade arbeitslos ist,...
     
  10. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Kann alles sein.
    Hast schon was gehört?
     
  11. E.Liza

    VIP: :Silber


    Leider nein. ;)
    War wohl wirklich etwas überschwenglich. Kommt wohl auch daher, dass ich beim letzten Mal, als alles so wunderbar zusammengepasst hat, 1 Std. nach der Bewerbung angerufen wurde u. eine Wo später angefangen hab, dort zu arbeiten,...naja so läufts halt net immer.
     
  12. Naturelle

    Naturelle Gast-Teilnehmer/in

    Und wie gings aus?
     
  13. E.Liza

    VIP: :Silber


    Lt. Betriebsrat: 1 Monat Kündigungsfrist.
    Lt. Tel.Auskunft Arbeiterkammer: 2 Wo Kündigungsfrist.

    Mitte Jänner hatte ich das Vorstellungsgespräch, diese Wo hab ich erfahren, dass ich dort anfangen darf! :)

    Nach der Kündigung hab ich erfahren, dass doch 1 Monat Kündigungsfrist ist,...
    2 Wo gelten für Arbeiter. Aber wurscht, ich hab den Job!!!!
     
    Morgengrauen, Naturelle und Pipina gefällt das.
  14. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    juhu :)
     
    E.Liza gefällt das.

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