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Kündigungfrist - wer kennt sich aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von wunschKind83, 26 Juli 2013.

  1. wunschKind83

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Ich hab nächste Woche, Montag, ein Vorstellungsgespräch, bin aber derzeit noch woanders beschäftigt. Die suchen grundsätzlich wen ab sofort, ich hab in meiner Bewerbung angeführt, dass ich eine 4wöchige Kündigungsfrist einzuhalten habe.

    Jetzt hab ich im Dienstvertrag nachgelesen, da steht folgendes:

    "Von der DN kann das DV zum Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden. Die DN hat die jeweils für den DG nach § 20 Abs. 2 AngG geltenden Kündigungsfristen einzuhalten."

    Ich hab jetzt nachgelesen, was unter § 20 Abs. 2 AngG steht:

    "Mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung kann der Dienstgeber das Dienstverhältnis mit Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres durch vorgängige Kündigung lösen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate."

    Heißt das, wenn ich die Kündigung am 30. oder 31. ausspreche, dass ich dann eine Frist von 6 Wochen einzuhalten habe? Wär echt blöd, ich dachte nämlich immer, dass bei Angestellten 4 Wochen gelten, und in die Bewerbung hab ich es auch so reingeschrieben.

    Kann mir das wer ausdeutschen? Danke!

    LG
     
  2. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das interpretierst du richtig, aufgrund der Vereinbarung im Dienstvertrag gelten für dich als Angestellte eben auch die 6 Wochen Kündigungsfrist, sofern du noch nicht länger als 2 Jahre dort beschäftigt warst (dann nämlich 2 Monate bzw. 3 Monate nach 5 Jahren Dienstzeit etc).
    Du kannst aber trotzdem versuchen, deinen jetzigen Arbeitgeber zu einer kürzeren Kündigungsfrist oder überhaupt zu einer einvernehmlichen Lösung zu überreden. Allerdings muss der Arbeitgeber bei der Einvernehmlichen jetzt eine Auflösungsabgabe von 113,-- zahlen, das wird er vielleicht nicht so gern haben.
     
  3. wunschKind83

    VIP: :Silber

    Danke!

    naja, eigentlich will sie ja jemanden ab sofort, aber wenn sie mich anruft und zu einem vorstellungsgespräch einlädt, weil meine bewerbung einen kompetenten eindruck macht, und die weiß, dass ich eine Kündigungsfrist einzuhalten hab, wird sie mich wahrscheinlich auch mit einer 6wöchigen Kündigungsfrist nehmen ... Ich denk mal positiv! :)
     
  4. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Vor allem kannst du ja gleich einmal anbieten, mit dem bisherigen Dienstgeber zu sprechen, ob er dir vielleicht entgegenkommen kann.
    Jedenfalls viel Glück!
     
    Maritina gefällt das.
  5. Maritina

    VIP: :Silber

    Erst mit dem jetzigen Dienstgeber sprechen, wenn Du vom potentiellen nächsten Dienstgeber die Zusage hast!
     
    Glueckskatze und kira gefällt das.
  6. wunschKind83

    VIP: :Silber

    so hätte ich es sowieso gemacht ;)
     
    Maritina gefällt das.
  7. minniemouse

    VIP: :Silber

    Aber da steht doch "mangels einer für den Angestellten günstigeren Vereinbarung". Ich interpretiere dass so, dass die 6 Wochen nur gelten, wenn alles andere für dich ungünstig wäre. In deinem Vertrag stehen vier Wochen und das passt dir auch so, also kommt der Paragraph mit 6 Wochen nicht zum tragen.
     
  8. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    was du da zitierst gilt für den Dienstgeber. der nienstnehmer lt. angestellengesetzt hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum monatzsletzten.
     
  9. wunschKind83

    VIP: :Silber

    Mich verwirrt eben, dass im Absatz, wo es um die DN-Kündigung geht, auf Par. 20 Abs. 2 AngG verwiesen wird, worin es aber um die DG-Kündigung geht ... ich check das nicht! :no:
    Ich Ruf zur Sicherheit am Montag früh noch kurz bei der AK an!
     
  10. wunschKind83

    VIP: :Silber

    So, ich bin jetzt aufgeklärt. Hab grad mit der AK telefoniert. Dort wurde mir Folgendes gesagt:

    Ich hab 6 Wochen Kündigungsfrist, ab heute gerechnet also der 9.9. Da das DV zum letzten des Monats aufgelöst werden kann, gilt als letzter Arbeitstag der 30.9.
    Wenn man vom 30.9. 6 Wochen zurückrechnet, müsste ich also spätestens am 19.8. die Kündigung aussprechen.

    Bin schon gespannt, wie das Vorstellungsgespräch heute läuft! :) Haltet mir die Daumen ...

    LG
     
  11. koalabaerin22

    koalabaerin22 Gast-Teilnehmer/in

    wie ist das gespräch gelaufen??
     
  12. wunschKind83

    VIP: :Silber

    danke der nachfrage, war gestern dort schnuppern. es hat mir gut gefallen. chefin und mitarbeiterin machen einen sehr netten eindruck. ich hoffe, den hatten sie auch von mir :) es sind diese woche noch zwei bewerberinnen zum schnuppern eingeladen, ich werde nächste woche informiert! schauma mal!

    was die kündigungsfrist betrifft, meinte sie, dass es ihr recht wäre, wenn ich mit meiner chefin eine vereinbarung treffen könnte, damit ich vl. schon mitte september bei ihr anfangen könnte (falls sie sich für mich entscheidet) ... evtl. urlaub nehmen, hab ja noch genug davon.

    naja, ich bin schon gespannt!
     

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