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Kündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von goldi82, 16 Juli 2009.

  1. goldi82

    goldi82 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr lieben,

    ich bin verzweifelt...vielleicht kann mir wer von euch helfen.

    nun ja, ich habe vor wenigen monaten ein neues dienstverhältnis als karenzvertretung begonnen. grundsätzlich nach dem allgemeinen angestelltenverhältnis. das erste halbe jahr habe ich ein befristetes dienstverhältnis, was dann ende des jahres in die karenzvertretung übergeht, die dann 2 jahre läuft. ich bin todunglücklich in dem job und wollte bereits kündigen, bis mir die personalstelle eiskalt an den kopf geknallt hat, dass ich während des befristeten diensverhältnisses nicht so einfach kündigen kann, da ich sonst ersatzansprüche zahlen muss :boes:. der dienstgeber muss damit einverstanden sein (und die wollen, dass ich da bleibe!). nun meine frage: wie schaut die situation aus, wenn das befristete dv dann endet und in die karenzvertretung übergeht? kann ich dann als angestellte mit normaler frist kündigen oder kommt das dann auch wieder auf den dienstgeber an? ich komme mir so gefangen vor in dieser situation und möchte auch nicht, dass irgendwelche kosten auf mich zukommen, nur weil ich kündige :(.

    kann mir bitte wer helfen....

    ganz liebe grüße
     
  2. Also, dass man nicht kündigen DARF, hab ich noch nie gehört, kommt aber vielleicht auch daher, dass ich noch nie ein befristetes Angstelltenverhältnis hatte..
    .. aber am besten du rufst bei der AK an.. da kannst du anonym fragen, wie das mit den Vertrag auf sich hat! Wär vielleicht das beste was du machen kannst.. ;)

    Denn, wenn man sich nicht wohl fühlt in einen Job, hat es nicht wirklich Sinn.. ich sehe es ja bei mir selber..

    Glg, Nici :wave:
     
  3. sumsi

    VIP: :Silber

    du kannst mit ende der befristung kündigen. du gibst schriftlich bekannt, dass du keine verlengerung des dienstvertrages in aussicht stellst.

    der übergang in die karenzvetretung kann nur statfnden, wenn beide seiten einverstanden sind. deswegen auch befristet. zwar kannst du jetzt schon deine kündigung schreiben aber eben mit ende der frist. und eben am besten schriftlich. eine kündigung währen der frist kannst nur dann durchziehen, wenn dies mit dem arbeitgeber vereinbart ist. das ist aber bei dir wohl nicht der fall.
     
  4. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    ich würd am besten bei der ak anrufen u. beraten lassen.
     

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