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Kündigung während Karenz??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Flauscheline, 9 August 2011.

  1. Flauscheline

    Flauscheline Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich weiß nicht, ob das hier richtig ist, sonst bitte verschieben :eek:

    Folgendes Problem:

    Mein Sohn wurde 01/10 geboren, mein KBG endet 09/11 dann kriegt mein Freund noch KBG bis 01/12 und ich bin derzeit wieder schwanger, das Kind kommt 04/12, meine Karenz endet 01/12.
    Das heißt ich würde ab 09/11 kein Geld mehr bekommen und müsste dann im Jänner auch wieder einen Monat bis zum Mutterschutz arbeiten gehen, beides nicht optimal, also überlege ich jetzt zu kündigen, nur bekomme ich dann Arbeitslosengeld??
    Ich habe vor der Karenz etwas über ein Jahr bei der Firma gearbeitet und würde auf keinen Fall wieder zurückkehren..
    Und wenn ich Arbeitslosengeld bekomme wird das dann auf Grund des Einkommens vor der Karenz berechnet?
    Und wie wird das Wochengeld berechnet??

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen, ich blicke da leider nicht ganz durch.. :eek:
     
  2. Schnabilein

    VIP: :Silber

    ob du anspruch auf arbeitslosenhilfe hast, kommt auf die versicherungszeiten vor der karenz an.
    http://www.arbeiterkammer.at/online/arbeitslosengeld-3105.html


    normalerweise muss man dem AMS dann auch mind. 16h in der woche zur verfügung stehen um anspruch zu haben. und meist muss man auch eine kinderbetreuung vorweisen können.
    wie es bei dir ist, weiss ich nicht. da schwangere ja meist als unvermittelbar gelten. es kann dir aber passieren, dass du einen kurs besuchen musst.

    der anspruch wird auf alle fälle vom gehalt vor der karenz berechnet.

    wenn du selber kündigst bekommst du aber 4 wochen kein geld.

    wenn du dazwischen nicht arbeitest, kein KBG mehr beziehst und auch nicht arbeitslos gemeldet bist besteht auch kein anspruch auf wochengeld.
     
  3. glia

    glia Gast-Teilnehmer/in

    ich würde jetzt auf keinen fall kündigen - am besten besprichst du die situation mit der Gewerkschaft zB GPA oder mit deinem arbeitgeber (dass du eben schwanger bist und nur 4 Wochen zur Verfügung stehen könntest - vielleicht ist ja eine geringe Teilzeitstelle für diesen Zeitrahmen aushandelbar bzw. ggf. eine Freistellung) . Eine Kündigung würde dir gar nichts nützen. Arbeitslosengeld würde dir nur zustehen bei einvernehmlicher Kündigung und wenn du wie gesagt dem Arbeitsmarkt für 16 Wst zur Verfügung stehst.
    LG
    Nina
     
  4. shirley

    shirley Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann dir auch nur raten, dich bei Arbeiterkammer oder Gewerkschaft beraten zu lassen - die haben i.d.R. Experten für Wiedereinstiegsfragen. Vielleicht findest du noch eine andere Stelle für Wiedereinsteigerinnen - Beratung (in Salzburg gibt's da z.B. "Frau und Arbeit", in Wien kenn ich mich leider nicht aus). Und ich würde da durchaus zwei Meinungen einholen, denn gerade bei so einem Thema werden leicht Kleinigkeiten übersehen die aber große Auswirkungen haben können.

    Aber das muss wirklich jemand sein, der sich mit Arbeitsrecht und allen Transferleistungen gut auskennt.

    So kannst du dann am ehesten eine kreative Lösung finden die nicht soviele Nachteile wie eine Kündigung verursacht.

    Ich befürchte, dass du im Forum kaum Erfahrungswerte bekommst die wirklich 100% auf deinen "Fall" zutreffen und wo die Gefahr von Mißverständnissen aufgrund abweichender Rahmenbedingungen ausgeschlossen ist.
     
  5. Sonneg

    Sonneg Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte damals 4 Monate zu überbrücken zwischen Karenzende und neuem Mutterschutz. Ich hab dann mit meinem Arbeitgeber gesprochen, wir haben eine einvernehmliche Kündigung gemacht, damit bin ich zum AMS, hab denen gesagt dass ich wieder schwanger bin und gut wars. Hab dann die 4 Monate ALG bezogen (errechnet vom Gehalt vor der ersten Karenz) - alles ganz problemlos. Ich wär die 4 Monate auch arbeiten gegangen und hab denen das auch gesagt, aber wer stellt schon a Schwangere ein ....hatte in der Zeit nicht einen Vorstellungstermin :rolleyes:
     
  6. shirley

    shirley Gast-Teilnehmer/in

    Hast du für die Zeit des ALG-Bezuges auch eine Betreuungsmöglichkeit für dein erstes Kind nachweisen müssen? Klar, die Wahrscheinlichkeit dass man als Schwangere vermittelt wird ist ja gleich Null - aber man müsste ja zumindest theoretisch mind. für 16 Stunden "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" und damit auch die Kinderbetreuung für die Zeit geregelt haben. Aber auch dafür läßt sich in diesem Fall sicher eine einfache Lösung finden ohne das Kind in einer Krippe anmelden zu müssen ...
     
  7. Schnabilein

    VIP: :Silber

    aber wie geschrieben, vor einem kurs ist man trotzdem nicht sicher.
    würde mich aber auch individuell beraten lassen.
     
  8. Flauscheline

    Flauscheline Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die vielen Antworten!! :)

    Ich war heute beim AMS, nur leider war der Betreuer furchtbar! :rolleyes:
    Aber ich denke (auch wenn er es mir einfach nicht konkret sagen wollte) dass ich Anspruch auf KBG habe und mit meinem AG hab ich auch schon geredet, der wäre mit einer einvernehmlichen Kündigung einverstanden, das heißt ich würde ja dann sofort nach Ende des KBG's ALG bekommen :)
    Und ich werde dann eine Bestätigung hinbringen, das sowohl die Oma sich um meinen Sohn kümmern würde, als auch die Krippe bei uns im Ort einen Platz frei hätte dann hoffe ich das passt so - und wenn mich wirklich jemand nehmen würde, dann würde mein Sohn halt in die Krippe gehen, ab Jänner war das sowieso für ein paar Stunden pro Tag als Eingewöhnung für den Kiga gedacht..

    Ich hoffe mal das klappt wirklich alles so, ich werde dann sofern ich nicht vergesse (Stilldemenz :D) berichten!
     
  9. Sonneg

    Sonneg Gast-Teilnehmer/in


    Schriftlichen Nachweis habens nicht verlangt - ich hab allerdings beim Gespräch auch von mir aus gesagt, Kind könnt in der Zeit (bis ~20h) von der Schwiemu betreut werden, da wir auch mit den Schwiegis im gemeinsamen Haus leben, wär also in dem Fall kein Problem gewesen. In eine Krippe oä hätt ich sie mit knapp zwei noned geben mögen (da hätt ich lieber aufs ALG verzichtet) - wobei solche Krippenplätze bei und im ländlichen ohnehin sehr dünn gesät sind und diese Problematik am AMS auch sehrwohl bekannt ist :(


    Mein ursprünglicher Plan hätte ohnehin vorgesehen, nach der Karenz wieder in Teilzeit im Betrieb einzusteigen - das hatten wir alles schon geplant, sowohl mit meinem Chef als auch die Betreuung durch die Schwiemu. Dann kam allerdings die Schwangerschaft "dazwischen" und wir sind übereingekommen, dass sichs eben für die 4 Monate für beide Seiten ned auszahlt, wenn ich für ein paar Stunden pro Woche arbeit und dann in die nächste Karenz "abtauch".....


    :wave:
     

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