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Kündigung während Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LuiseBabygirl, 12 Februar 2010.

  1. LuiseBabygirl

    LuiseBabygirl Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! Hab mal ne Frage.
    Meine Karenz läuft bis April 2011, mein Kinderbetreuungsgeld endet am 1.April dieses Jahr (2010), Modell 3. Möchte eigentlich nichtmehr in die Firma zurück.( nicht 100 pro sicher aber denke es ist das beste) Welche Fristen muss ich einhalten??Gleich nach Kinderbetreuungsgeldbezugsende kündigen oder hab ich noch ein wenig zeit dazwischen (bin mir nicht 100% sicher wegen Kündigung) Hab vor Karenz fix gearbeitet und auch Anspruch auf AMS- Geld. Die Frage ist eben ob sich dieser Anspruch nach Ablauf des KBG auflöst bzw. wann. Weiss jemand von Fristen??? LG
     
  2. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    Nein, du mußt nicht direkt nach dem KBG kündigen, generell kannst du jederzeit in der Karenzzeit kündigen. Hier erhältst du - falls du schon Anspruch hast - die Hälfte der gesetzlichen Abfertigung. Kündigungsfristen sind in deinem Vertrag bzw. dem Kollektivvertrag geregelt, meist 1 Monate, welche du aber in der Karenz ja nicht "abarbeiten" mußt. Vergiss aber nicht, daß du nach dem Auslaufen des KBG keine Geld mehr erhältst.

    Anspruch auf AMS-Geld hast du nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. (Soweit ich weiß, verlangen das Amt da sogar eine Bestätigung, daß die Kinderbetreuung "fixiert" (mir fällt kein anderes Wort ein) ist.)
     
  3. maho

    VIP: :Silber

    Wenn du den Anspruch auf deinen Arbeitsplatz wahren willst, so musst du (wenn es keine andere schriftliche Vereinbarung gibt) am 2. Geburtstag deines Kindes auf der Matte stehen.... einen Tag nach dem 2. Geburtstag - egal wie lange du KBG beziehst, ist zu spät und dein Arbeitgeber kann dich kündigen - außer es gibt wie erwähnt eine andere schriftliche Vereinbarung....

    KBG und Kündigungsschutz sind unabhängig voneinander.... und das ist es was ich selbst nicht ganz verstehe ---- der Kündigungsschutz gilt nur bis zum 2. Geburtstag - KBG kannst aber beziehen bis dein Kind 2,5 Jahre alt ist....

    Ich habs so gemacht - hab am 2. Geburtstag meines kleinen wieder geringfügig begonnen und zusätzlich das KBG bezogen ---- so konnte ich mich schon wieder langsam einarbeiten und es war nicht so stressig, denn die Stunden hat man relativ schnell beisammen.....

    Ich an deiner Stelle würde wieder zum Arbeitgeber zurück kehren und nebenbei suchen --- so kommst du wieder in den Arbeitstrott und tust dir bei Antritt einer neuen Stelle dann leichter, bist nie ohne Geld und vor allem bist du nicht dem Druck ausgesetzt eine Stelle die du nicht gerne möchtest annehmen zu müssen.....
     

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