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Kündigung während der Karenzzeit!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Verlobte2007, 6 August 2010.

  1. Hi ihr!

    Ich hab da mal ein paar Fragen. Habe schon das Internet durchforstet aber irgendwie nix passendes gefunden.

    Und zwar möchte ich mein bestehendes Dienstverhältnis während der Karenzzeit auflösen.
    Muss ich da dann trotzdem die Kündigungsfrist einhalten oder doch nicht?
    Und wie funktioniert das dann mit dem Urlaub, den muss er mir dann doch auch Ausbezahlen oder?
    Ich hab gelesen in Tirol muss man die Kündigungsfrist bei Einer Kündigung während der Karenzzeit nicht einhalten, aber gilt das auch für Niederösterreich?
    Und wie lange hab ich dann Kündigungsfrist? Wird da die Karenzzeit miteinberechnet oder nur die Zeit in der ich tatsächlich gearbeitet habe?

    Bei mir wars so das ich Anfang Februar begonnen habe zu Arbeiten und Anfang April ging ich in den Vorzeitigen Mutterschutz (schaffte es Psychisch nicht mehr). Deswegen keine Ahnung wie das funktioniert mit der Einhaltung der Kündigungsfrist und wie lange.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

    Lg Verlobte2007!
     
  2. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    schliess mich der frage an, bin da auch überfordert! möchte beim alten arbeitgeber kündigen, aber erst wenn ich die zusage von einem neuen arbeitgeber habe, weis aber auch nicht ob man da den monat künigungsfrist einhalten muss???
     
  3. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

    hallo, ich würde bei der ak nachfragen, ich habe mich zwar auch schon erkundigt aber ich weiß leider nicht mehr alles ganz genau.
    auf alle fälle nie selber kündigen, einvernehmlich oder kündigen lassen.
    auf alle nicht bei beginn vom Kbg, man weiß ja nie was so im leben kommt und es geht ja um die abfertigung und was dir so angerechnet wird in der karenz zeit.
    was ich weiß muss du 6 wochen vorm karenzende kündigen bzw. was halt im Kollektivvertrag steht.

    ich würd mich da aber genau erkundigen nicht das du irgendwelchen ansprüche verlierst und wenn du selber kündigst steht dir ja 4 oder 5 wochen kein arbeitslosen geld zu. also denk an die zeit nach der karenz.

    ich weiß zwar auch das ich nicht mehr zu meinem arbeitgeber zurück gehe und der wollte schon das ich kündige als der erste karenz aus war aber da ich dann gleich wieder in mutterschutz bin habe ich nicht gekündigt nur den arbeitgeber schriftlich infomiert welche kbg variante ich genommen habe.

    liebe grüße
     
  4. sunflower9

    sunflower9 Gast-Teilnehmer/in

    ich habe einfach einen mutterschaftsaustritt gemacht, da ist man dann quasi sofort "frei". wurde mir damals von ak so geraten
     
  5. Savonlinna

    Savonlinna Gast-Teilnehmer/in

    ich würde sowieso erst kündigen wenn ich fix nene neuen job hab!

    das mit dem mutterschaftsaustritt hab ich schon öfters jetzt gelesen muss ich mich mal schlau machen, danke!:wave:
     
  6. Schnabilein

    VIP: :Silber

    ich habe der firma damals auch den mutterschaftsaustritt erklärt, da sie mir auf eine einvernehmliche nie eingestiegen wären und ich bei einer selbstkündigung ja die abfertigung verloren hätte. (abfertigung alt)

    alles wissenswertes darüber findet man bei help.gv oder auf der ak seite!
     
  7. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    genau so habe ich es auch gemacht
    Urlaub was ich noch hatte, wurde ausbezahlt

    aber bitte auf die Frist achten, mind. 3 Monate vor Ende der Karenz

    LG Astrid:wave:
     
  8. Ich kann selbst kündigen da ich bei meiner Ex-Firma wieder anfange sonst hät ich das eh nicht gemacht. Kann da von Zu Hause aus arbeiten. Und das macht mir auch definitiv mehr Spaß als bei dieser doofen neuen Firma zu arbeiten.

    Und wie ist das da dann mit dem Urlaub ist ein Mutterschaftsaustritt nicht so wie eine Fristlose kündigung?
    sorry für die doofe Frage!

    das ist das, Einvernehmlich würde meine derzeitige Firma auch niemals drauf einsteigen
     
  9. sunflower9

    sunflower9 Gast-Teilnehmer/in

    hi,

    ich habe meinen urlaub, auf den ich noch anspruch hatte, vom arbeitgeber ohne wenn und aber ausbezahlt bekommen. mutterschaftsaustritt ist eine besondere art der kündigung und vor allem in punkto abfertigung alt interessant. außerdem muss man sich in diesem fall an keine kündigungsfristen halten. das einzige, auf das du in diesem fall achten musst, ob du in deinem arbeitsvertrag keine konkurrenzklausel hast...
     

  10. Das ist super! Urlaub hab ich nämlich noch keinen einzigen tag in Anspruch genommen! Ich fall schon in Abfertigung neu, wie ist das da?
    Arbeitsvertrag ist lustig, wurde mir bis dato noch nicht ausgehändigt, hat auch ak noch nicht zustandegebracht. Volgedessen ist er aber dann selbst Schuld! :)
     
  11. sunflower9

    sunflower9 Gast-Teilnehmer/in

    ich hatte auch abfertigung neu. hab sie bis dato noch nicht bekommen und auch nicht verstanden, warum ich erst wieder in zwei jahren anspruch darauf hab :rolleyes:

    aufpassen musst du bei dieser arbeitsbescheinigung wegen eventuellem arbeitslosengelds bei mir haben sie kündigung durch dienstnehmer geschrieben. in meinem fall war es wurscht, da ich nach südtirol gezogen bin.
     
  12. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    da man den Mutterschaftsaustritt sowieso 3 Monate vor Ende der Karenz macht ist es auch kein Problem wg. ALG

    LG Astrid :wave:
     
  13. Würd ich ihm zutrauen, nur zu doof für ihn das ich meine Rechte kenne bzw. mich darüber informiere und in so einem Fall sofort wieder bei der AK wäre. :D Wäre nicht das erste mal!
     
  14. mauki24

    mauki24 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    das heißt man muß 3 Monate bevor die Karenz endet die Kündigung bekannt geben.
    Hab mir auch schon überlegt zu kündigen, bei mir geht leider die Elternteilzeit nicht weil ich zu kurz in der Firma bin und Arbeitszeitmäsig gibt es auch keine einigung.
    Denke die wollen mich gar nimmer zurück haben, zumindest hatte ich beim letzten Besuch den Eindruck bekommen.

    lg
     
  15. Genau, mauki 24! 3 Monate bevor die karenz zu Ende ist gibst du den Mutterschaftsrücktritt bekannt!

    Bei mir ist es leider so, das mein Chef generell etwas gegen Schwangere hat. Von den 5 Mitarbeiterin die schwanger waren ist bis jetzt keine in die Firma zurückgekehrt. Ich bin die 6. die nicht in die Firma zurückgehen wird.
     
  16. gigina

    gigina Gast

    hab mir da den musterbrief der ak angesehen.

    http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d14/m15.pdf

    meine karenz dauert noch bis ende jänner, möchte aber nicht zurück und muss daher auch kündigen.
    muss ich da echt nur so einen brief hinschreiben und das wars dann?
     
  17. Irulan

    Irulan Gast

    Schließe mich der Frage an.

    Mein Kind wird nächste Woche 1 Jahr alt, d.h. Karenz dauert noch 1 Jahr. Ich möchte jedoch erst wieder arbeiten, wenn mein Sohn 2,5 Jahre ist (dann beginn der KiGa). Ich möchte nicht in die Firma zurück, sondern möchte mir ca. 1/2 Jahr vor Beginn des KiGa eine neue Stelle suchen.

    Wann kündige ich? (drei Monate vor Ende der Karenz?)
    Was passiert, wenn ich zum 2. Geburtstag sage, ich mag nimma dort arbeiten. Werde ICH gekündigt?

    Was muss man da machen?
     
  18. mauki24

    mauki24 Gast-Teilnehmer/in

    Hy, meine Karenz dauert auch nur mehr bis ende Jänner :(.
    Ich werde auch nicht mehr zurückkehren in den Betrieb, das heißt im Oktober die Kündigung schreiben.
    Würde es auch reichen wenn man einfach reingeht und sagt das man nicht mehr kommen mag.
     
  19. Eigentlich ist eine Kündigung ab der mündlichen Aussprache rechtskräftig.
    Ob das bei einem Mutterschaftsaustritt genauso ist kann ich dir nicht sagen.

    Für den Mutterschaftsaustritt musst du einfach das Formular dafür von der AK runterladen. Deine Daten einsetzen und das dem Chef entweder persönlich vorbeibringen oder via eingeschriebenen Brief!
     

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