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Kündigung oder einvernehmliche Auflösung???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Taca-Maca, 13 März 2009.

  1. Taca-Maca

    Taca-Maca Gast-Teilnehmer/in

    Bin aufgrund der schlechten Wirtschaftslage gekündigt worden. Sollte ich einen neuen Job in der Zwischenzeit finden, wird die Kündigung in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt (das habe ich schriftlich). Meine Kündigungsfrist endet per 30.04.09. Steige ich finanziell besser aus, wenn ich das DV nun einvernehmlich zum sofortigen Zeitpunkt auflöse oder wenn ich meinen ausständigen Urlaub konsumiere (bin bereits offiziell im Urlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist).

    Zur Info: habe bereits einen neuen Job gefunden, Arbeitsantritt muss ich noch bekannt geben. Kann mir jemand auch sagen, was ich konkret in beiden Fällen ausgezahlt bekomme und wie dies berechnet wird. Bin seit 2005 dort beschäftigt gewesen, davon 2 Jahre Karenz.

    Vielen Dank
    :(:wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich würde es an deiner Stelle so machen, dass du die Zeit bis zum 30.April deinen Urlaubsanspruch konsumierst und bei deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt bleibst.

    Beim neuen Arbeitgeber kannst ja durchaus schon mit z.B. 1.April die Arbeit beginnen, dann hast du eben im April eine Doppelbeschäftigung allerdings auch ein doppeltes Gehalt (nächstes Jahr wirst du etwas Lohnsteuer dafür nachzahlen müssen).

    Konkret sagen was du ausbezahlt bekommst, kann dir nur dann jemand wenn du dein Einkommen hier offenlegst!! :D

    Soviel vielleicht dazu, dein Gehalt bis Ende April bekommst du ganz normal ausbezahlt, bei der Abrechnung Ende April kommt dann noch der aliquote Anteil für Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu, das sind in Summe eine Sonderzahlung Brutto in Höhe von 2/3 deines Bruttogehalts.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Q

    Q Gast

    Nachdem der offene Urlaubsanspruch ausbezahlt werden muss, kommt sich eine einvernehmliche aufs Gleiche hinaus.
     
  4. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    AChtung!!!!

    Bei den meisten Dienstverträgen ist die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig, wenn man eine zweite Beschäftigung aufnimmt.
    Wird die Zustimmung nicht eingeholt, kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen.

    Gruss
    Manuela
     
  5. Taca-Maca

    Taca-Maca Gast-Teilnehmer/in

    Mats, die Doppelbeschäftigung würde lt. AK nicht gehen und das Gehalt ist bei Gott nicht erwähnenswert.
    Da dürfte Manuela Recht haben, ich benötige eine Zustimmung der Firma und bis ich die durchgebracht habe, ist die Kündigungszeit wahrscheinlich schon zu Ende.
    Mir geht es um die konkrete Berechnung, damit ich weiss, wie ich weiter vorgehen soll. Lieber würde ich sofort wieder anfangen zu arbeiten, wenn sich das jedoch nicht rentiert, dann bleibe ich noch ein paar Wochen zu Hause, hätte sowieso noch viel zu erledigen und der neue DG ist damit einverstanden.
    Vielleicht ist ja jemand aus der Lohnverrechnung da, der mir einen Tip geben kann?
     
  6. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Im Prinzip ist es (ohne es konkret durchgerechnet zu haben) komplett egal ob du zuhause bleibst und den Urlaub konsumierst, oder die Einvernehmlich nimmst, denn so oder so bekommst du nicht mehr ausbezahlt (vom alten Dienstverhältnis her gesehen - unter der Voraussetzung, dass in der Einvernehmlichen die gleichen Konditionen gelten wie bei der Kündigung)

    - oder anders formuliert du bekommst nur mehr wenn du die Einvernehmliche nimmst UND sofort wieder wo anders beginnst, denn damit hast du sozusagen sozialversicherungstechnisch eine Doppelbeschäftigung - rein arbeitsrechlich nicht mehr.

    lg
    Jasmine
     
  7. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    da du dich wahrscheinlich im abfertigungsgesetz "neu" befindest steht dir nach 3 jahren die auszahlung der mitarbeitervorsorgebeiträge zu.
    dies bei dienstgeber-kündigung.
    vielleicht fragst du mal bei deiner mitarbeitervorsorgekasse an.

    lg
     

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