1. Reden wir miteinander ...

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Kündigung nach Fg

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sonnenblume24, 16 September 2011.

  1. Sonnenblume24

    Sonnenblume24 Gast-Teilnehmer/in

    Hallooo

    ich würde nach meiner FG vor 4 wochen gkündigt und muss mich nur sobald mein KS vorbei
    ist beim ams melden jetzt ist meine frage ( hab schon gesucht und gelesen aber nicht wirklich
    was passendes gefunde sorry also wenn das schon ofters gefragt wurde):eek:

    Werde ich mein AMS wenn ich schwanger bin vermittelt bzw muss ich kurse besuchen?
    und wie ist das mit dem Geld bekomme ich das selbe wie eine nicht ss ode mehr eben weil ich ss bin?
    und wielange bekomm ich Arbeitslosen geld normal bekommt man es ja 6 monate oder?

    Ich bitte euch um Antworten hoffe da ist meine frage richtig :confused:

    Vielen dank
     
  2. amanin

    amanin Gast

    Ich hoffe du hast eine Klage mit deinem Anwalt bzw mit der AK beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht!
    Denn die Frist von 14 Tagen ist schon vorbei, wenn ich dein Post richtig lese.

    Und mit der Gleichbehandlungkommission hast du dich auch schon in Verbindung gesetzt, hoffe ich!

    ALG bekommt man für 6 Monate, Kurse unterbrechen bzw verländern den Bezug wie ein KSt.
    Nach 6 Monaten bekommst du Notstandshilfe, ausser dem LG oder GG verdient zu viel, dann bist du nur versichert.
     
  3. Sonnenblume24

    Sonnenblume24 Gast-Teilnehmer/in

    Also bei der AK hab ich anrefen aber da sie von beginn meiner ss an gemein war und sachen gesagt hat die unter die gürtel linie gingen hätte ich desswegen vor gericht gehen können aber da hätte ich zeugen gebraucht und da ich wieder ss werden möchte und zu 80 prozent mein Baby verloren hab weil ich so stress in der arbeit hatte und mir das mit der chefin antun musste wollte ich nicht zu einen
    gerichts termin irgentwann vielleicht erst in 6 monaten wenn ich vielleicht wieder ss bin gehen...

    Hatte einfach angst das ich mich dort wieder zu sehr aufrege und es mich wieder so mitnimmt das ich vielleicht meinen baby schaden könnt!!!! da verzichte ich lieber auf alles und möchte von diesen Personen nur meine ruhe..aber danke für den Tipp
    und von Gleichbehandlungskommission hab ich noch nie etwas gehört leider was ist das denn?

    Und wie schaut es aus wenn ich freigestellt werde vom FA wie ist das dann mitn Ams was bekomme ich dann an geld ?

    Vielen dank für deine Antwort:)
     
  4. amanin

    amanin Gast

    Du ich kann dich sehr gut verstehen, ich hatte das nach bzw während meine ELSS.

    Du wurdest aufgrund deines Geschlechtes diskriminiert, das macht die Gleichbehandlungskommission.
    Genaueres im Link.

    Freistellung = Geld von KK, das erklärt eigentlich alles.
    Aber so leicht wirst du heutzutage nicht freigestellt :rolleyes:
     
  5. Sonnenblume24

    Sonnenblume24 Gast-Teilnehmer/in

    Asoo ok danke naja werd ich eh sehen hab eine ziehmlich guten arzt und da ich auch blutungen usw hatte naja mal schaun und die KK zahlt aber auch das selbe wie das Ams oder mehr gibts da auch nicht oder ?
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Das entscheidet aber nicht dein FA sonder ein Amtsarzt ;)
    http://lmgtfy.com/?q=gründe+freistellung+2011
     
  7. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Wende dich doch an die AK - eine Kündigung in der Schutzfrist/Karenz ist den bedruckten Zettel nicht wert, weil sie einfach nicht ausgesprochen werden kann. Die AK wird an deinen früheren Dinstgeber die Forderung stellen und es sich daher überhaupt nicht sicher, ob das überhaupt vor Gericht geht, sondern ob er nicht doch einwilligt. Ich würde nicht so einfach auf ein zustehendes Geld verzichten!

    SG
    IE
     
  8. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    das arbeitslosengeld wird normal berechnet, du bekommst aufgrund einer SS nicht mehr und nicht weniger. vermittelt wirst im normalfall nimmer, giltst als unvermittelbar - aber das kommt zum teil auch auf den bearbeiter an, ich hatte einen, der meinte, ich sollte es dennoch probieren :rolleyes: auch die anspruchszeit wird nicht verlängert.

    solltest du freigestellt werden, bekommst du 180% vom arbeitslosengeld. wie schon amanin geschrieben hat, entscheidet ein amtsarzt darüber, ob du freigestellt wirst. wie das mit vorangegangener fehlgeburt ist, weiß ich nicht.
     
  9. Sonnenblume24

    Sonnenblume24 Gast-Teilnehmer/in

    vielen dank Buffy für deine antwort
     
  10. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    ich sag aber gleich, das ist stand von vor fünf jahren :eek:
     

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