1. Reden wir miteinander ...

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Kündigung - Kündigungsfrist

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sibsi1983, 25 August 2009.

  1. sibsi1983

    sibsi1983 Gast-Teilnehmer/in

    Also, ich hab folgendes Problem:

    Gestern hatte ich ein Vorstellungsgespräch, es ist eigentlich ganz gut gelaufen. Was heißen soll: ich mach mir eigentlich schon Hoffnungen auf eine Zusage. Und genau jetzt kommt mein Problem: eine definitve Zusage oder vielleicht auch Absage ist erst Ende nächste Woche zu erwarten. Jetzt müsste ich aber mit Monatsletzten kündigen, sprich Montag nächste Woche. Und dann will der neue Dienstgeber auch noch, dass schon ab Mitte September die Einschulung erfolgt. Jetzt habe ich natürlich Angst, wenn ich eine Zusage bekommen würde, dass sich meine jetziger DG nicht auf eine einvernehmliche Kündigung einlässt, noch dazu so kurzfirstig. Natürlich habe ich beim Bewerbungsgespräch gesagt, dass ich erst abklären muss, ob es so früh schon geht. Nur, natürlich kann ich jetzt noch nichts abklären, wenn ich noch keine definitive Zusage habe.

    Was würdet ihr mir raten? Wie kann ich da vorgehen?
    Ich möchte den neuen Job unbedingt!

    lg Sibsi
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    mit dem neuen dienstgeber reden und ihm nochmal erklären, dass du eben wegen der fristen bis spätestens montag eine definitive zu oder absage brauchst!

    sollte er sich da querlegen, dann würde ich mir überlegen da überhaupt anzufangen. wenn der nämlich bei solchen verständlichen problemen schon schwierigkeiten macht, dann lässt das auch für die zukunft auf schwierigkeiten schließen ...

    lg
     
  3. Eisteich

    Eisteich Gast

    Seh ich auch so.
     
  4. dani-89

    dani-89 Gast-Teilnehmer/in


    Ich hab auch so ein Problem! Bin jetzt seit 7 Wochen in einer neuen Firma, wenn alles gut geht, bin ich ab Oktober in einer anderen Firma, hab ein super Angebot bekommen und werde das jetzt auch wahrnehmen. Bin bei einer Personalfirma angestellt, arbeite aber extern. Eine Kollegin arbeitet jetzt auch in meiner Firma, war frühr in dieser Personalfirma.
    Sie hat mir gesagt, wenn ich nicht mehr will, kann ich kündigen oder eine einvernehmliche machen, du hast dann ganz normal urlaubs- und weihnachtsgeld und bekommst auch arbeitslose, unterschied ist halt, dass ich gehen kann wann ich will, ohne kündigungsfrist.
    Hab aber nachgelesen im internet und dort steht, dass ich bei einer einvernehmlichen keiner dieser ansprüche habe.

    Wisst ihr vl bescheid?
     
  5. Eisteich

    Eisteich Gast

    Bei einer einvernehmlichen Lösung bist du mit einer Kündigung gleichgestellt.
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    anspruch auf aliquot urlaubs und weihnachtsgeld hast du immer! auch bei selbstkündigung!

    arbeitslosengeld wird bei selbstkündigung für 4 wochen gestrichen. bei einer einvernehmlichen oder dienstgeberkündigung aber nicht!

    lg
     

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