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Kündigung - Krankenstand - AMS

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nordwind, 8 September 2011.

  1. nordwind

    nordwind Gast

    Ich bin gekündigt mit 15. September - bin derzeit in Krankenstand und werde es, so wie es ausschaut, auch noch nach dem 15. 09. sein - muß ich mich trotzdem beim AMS melden oder erst dann, wenn ich wieder gesund geschrieben bin? ... (heuer ist echt ein schlechtes Jahr für mich...)
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Erst nach dem Krankenstand!
    Das AMS ist für dich erst dann zuständig, wenn du weder Leistungen aus dem Dienstverhältnis, noch Leistungen aus der Krankenversicherung beziehst.
     
  3. triddy

    triddy Gast-Teilnehmer/in

    du kannst aber schon vorab eine meldung machen (ich glaub das geht sogar online?), dann gibts den akt schon und du kriegst das geld dann schneller...
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Muss man da nicht das genaue Datum eingeben, ab wann man arbeitslos ist? Sie wird ja nicht wissen, wielange sie in Krankenstand ist, somit hat sie damit fürcht ich ein Problem. :(
     
  5. amanin

    amanin Gast

    Sie ist ab 15.9. arbeitslos! Das ist doch schon fix!

    http://www.ams.at/sfa/anmelden.html
     
  6. nordwind

    nordwind Gast

    danke! das werd ich heut online machen...ich frag mich nur grade, wie die KK das Krankengeld berechnet wenn vom AMS noch nichts berechnet worden ist....ich war davor Notstandshilfebezieherin - nehmen die das dann als Grundlage? :confused:
     
  7. amanin

    amanin Gast

    Hast du mehr als 6 Monate gearbeitet?
     
  8. wenn du gekündigt wurdest bekommst du das volle gehalt weiter bis zum ende des krankenstandes, wenn einvernehmlich oder kündigung durch dich, dann leider nicht (wie da der prozentsatz deines gehaltes wäre weiß ich nicht auswendig). berechnet wird nach deinem gehalt nicht nach dem arbeitslosengeld

    das AMS ist erst nach dem krankenstand für dich zuständig die nehmen dich vorher gar nicht an.
     
  9. anroma

    VIP: :Silber

    Nein, sie ist im Krankenstand - und bezieht ab dem 15. 9. bis Ende des Krnakenstands Krankengeld von der Krankenkasse.
    Arbeitslos ist sie erst, sobald sie auch kein Krankengeld mehr bezieht.

    Online am AMS anmelden macht erst Sinn, wenn sie das genaue Datum vom Ende des Krankenstands weiß.
     
  10. amanin

    amanin Gast

    OK, ich war schon min 1x im KSt bei einer Kündigung, lief bei mir nie so.
    Aber ok.
     
  11. anroma

    VIP: :Silber

    Bei mir schon - hätte aber auch eine gewisse Logik, denn wenn ich krank bin, habe ich einerseits auf einem "Amt" nichts zu suchen und bin andererseits nicht vermittelbar.

    Die Arbeitslosenunterstützung ist eine Versicherungsleistung, an die gewisse Bedingungen geknüpft sind, eine davon ist, dass ich ab dem ersten Tag des Bezugs auch an eine Arbeitsstelle vermittelt werden kannst - und das ist im Krankenstand nicht möglich.
     
  12. nordwind

    nordwind Gast

    ...nein, es waren nur vier Monate bei diesem Horrorverein...
     
  13. nordwind

    nordwind Gast

    au scheibe! Ich wurde gekündigt, hab mir dann aber gedacht, daß es für mein berufliches Weiterkommen besser ausssieht, wenn wir uns einvernehmlich trennen - weil die mir das schmackhaft gemacht haben - und blöd wie ich bin hab das auch noch unterschrieben....
     
  14. amanin

    amanin Gast

    Blöd, dann bekommst du wieder Notstandshilfe.

    Euje.
     
  15. nordwind

    nordwind Gast


    Jetzt hab ich mir das alles nochmal genau angschaut - ich bin definitiv gekündigt worden - mündlich, und es wurde anschließend per mail schriftlich festgehalten. Da aber die Kündigungsfrist eher lange gewesen wäre (und Chefin mich nicht hätte so lange zahlen können/wollen und abgesehen davon ich auch keine Lust mehr darauf gehabt hätte dort noch so lange zu bleiben) haben wir uns auf das Dienstende per 15. September geeinigt - also bezieht sich das Einvernehmliche ja nur auf die Frist.

    Morgen muß ich beim Amtsarzt vorstellig werden und danach hab ich Termin beim Hausarzt - dann krieg ich hoffentlich bald einen Termin beim Neurologen...seid ihr ganz sicher, daß ich, wenn ich ab Mittwoch, also dem 15. 09. in keinem Dienstverhältnis mehr stehe nicht doch gleich zum AMS muß? Auch wenn ich noch im Krankenstand bin? Ich bin ein bisserl unsicher - bin wohl schon zuviel herumgesurft mittlerweile...:rolleyes:
     
  16. Zuckerfratz

    Zuckerfratz Gast-Teilnehmer/in

    Arbeitslos melden kann man sich nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das ist man natürlich nicht, wenn man im Krankenstand ist (da man ja nicht vermittelbar ist).
    In Deinem Fall wirst Du um Notstand ansuchen müssen. Und das macht man doch auch beim AMS, oder (zumindest gab es auf meinem Formular einen Punkt mit Notstandshilfe)?

    Am besten gleich morgen beim AMS anrufen und sich erkundigen. Die Leute am Servicetelefon sind eh sehr nett (zumindest hier in Graz ;)).

    Alles Gute für Dich!
     
  17. anroma

    VIP: :Silber

    Bist du im Krankenstand jederzeit vermittelbar?
    Eher nicht, somit ist das AMS für dich noch nicht zuständig!
     
  18. nordwind

    nordwind Gast

    danke anroma - Du hast es eh schon mal erklärt...und es leuchtet ja auch ein...na dann harre ich da der Dinge, die morgen auf mich zukommen...:cool:
     
  19. ich bin sicher dass du da falsch liegst. leider!
    ganz sicher
     
  20. nordwind

    nordwind Gast

    @gartenzwerg, anroma und alle anderen....komme gerade vom Amtsarzt und ihr hattet recht....erst zum AMS wenn gesund geschrieben...und das wird noch ein bisserl dauern, so wie es ausschaut - danke euch allen! :)
     

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