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Kündigung am ersten Tag nach Karenz!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stjerneskud, 14 Juni 2010.

  1. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    heute war mein erster arbeitstag nach der karenz (dh die 2 jahre sind noch nicht voll, mein kind ist 20 monate).
    ich wollte 20h machen, habe zuvor 40h gemacht.
    nach 2stunden einarbeitung ruft mich die chefin zu sich, erst sollte ich die vertragsänderung unterschreiben und danach sagt sie mir eiskalt ins gesicht "wir werden dich nicht behalten" ich habs erst nicht kapiert und dachte, ich komme in ein outlet oä, aber dann hat sie mir das kündigungsschreiben unter die nase gehalten.ich habe sie gefragt warum, und sie meinte, sie können mich nicht brauchen, es ist eh nichts los (callcenter). ich war davor allerdings eine führungskraft in einem der outlets, in das sie mich nicht zurücklassen wollte, warum auch immer.

    am nm habe ich bei der ak angerufen und gefragt, ob das überhaupt ok ist, und er meinte, er denkt es sei nicht rechtens, aber am besten ich komme mal vorbei... also er war sich nicht sicher.

    kennt sich jemand von euch bei diesem thema aus? können sie mich direkt am ersten tag nach der karenz schon kündigen (1 monat kündigungsfrist)? theoretisch bin ich ja noch in karenz, da diese ja 2 jahre geht, also eigentl. sowieso noch im schutz, oder?? oder verfällt der schutz sobald ich wieder zu arbeiten anfange? ich wurde auf der ak homepage nicht so richtig schlau. bitte um hilfe :(
     
  2. Krabbelkaefer

    Krabbelkaefer Gast-Teilnehmer/in

    Prinzipiell gilt nach der Karenz ja eine Behaltefrist (3 Monate, wenn ich mich nicht irre). Hast du Elternteilzeit beantragt? Dann können sie dich sowieso nicht kündigen. Am besten ab zu AK bzw. wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, diese einschalten.
     
  3. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    offiziell habe ich keine elternteilzeit vereinbart. aber sie haben mir damals zugesagt, dass während der karenz schon teilzeit machen kann (was dann doch nicht ging (aus "ökonomischen" gründen)) und dass ich danach wieder anfange. sie haben mich ja auch in den letzten wochen gefragt, wann ich kann und wie, und wie oft usw...

    rechtschutzversichert bin ich leider nicht.
     
  4. Krabbelkaefer

    Krabbelkaefer Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du offiziell keine Elternteilzeit vereinbar hast, wird es wahrscheinlich schwierig sein. Hast du irgendwas schriftlich? Ich denke mehr als die Behaltefrist, wirst du nicht herausschinden können. Geh wirklich zur Arbeiterkammer!
     
  5. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    Also..Kündigung erst 1 Monat nach Rückkehr aus der Karenz möglich, davor nicht! Ist 100% sicher. Also ist diese Kündigung noch nicht rechtswirksam..
    Wenn du Anspruch auf Elternteilzeit hast (3 Jahre bei der Firma aber inkl. Karenzzeit und über 21 Mitarbeiter) sofort einen schriftlichen und offiziellen Antrag auf ETZ stellen (war ein Fehler von dir es nicht zu tun, obwohl auch mündlich gilt, dh. wenn es dir mündlich zugesagt wurde spielts auch eine Rolle)
    Nach der schriftlichen Antragstellung auf Elternteilzeit(es gibt auf der Homepage von der AK eh Vorlagen dazu) gilt Kündigungschutz! Dh. du beantragst sofort dass du in 3 Monaten Teilzeit arbeiten willst und wieviele Stunden.
    Weil der Antrag auf ETZ muss auf jeden Fall 3 Monate vor dem gewünschten Beginn erfolgen. Aber wie gesagt wichtig ist dass ab Antragstellung Kündigungsschutz besteht. Und es ist wichtig ,dass du dich gut auskennst und dass auch deiner Chefin rüberbringst..

    Frage auch bei der AK nach, obwohl ich dort damals nicht gut beraten wurde, bin selber drauf gekommen wie ich doch Anspruch auf ETZ habe ..un d die Firma musste mir letztendlich eine saftige Abfindung zahlen damit ich die einvernehmliche unterschreibe...

    Alles Gute :wave:
     
  6. lisigei

    lisigei Gast-Teilnehmer/in

    Als ich mit meiner Große (ist jetzt 6 Jahre) in Karenz war, gab es einen besonderen Kündigungsschutz bis zum vollendeten 5. LJ vom Kind unter folgenden Voraussetzungen:

    Firma hat mind. 20 Mitarbeiter, die karenzierte Mutter war mind. 3 Jahre durchgehend in der Firma beschäftigt (wobei Mutterschutz als Arbeitszeit gilt, Karenzzeit nicht).
    Wenn man volle 5 Jahre dort war, hat man Abfertigungsanspruch auch wenn man selber kündigt. (Ich glaube es war die halbe Abfertigung)

    Nach der Karenz durfte man nicht Vollzeit sondern nur Teilzeit arbeiten, um diesen Schutz aufrecht zu erhalten. Die karenzierte Mutter durfte sich die Stundenanzahl (ich glaub zw. 5 und 38 Wochenstunden) selber aussuchen und war bis zum vollend. 5. LJ vom Kind unkündbar.
    Mal erkundigen, ich glaube das gilt heute auch noch ...

    Lg Lisi
     
  7. Krabbelkaefer

    Krabbelkaefer Gast-Teilnehmer/in

    Das ist die Elternteilzeit.
     
  8. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ein Monat hast du nach Karenz Kündigungsschutz.
    An deiner Stelle würde ich jetzt umgehend einen ETZ-Antrag deiner Chefin unter die Nase knallen, das Datum der Übergabe per Unterschirft bestätigen lassen und dann mal warten, was sie dir bieten, damit du doch gehst.
     
  9. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    ETZ: Bis zum 4. Geburtstag des Kindes ist dann Kündigungsschutz.
    Mit ein paar Tricks gehen auch volle Stundenzahl als ETZ, weil das mach ich gerade. Man muss nur die Gesetze exakt kennen. ;)
     
  10. imilein

    imilein Gast

    echt? wie geht das?
     
  11. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in


    also war bei mir ähnlich, war davor aber schon bei der AK - 1 Monat nach der Karenz kann dir dein Chef sehr wohl eine Kündigung geben, dann still und heimlich lachen, weil der Zettel nicht das geschriebene Wort wert ist, weil sie nichtig ist. d.h. er kann dich erst nach einem Monat zum nächsten Stichtag rechtswirksam kündigen.

    Ich würde aber trotzdem einmal zur AK gehen, wie du deinen AG am besten Schädigen kannst und damit du ja keine Frist und Fehler machst. Deinem Chef bzw Per-Abteilung würde ich aber einmal nichts sagen, sondern einfach warten. Dann gewinnst DU Zeit und bekommst länder Kohle!

    LG
    IE
     
  12. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Die ETZ-Regeln treffen auch zu, wenn das Arbeitsausmass nicht reduziert, sondern nur die Lage der Arbeitszeiten geändert wird. Z.B. Mo-Do 38,5h aufgeteilt und Freitag frei.


    Änderung der Lage der Arbeitszeit
    Die angeführten Regelungen gelten auch, wenn das Arbeitszeitausmaß nicht herabgesetzt, sondern nur die Lage der Arbeitszeit geändert werden soll.

    Quelle:
    http://www.bmask.gv.at/cms/site/dokument.html?channel=CH0658&doc=CMS1233326465332#vereinbarte
     
  13. Mel19

    Mel19 Gast-Teilnehmer/in

    ehrlich gesagt ist es nicht ok vom chef dich zu kündigen aber willst du in einen betrieb zwingend arbeiten (ich sprech jetzt auf die elternteilzeit an) ?
     
  14. Ninscha-Bunny

    Ninscha-Bunny Gast-Teilnehmer/in

    hängt die behaltefrist nach der karenz nicht davon ab was im vertrag steht bzw. was im kollektiv steht?
    oder sind das immer 3 monate?!


    und wie meint ihr das?
    nach rückkehr 1 monat (behaltefrist z.b.) kann sie mich erst kündigen u. dann hab ich wieder einen monat behaltefrist? dh. 2 mon. mindestens nach der karenz?

    danke!
     
  15. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    also die kündigung die sie dir unter die nase gehalten hat kann sie sich sonst wo hinschieben ..ist nicht rechtsgültig, würd an deiner stelle sofort einen Elternteilzeitvertrag aufsetzen (bzw gibts formualre im net oder auch beim Betriebsrat/Personalverrechnung) ihr den hinknallen und somit kann sie dir nichts anhaben, sollte sie dir nicht entgegen kommen geht das ganze vor gericht (und die sprechen in den meisten fällen der Antragstellerin zu gunsten)

    Antrag muss spätestens 3 monate vor Karenzende abgegeben werden) !!!!
     
  16. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in


    meinst Du den Elternteilzeit Antrag? Wenn ja stimmt das nicht, die ETZ kann auch nach Dienstantritt , also nach Rückkehr aus der Karenz, beantragt werden (ich glaub bis zum 7 LJ des Kindes sogar). Man kann auch VZ anfangen und dann erst einen ETZ Antrag stellen! AB Antragstellung ist man kündigungsgeschützt und zum Zeitpunkt des Antritts der ETZ müssen die 3 Jahre Betriebszug. erfüllt sein.

    Stjerneskud wie schauts aus, bitte stelle doch den ETZ Antrag!! Die ausgesprochene Kündigung ist wie schon gesagt, nicht rechtskräftig.
    Ich würd mir das nicht gefallen lassen. Und wenn du gehen sollst, dann bitte mit einer schönen Geldsumme als freiwillige Abfertigung.
     
  17. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    wenn das neu ist dann okay aber voriges jahr wars noch so ich hatte damit pech weil meine firma immer wieder gemeint hat sie sind nicht da ich kann noch nicht kommen antrag abgeben dann war ich eine woche nach der frist dort udn hatte den schlauch :rolleyes:;)
     
  18. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    also ich war bei der ak und die haben mir mal einen wisch mitgegeben, dass die kündigung nicht rechtsgültig ist, und ich ausserdem 6 wochen kündigungsfrist habe und nicht 4. ausserdem haben sie (ich) mit rechtlichen schritten gedroht, da der kündigungsgrund diskriminierend ist (ich sei als mutter nicht in meiner alten position einsetzbar).

    kündigung wurde vom arbeitgeber zurückgenommen und wird am ersten möglichen stichtag neu ausgesprochen. ab da bin ich dienstfrei gestellt bis ende august (zumind. nach mündlicher zusage)

    etz habe ich nicht beantragt, da ich dort von chefin und tlw kollegen derart unfreundlich und ablehnend behandelt werde, dass ich keine lust habe, länger dortzubleiben.
    allerdings wäre ich natürlich an einer abfindungszahlung nicht uninteressiert :eek: hab eh noch einen 2. termin bei der ak und werde da mal nachfragen...
     
  19. Schnuffelinchen

    Schnuffelinchen Gast-Teilnehmer/in

    kündigungsschutz ist bis 4 wochen nach wiederantritt der arbeit. erst danach kann dich der arbeitgeber kündigen. und dann kommts drauf an wielange die kündigungsfrist ist.
     
  20. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Warum hast ihn nicht per Post geschickt/hingefaxt/eingescannt und gemailt?
     

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