1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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*kreisch* sohn hat bei ebay gekauft!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bambina, 28 Mai 2007.

  1. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ihr seht mich einer ohnmacht nahe :eek:
    mein sohn durfte heute an meinem pc bei ebay schmökern.
    nun geh ich grad auf "mein ebay" und entdecke voller grausen, dass der beste irrtümlich etwas per sofortkauf erstanden hat.
    nicht grad ein schnäppchen und mit mörderversand.
    ich habe dem verkäufer nun die sachlage geschildert und darum gebeten, den kauf zu stornieren.

    bin ich auf sein wohlwollen angewiesen oder habe ich das recht auf anullierung des kaufes?
     
  2. Lydia

    Lydia Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß es nicht, hoffe aber für Dich, daß Du da wieder "rauskommst". :hug:
    Die Sachlage interessiert mich jedenfalls auch.
     
  3. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    und dann das passwort ändern.
    sowas kann nur passieren, wenn das kind das passwort weiss.
     
  4. X.X.X

    X.X.X Gast


    Nein, Du hast kein Recht, vom Kauf zurückzutreten, außer es ist ein Händler, da gilt 14 Tage Rücktrittsrecht wg. dem Fernabsatzgesetz. Ist es ein Händler, der als Händler verkauft? Oder eine Privatperson? Dann kannst Du nur auf sein Verständnishoffen.
     
  5. X.X.X

    X.X.X Gast


    naja, nein. Wenn Du eingeloggt bist, bleibst Du ja eingeloggt. Zumindest bei mir ist das so.
     
  6. mariste

    mariste Gast-Teilnehmer/in

    ich komm auch von meinem pc aus immer rein ohne passwort das hab ich einmal eingegeben und dann ists immer da!
    aber ich hoffe der verkäufer ist dir gutgesinnt!:hug:
     
  7. susa73

    susa73 Gast-Teilnehmer/in

  8. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    hm, möglich daß ich sowies nicht immer eigeloggt bin, aber ich war der meinung man müsse auch angemeldet das passwort nochmal eingeben, wenn man tatsächlich was kauft. kann eh sein, daß ich mich täusch.
     
  9. X.X.X

    X.X.X Gast

    was hat er denn gekauft? Link?
     
  10. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    also ich muss mich einloggen und wenn ich etwas ersteigere muss ich beim gebot mind. noch einmal (könnt auch 2 x) das pw eingeben ...
     
  11. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    eben, ich auch.
     
  12. X.X.X

    X.X.X Gast


    bei mir ist das nicht so. nur manchmal. ganz eigenartig ist das mit diesen Cookies. Manchmal kauf ich was und es ist schon gekauft, ohne, daß ich nochmal mein Paßwort eingeben muß. Und manchmal muß ich dann bestätigen. Seltsam ist das.
     
  13. Silli

    Silli Gast-Teilnehmer/in

    So habe gerade mal ein bißchen gegoogelt weil mich das Thema interessiert hat, habe auch etwas gefunden was zu deiner Frage passt. Unten habe ich dann auch den Abschnitt rauskopiert der zu dir passt.

    http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#4



    Der Käufer behauptet er habe das Höchstgebot gar nicht abgegeben bzw. er sei gar nicht eBay-Mitglied. Wie ist die Rechtslage? Sowohl bei einem Identititätsdiebstahl wie auch bei der Behauptung man habe das Gebot nicht abgegeben, ist die überwiegende Rechtsprechung eindeutig: Obwohl die Abgabe eines Gebotes die Eingabe eines Passwortes voraussetzt, sagt dies noch nichts über die tatsächliche Identität des Bieters aus. Das gilt erst recht bei der Identität des Mitgliedes. Kein Vertrag liegt auch dann vor, wenn bspw. ein minderjähriges Kind des Mitglieds ohne sein Wissen ein Gebot abgegeben hat (LG Bonn, AZ 2 O 472/03).
     
  14. X.X.X

    X.X.X Gast

    Das muß imho irgendwas mit den Windows Sicherheitseinstellungen zu tun haben. Vielleicht habt Ihr eine höhere Cookie-Sicherheit eingestellt als ich?
     
  15. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    außerdem ... kaufen MUSST du es sicher nicht, du bekommst dann nur eine schlechte bewertung. aber lieber die als 100 € (achtung, hausnummer! :D ) in den wind schießen.
     
  16. X.X.X

    X.X.X Gast


    Das ist falsch. Der Verkäufer könnte das Geld sehr wohl einklagen. Wenn es ein Privater ist. Bei einem Händler muß sie es tatsächlich nicht nehmen.
     
  17. Silli

    Silli Gast-Teilnehmer/in

    Der Verkäufer könnte klagen das ist richtig aber wie oben schon geschrieben würde er wohl kein Recht bekommen besonders weil der Käufer sich auf bereits vorliegende Urteile berufen kann.

    ein Vertrag liegt auch dann vor, wenn bspw. ein minderjähriges Kind des Mitglieds ohne sein Wissen ein Gebot abgegeben hat (LG Bonn, AZ 2 O 472/03)
     
  18. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    und jetzt zeigst mir den privaten der deswegen klagt! außerdem wird es höchstwahrscheinlich unter der bagatellegrenze liegen ;)
     
  19. X.X.X

    X.X.X Gast


    naja, wenn er rechtschutzversichert ist, isses ihm wurscht.
     
  20. amar

    amar Gast-Teilnehmer/in

    Dasselbe ist mir auch passiert...:rolleyes:
    Mein Sohn hat damals einen Wintersack gekauft :D
    Ich habe dem Verkäufer die Lage geschildert und konnte dann problemlos vom Kauf zurücktreten... GsD!
     

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