1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Kredit und Lebensversicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Petra25, 5 Oktober 2011.

  1. Petra25

    Petra25 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle

    Ich habe eine Frage an euch :
    Ich habe einen Kredit und eine Lebensversicherung diese musste ich abschliessen damit ich den Kredit erhalte.
    Der Kredit läuft bis 2017 so wie die Versicherung , was passiert mit der Lebensversicherung wenn ich meinen Kredit nächstes Jahr ausbezahlen würde, erhalte ich was von der Versicherung bzw den Rückkaufwert oder nicht ?

    Lg
     
  2. Mira

    Mira Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    bei uns war es eine Ablebensversicherung. Versicherungssumme war jeweils der halbe noch ausstehende Kreditbetrag. Die Versicherung wurde einmal im Jahr bezahlt. Als wir den Kredit vorzeitig zurückgezahlt hatten, war natürlich die ausstehende Summe 0 und daher auch keine Lebensversicherung mehr zu bezahlen.

    Da es sich um eine reine Ablebensversicherung gehandelt hat, gab es auch keinen Rückkaufswert.
    lg
    :wave:
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei der Lebensversicherung kommt es darauf an um welche Form derselben es sich handelt.
    -Ablebens bzw. Risikoversicherung: da bekommst du nichts zurück
    -Er/Ablebens- oder Erlebensversicherung: Hier gibt es nach Ende der Laufzeit die Versicherungssumme zzgl. Gewinnanteil ausbezahlt. Bei vorzeitigem Rückkauf bekommst du den Rückkaufswert zzgl. Gewinnanteil.

    LG
    Mats
     
  4. Petra25

    Petra25 Gast-Teilnehmer/in

    Es ist eine Risikoversicherung , okay da bekomme ich nichts retour ;-(

    Kann ich diese Versicherung zumindestens absetzen lassen beim Finanzamt ?

    Lg
     
  5. mph266

    mph266 Gast-Teilnehmer/in

    ja, risikolebensversicherungen sind topfsonderausgaben... fraglich nur, ob der steuereffekt nennenswert sein wird ;)
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ja das geht unter den Topf Sonderausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag von 2920,-- (für alle Topf Sonderausgaben) pro Steuerpflichtigen.
    Von der Summe der Sonderausgaben wird 1/4 zur steuerlichen Berücksichtigung herangezogen.

    Liebe Grüße
    Mats
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden