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Kredit löschen lassen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marionr1, 7 Oktober 2014.

  1. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich und mein Ex haben, vor Jahren, gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Als wir geschieden wurden, kam ins Scheidungsurteil der Satz, dass ab sofort, er alleine dafür haftet.
    Kann ich mich rauslöschen lassen?

    Liebe Grüße
    Marion
     
  2. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Haften gleich er bezahlt auch den Restkredit?

    Keine Ahnung. Bin überfordert. Weiss nicht, ob das bedeutet, dass er auch für die Tilgung aufkommt. Aber würde ich vermuten. Also dass er nach dem Urteil für alles zuständig ist, was die Wohnung betrifft. Und Du halt heraus. Gehört ihm die Immobilie dann auch?

    Wie hast Du das bisher gehandhabt, wenn die Scheidung schon etwas her ist?
     
  3. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Er hat immer alleine bezahlt.

    Ich möchte jetzt nur namentlich raus, damit ich einen Kredit bekomme, falls ich einen benötige.
     
  4. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Veranlasse das mit dem Urteil bei der Bank.
     
  5. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Das habe ich ihm schon aufgetragen.

    Ich hoffe nur, dass das so einfach geht.
     
  6. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Kannst auch selber die Bank kontakten. Aber wenn er das macht, umso besser.
    Wie schnell das geht, weiss ich auch nicht. Aber die Bank wäre mein erster Ansprechpartner diesbezüglich.
     
  7. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ja sicher. Gehe mit dem Scheidungsurteil zur Bank und lasse dich aus dem Vertrag löschen.

    Am Besten heute noch, denn bei Problemen vor der Löschung nimmt dich die Bank in die Haftung. Trotz des Scheidungsurteiles.
     
  8. Lissi

    Lissi Es ist wie es ist !

    Das ist eine gute Frage.
    Bei uns hat auch der Ex den Kredit übernommen.
    Bei der Scheidung wurde das so geregelt, dass er den Kredit übernimmt.
    Mir wurde jedoch erklärt,dass in letzter Instanz die Bank erst zu mir kommt. Also wenn sie ihn schon gepfändet haben und bei ihm wirklich nichts mehr zu holen ist, sie dann auf mich zurück kommen.

    Wäre interessant ob ich da trotzdem aussteigen kann?
    Bzw. inwieweit er den Kredit noch verändern kann/ darf? Denn er denkt darüber nach , den Kredit zu erhöhen, weil er meint das ist nun eh nur mehr seiner.
     
  9. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Es ist echt zum Haare raufen wie leichtfertig ihr mit eurem Geld und euren Bankverpflichtungen umgeht. :wow:

    Die "gute Frage" ist ganz einfach beantwortet. Einerseits steht im Scheidungsurteil, dass die Frau aus dem Kredit zu entfernen ist. Andererseits steht die Frau im Kreditvertrag der Bank.

    So, wenn jetzt Frau nichts tut und weiter im Kreditvertrag der Bank steht (weil sie keine Ahnung hat oder sich auf Exmann verlässt) und der Kredit notleidend wird (sprich der Mann zahlt nicht) wird die Bank je nach Kondition im Kreditvertrag (also gleich oder später, je nachdem ob Ausfallsbürgschaft oder Mitkreditnehmer vereinbart wurde) auf die Frau zukommen und Zahlung verlangen. Und Frau muss (trotz Befreiung im Scheidungsurteil) auch wirklich zahlen!

    Klar könnte Frau dann aufgrund des Scheidungsurteiles Schadenersatz vom Exmann verlangen. Aber, wenn der schon die Bank nicht bezahlen kann, woher soll er das Geld nehmen?

    Es gibt also finanziell nichts Wichtigeres nach einer Scheidung als mit dem Scheidungsurteil zur Bank zu gehen und die komplette Entfernung von Frau aus dem Kreditvertrag zu verlangen. Ich würde mich da auch auf niemanden anderen verlassen. Schon gar nicht auf den geschiedenen Exmann, der mit der Entfernung eventuell Probleme hat, weil er einen anderen Bürgen braucht oder seine Zinsen wegen schlechterer Bonität erhöht werden.

    Erst, wenn man aus dem Kreditvertrag gestrichen ist (was je nach Bank und Exmann-Bonität durchaus dauern kann), ist man dieses Damokles-Schwert los.
     
    diane, peklis, melii und 4 anderen gefällt das.
  10. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    danke @0xym0r0n@0xym0r0n , das denk ich mir seit ich das eingangsposting gelesen habe!
     
  11. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Das war aber hier nicht die Frage.

    Ich hätte Mittel und Wege gefunden damit er bezahlt.
     
  12. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Als ich mal vor vielen Jahren als Gerade-Nicht-Mehr-Teenager einem Autohändler mein Altauto verkauft habe und der sehr lange gezögert hat, mir das vereinbarte Geld zu geben (ich war damals jung und blöd) habe ich mir von einem befreundeten Prater-Casino-Besitzer 2 gut gebaute und furchteinflössende Security-Leute ausgeborgt und bin mit denen zum Autohändler gefahren. Es war die Erkenntnis meines Lebens als ich gesehen habe, wie der Autohändler blitzartig seinen Tresor aufgemacht hat und mir das Geld, sich freundlich bedankend, bar in die Hand gedrückt hat.

    Conclusio: Klar gibt es manchmal besondere Wege, aber besser man vermeidet sie. :D
     
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  13. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    moskau inkasso :D
     
    bluevelvet gefällt das.
  14. Catull

    VIP: :Silber

    Also ich kenne ja das Scheidungsurteil nicht. Aber aus der Schilderung "... erst wenn sie ihn gepfändet haben und da wirklich nichts mehr zu holen ist..." geht für mich eine im Scheidungsurteil festgelegte Ausfallsbürgschaft hervor.

    Damit haftest Du, wenn auch erst am ganz langen Ende, praktisch wie ein Kreditnehmer. Daher wir die Bank

    1., wenn, dann nur unter der Bedingung, dass der Ex sich den Kredit alleine leisten kann UND das auch will möglicherweise auf Deine Mithaftung verzichten und demzufolge

    2., auch nur unter den oben genannten Bedingungen den Eintrag in der Kleinkreditevidenz des KSV löschen lassen (können). Dort wird die Bank, wo Du den neuen Kredit möchtest, nämlich den alten Kredit unter Deinem Namen gefunden haben.

    Einfach wird das leider nicht, aber einen Versuch ist es allemal wert.
     
  15. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Das mit der Schilderung war nicht von mir
     
  16. Catull

    VIP: :Silber

    Im Ûbrigen ist es nicht notwendig, sich bei Änderungen eines Kreditverhältnisses persönlich an die Bank wegen der Umsetzung dees Scheidungsurteils zu wenden, wie 0xym0r0n zu glauben scheint.

    Denn eine Bank muss vom zuständigen Gericht über dieEntscheidung, dass einender Kreditnehmer Aisfallsbürge wird, schriftlich informiert werden. Und wenn die Benk ihrerseits dasScheidungsurteil nicht umsetzt, ist dasausschließlich das Problem der Bank und der Ausfallsbürge kann nur dazu herangezogen werden, wozu er im Rahmen der Ausfallsbürgschaft verpflichtet ist.

    Alles weitere gehört in den Bereich der "urban legends", zu Deutsch "Gschichtln".
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 8 Oktober 2014)
    Ok, es ging mir nur um die Fakten. Aber sorry, war missverständlich...
     
  17. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Kein Problem.
     
  18. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Hier wird die gesetzliche Lage zu dem Thema ganz gut erläutert:
    HELP.gv.at: Haftung für fremde Schulden

    Das schaut gar nicht gut aus, wenn seit der Scheidung von ein paar Jahren überhaupt nichts unternommen worden ist. Die Bank ist nicht dazu verpflichtet, einen neuen Vertrag nur mit dem Ehemann abzuschließen (sie darf natürlich, wenn sie will); ein Antrag auf Ausfallsbürgschaft wiederum hätte bereits im ersten Jahr nach der Scheidung gestellt werden müssen - vielleicht ist das aber damals ohnehin geschehen.
     
  19. Q

    Q Gast

    Das hängt aber schon davon ab, ob im Scheidungsvergleich bzw. Scheidungsurteil die Drittwirkung dieser Vereinbarung ausdrücklich verlangt und abgesprochen wurde. Sonst passiert nix von allein. Im Übrigen auch nicht auf Verlangen. Dann bleibt das von der Wirkung her eine Schad- und Klagloserklärung.
     
  20. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Es gibt 20.000 verschiedene Möglichkeiten, je nach individueller Abfassung des Scheidungsurteiles, und auch eine Gesetzesänderung vor ein paar Jahren (wenn die Scheidung länger her ist, ist es anders als bei neueren Scheidungen). Wenn man es ganz genau wissen möchte, muss man seinen Anwalt fragen.

    Allerdings steht eindeutig fest, dass man sich so schnell wie möglich nach einer Scheidung selbst bei der Bank darum kümmern muss, dass der Kreditvertrag geändert wird. Insbesonders dann, wenn man komplett aus der Haftung entlassen werden soll. Das Gericht verständigt weder die Bank noch kann eine Scheidungsvereinbarung die Bank überhaupt rechtlich dazu zwingen jemanden automatisch aus der Haftung zu entlassen.

    Ich kann nur nochmals dringend empfehlen, diese Sache unmittelbar nach erfolgter Scheidung mit der Bank zu regeln.
     

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