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Krankenstand in Schwangerschaft

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nessarose, 21 Februar 2012.

  1. Nessarose

    Nessarose Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Hab folgendes Problem und hoffe, dass hier jemand meine Fragen beantworten kann :eek:

    ich leide seit der 7.ssw unter Hyperemesis, hatte auch 2 KH-Aufenthalte und war immer wieder in Krankenstand, dazwischen einzelne Tage arbeiten, danach wieder Krankenstand. Dazwischen hatte ich schon eine Vorladung von der KK, die ich jedoch nicht wahrgenommen habe, da ich zu dem Zeitpunkt nicht krank geschrieben war (was ja korrekt ist).
    Mein FA versucht mich freizustellen (Hyperemesis alleine ist jedoch kein Freistellungsgrund, bei mir gibts noch einen anderen Grund), was ja erst ab der 16.ssw möglich ist.
    Er hat mir bei der letzten Untersuchung (vor 2 Wochen) empfohlen, mich zu schonen (sprich: wieder Krankenstand).
    Letzten Mittwoch hatte ich eine Untersuchung beim Internisten (mein eigentlicher Freistellungsgrund, eine Vorerkrankung), der nun mit meinem FA den Freistellungsbrief schreiben soll.
    Und jetzt warte ich eben seit Mittwoch auf den Freistellungsbrief des Internisten und des FA.
    Da ich jetzt schon 2 Wochen durchgehend im Krankenstand war (soll mich ja schonen) und auch davor wegen der Hyperemesis, hab ich natürlich Sorgen, dass ich mit weniger Geld rechnen muss...

    Meine Fragen daher:
    - bekommt man Krankengeld erst, wenn man 6 Wochen DURCHGEHEND krank geschrieben war, oder werden alle versäumten Tage zusammen gezählt?
    - nach 6 Wochen zahlt der Dienstgeber nicht mehr das volle Entgelt - wann bekomme ich dann das Krankengeld?
    - habe ich mit dem Restbetrag vom Dienstgeber + Krankengeld die Höhe meines Gehaltes oder habe ich weniger Geld zur Verfügung?

    Wie man merkt, kenne ich mich mit dem Thema überhaupt nicht aus....
     
  2. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Alles kann ich nicht beantworten. Aber:

    Die 6 Wochen zählen zusammen. Jedoch nur mit der gleichen Diagnose. Wenn also nicht immer Hyperemesis gestanden ist, sondern auch ein anderer Krankenstandsgrund, dann fällt die Bezahlung für längere Zeit in die Verpflichtung des DG.

    Die Höhe des Betrages muss gleich sein, allerdings ohne Überstunden und Zulagen.

    Über den Zeitpunkt der Auszahlung kann ich nichts sagen.

    Grundsätzlich ist es zur Zeit eher schwierig, freigestellt zu werden aus gesundheitlichen Gründen. Oft ist es eher ein Arbeitsplatzproblem, warum man freigestellt werden sollte. Dies fällt dann allerdings auch in die Zuständigkeit des Arbeitgebers. Aber das hat ja nichts mit der Fragestellung zu tun....
     
  3. Nessarose

    Nessarose Gast-Teilnehmer/in

    danke für deine antwort!

    leider war immer hyperemesis der grund.
    das mit der freistellung weiß ich, ich hab aber eigentlich einen der gründe von der liste, also hoffe ich, dass ich da keine probleme haben werde.
    eigentlich sollte ich vom DG freigestellt werden, der wehrt sich jedoch dagegen, was die sache nicht grad einfacher macht...
     
  4. TISLBG

    TISLBG Gast

    ich habe dieselben Frgaen und noch eine zusätzliche - ich hoffe du bist nicht böse, dass ich dein thema dafür verwende!? und zwar: wenn der AG einen freistellt, weil er derzeit keinen adäquaten Arbeitsplatz für einen hat, dannn muss doch er selbst mein Gehalt in ganzer Größe auszahlen, oder nicht?

    Danke!
     
  5. Nessarose

    Nessarose Gast-Teilnehmer/in

    meines wissens nach muss er das, ja.
     

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