1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Kranenz trotzdem Steuerauslgeich oda sowas?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schutzengaL, 8 Januar 2010.

  1. schutzengaL

    schutzengaL Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ich hab mal ne frage.

    Ich war das ganze Jahr 2009 in Karenz,bin alleinerziehend und hab familienbeihilfe bezogen und natürlich alimente.

    Dadurch ich ja nicht arbeiten gegangen bin-bekomme ich auch kein geld zurück oder liege ich da falsch? Kann ich da doch irgendwas beantragen?

    mich verwirrt das jetzt ein bisschen .. weil nach der geburt meines sohnes hab ich damals mit einer dame gesprochen & die meinte ich könne den alleinerzieherabsetzbetrag beantragen.

    aber funktioniert das auch wenn ich noch nicht arbeiten war?
    wenn man das ganze jahr 2009 nur kinderbetreuungsgeld und familienbeihilfe und alimente bezogn hat ?

    ich blick da voll nicht durch und der beim finanzamt war auch gleich voll unfreundlich .. & hat mir erst recht nicht die antworten gegeben die ich wissn wollte.

    ganz liebe grüße
     
  2. schutzengaL

    schutzengaL Gast-Teilnehmer/in

    & dann noch .. es gibt ja diesen kinderfreibtrag?
    der erzeuger meines kinder kann den also beantragen weil er über 6 monate alimente bezogen hat und arbeiten gegangen ist aber das kind nicht in seinem haushalt wohnt?

    ich blick bei dem ganzen gar nimma durch :(
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich weiss zwar nicht wie ihr das geregelt habt, aber ich denke mal nicht dass der Erzeuger deines Kindes Alimente fürs Kind beziehen wird sondern eher bezahlen, oder?
    Für ein nicht haushaltszugehöriges Kind kann er den Kinderfreibetrag iHv 132,-- Euro geltend machen wenn ihm der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als 6 Monate zusteht (sprich er für mehr als 6 Monate Alimente geleistet hat), was er in seiner ANV mit dem Zusatzformular L1k macht.

    Bei dir sieht es so aus, dass du mangels steuerpflichtigem Einkommen keine ANV machen kannst und dir auch keine Negativsteuer ausbezahlt wird.
    Allerdings hast du die Möglichkeit mit dem Formular E5 den AEAB zu beantragen, welcher bei 1 Kind (mind. 7 Monate FBH-Bezug im Jahr 2009) 494 Euro beträgt.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Also du kannst auch in der Karenz den Lohnsteuerausgleich machen!! Hab´s auch net gewusst, aber wie ich es dann erfahren hab, hab ich ihn gleich rückwirkend damals gemacht :)

    Es is zwar net so extrem viel, aber besser wie nix...und schenken tut ma dem Staat ja auch net gern was ;)

    Ach und den Alleinerzieher kannst schon beantragen! Bist ja trotzdem auch AE, egal ob du arbeiten gehst oder nicht...

    LG

    P.S.: Wegen dem anderen kann i da leider net helfen!
     
  5. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Doch kann man schon! Hab auch für die Jahre 2004-2007 gemacht!!
     
  6. schutzengaL

    schutzengaL Gast-Teilnehmer/in

    ups,ja da hab ich mich verschrieben natürlich meinte ich weil er diese bezahlt hat.

    aber ansonsten bedanke ich mich recht herzlichst bei euch :D
     
  7. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Hab vorher auf dem Finanzamt angerufen, und de Dame hat mir gsagt dass man die ANV nima machen kann wenn man nur KBG bekommen hat!!!

    Des hab ich nicht gewusst ENTSCHULDIGT BITTE, ich weiß aber, dass ich eben für die Jahre wo ich damals KBG bekommen hab schon die ANV gemacht habe!!!


    LG
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden