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kraftschtschlüssig?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von puffi, 5 Mai 2008.

  1. puffi

    puffi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    kann mir bitte jemand den Begriff "kraftschlüssig" erklären?
    Hintergrund:
    Eine Baugenehmigung braucht man - glaube ich gelesen zu haben - nur, wenn ein Bauwerk "kraftschlüssig" mit dem Boden verankert ist.
    Heißt das, sobald ich ein Fundament brauche?

    Auf der Gemeinde mag ich erst zumindest halbgebildet nachfragen :eek:

    Danke schonmal!

    P.S.: Titel soll natürlich heissen "Kraftschlüssig" - Kann man das noch ändern?
     
  2. Katrin83

    Katrin83 Gast-Teilnehmer/in

  3. Smoothie

    Smoothie Gast

    Meiner Meinung nach, bedeutet es, sobald etwas "fest verbunden" mit dem Boden ist allein durch sein Gewicht. Also Fundament, Keller, Gargage, etc. Aber kein Vogelhäuschen denn das kann man ja gleich wieder wegtragen. Also etwas total schweres wie eben die oben genannten Dinge die dann eben fest dort sind und nicht so leicht wieder wegzubewegen sind.
     
  4. puffi

    puffi Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
    Also hab ich schon in die richtige Richtung gedacht.
     

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