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Kosten für Schenkung einer Eigentumswohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sol78, 3 Juli 2009.

  1. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle,

    ich hätte eine Frage - vielleicht hat das Thema ja auch schon mal jemanden von Euch betroffen:

    Die Wohnung, in der wir leben, gehört bisher nur meinem Mann. Nun möchten wir, dass ich auch im Grundbuch stehe, also quasi, dass er mir die Hälfte der Wohnung schenkt.
    Weiß jemand, mit welchen Kosten wir da rechnen müssen (Grunderwerbssteuer, Notariatskosten, sonst noch was?)
    Wir waren vor ein paar Monaten schon mal beim Notar, aber da hat uns so ein "Praktikant" in ein paar Minuten abgefertigt. Bin nicht wirklich schlau daraus geworden...
    Ein richtiges Beratungsgespräch kostet wahrscheinlich gleich wieder einiges - da hab ich gedacht, ich probier´s vorher hier.

    Danke schon mal!

    LG Sol78
     
  2. snoopie

    snoopie Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ihr in Aufrechter Ehe beide dort lebt gehoert im Fall einer Trennung nach einer gewissen Zeit dir sowieso die Haelfte (weiss nicht wieviele Jahre) und in einem anderen Fall als Scheidung waere das sowieso nicht notwendig. Ich wuerds bleiben lassen weils nur unnoetig Geld kostet (wird soweit ich weiss vom Einheitswert berechnet is aber genug - wir haben einen Fall in der Familie wo das Haus noch schnell vor der Scheidung an die Kinder ueberschrieben wurde dass der Noch Ehemann nix bekommt ausser dem Wohnrecht weil der Geld nur beim Fenster rausschmeisst und da warns einige Tausend Euro)
    Ich war auch ganz Baff dass das so ist dass der Gemeinsame Ehe wohnsitz im Fall einer Scheidung beiden zugesprochen wird egal wers in die Ehe mit eingebracht hat mein Eltern hatten naemlich wegen meiner Eigentumswohnung eigentlich auf einen Ehevertrag gepocht bis uns ein Anwalt das gesagt hat.
     
  3. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antwort!
    Ich hab gedacht, es könnte auch relevant werden, falls meinem Mann was passiert. Hatte in meiner entfernteren Bekanntschaft einen Fall, wo der Ehemann gestorben ist, und die Witwe musste für die beiden (Klein)kinder den Pflichtteil (Teil des Hauses) wo anlegen, und extra dafür eine Hypothek aufnehmen - anscheinend weil sie nicht Miteigentümerin des Hauses, sondern "nur" Erbin war...
    Aber das hab ich halt nur über ein paar Ecken gehört und weiß nicht, was und warum genau da gelaufen ist.
     

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