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Konzipientin für 20 h - funktioniert das?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Iva30, 30 Dezember 2011.

  1. Iva30

    Iva30 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hatte vor meinen Kindern eine Konzipientenstelle bei einem Rechtsanwalt und fand die Ausbildung eigentlich sehr gut. Dann kam meine Tochter und wir haben das Arbeitsverhältnis beendet und ich fand eine sehr familienfreundliche Teilzeitstelle, die mich jedoch auf Dauer nicht fordert:eek:.
    Unlängst habe ich in der Zeitung eine Konzi-Stelle für 20 h ausgeschrieben gesehen und weiss nicht ob ich mich bewerben soll. Irgendwie glaube ich nicht so recht, dass sich Familie und Rechtsanwaltsberuf wirklich vereinbaren lassen.

    Gibt es hier jemanden der in Teilzeit bei einem Rechtsanwalt arbeitet? Würde mich über Erfahrungsberichte freuen!

    Liebe Grüße
     
  2. Mira

    Mira Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich kann dir nur von meiner Situation als Berufsanwärterin (Steuerberatung) erzählen. Ist nicht das gleiche, aber doch ähnlich: Anspruchsvolle Tätigkeit, Akademikerberuf

    Ich habe immer nur 20 h gearbeitet. Die Berufsanwärterzeit (üblicherweise 3 Jahre Vollzeit) verlängert sich dann entsprechend. Ich bekam meistens Klienten zugewiesen, die weniger anspruchsvoll waren, weil ich ja nachmittags nicht da war, wenn sie etwas gebraucht hätten.
    Ansonsten war die Arbeit eigentlich gut aufzuteilen, sodass eigentlich auch Teilzeit möglich war. Bei den Gehaltserhöhungen hat's aber meistens schlechter bei mir ausgeschaut als bei den anderen Berufsanwärtern.

    Während dieser Zeit hat sich immer mehr herausgestellt, dass die Arbeit nicht mit der Betreuung meines Älteren vereinbar war (er ist ein bisschen "anders" und braucht mehr Unterstützung als andere Kinder) und ich habe umgesattelt. Jetzt bin ich Lehrerin und sehr zufrieden mit meinem Beruf.

    Aber es kann funktionieren: Meine Chefin hatte sehr früh ein Kind (schon während des Studiums - so wie ich) und hat Berufsanwärterzeit, Steuerberaterprüfung und die restliche Karriere neben den Kindern erledigt. Allerdings sehr bald mit einem 40h(und auch mehr pro Woche)-Job. Beim zweiten Kind war sie zuerst in einer Bilanzbesprechung und ist dann direkt ins KH zur Geburt gefahren. Da war es nix mit Mutterschutz!

    Von der Rechtsanwaltskanzlei mit der unsere Steuerberatungskanzlei zusammengearbeitet hat, weiß ich dass eine Top-Rechtsanwältin dort vier Kinder hat. Aber auch immer wieder sehr schnell in den Beruf zurückgekehrt ist.

    Ich glaube, man muss sehr zielstrebig arbeiten, um diese Berufe mit Kindern zu schaffen. Für mich war es nichts.

    lg :wave:
    Mira
     
  3. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Hab dir eine pn geschickt.
     
  4. Flowerlea

    Flowerlea Gast-Teilnehmer/in

    Könntest du mir auch eine pn schicken?
     
  5. AliLeo1626

    AliLeo1626 Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Iva,

    ich kopiere dir einen Auszug aus § 2 RAO ein:
    "Die praktische Verwendung bei einem Rechtsanwalt ist nur anrechenbar, soweit diese Tätigkeit hauptberuflich und ohne Beeinträchtigung durch eine andere berufliche Tätigkeit ausgeübt wird; anrechenbar sind insoweit auch Zeiten des gesetzlichen Urlaubs oder der Verhinderung wegen Krankheit, Unfalls oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz. In den Fällen der Herabsetzung der Normalarbeitszeit nach den §§ 14a und 14b AVRAG oder nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für begünstigte Behinderte sowie in den Fällen einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz ist die Ausbildungszeit anzurechnen, auf die die Normalarbeitszeit herabgesetzt wurde."

    Insofern werden dir nach meinem Dafürhalten die Zeiten nicht angerechnet, wenn du nur Teilzeit beschäftigt bist. Erkundige dich am besten bei der RAK.
    Außerdem wäre da noch die Frage, ob dir dein Arbeitgeber AWAK-Seminare bezahlt. Ich könnte mir vorstellen, dass das bei einer Teilzeitkraft vielleicht nicht der Fall ist.

    Das alles interessiert natürlich nur, wenn du die RAP machen willst...

    Ich habe selbst die RAP neben 2 Kindern gemacht, bin jetzt aber nicht eingetragen.
    Liebe Grüße!
     
  6. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    das interessiert mich jetzt, da ich sie auch dieses jahr endlich machen muss: wie hast du neben deinen kindern gelernt und wielange im voraus hast du begonnen? Und in welcher art von kanzlei hast du deine ausbildung gemacht?
     
  7. AliLeo1626

    AliLeo1626 Gast-Teilnehmer/in

    PN ist unterwegs...
     
  8. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

  9. Iva30

    Iva30 Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch allen für eure Antworten und Isebell für ihre PNs.

    @Mira77
    Puh, genau vor dem Problem stehe ich irgendwie. Einerseits würde ich gerne wieder mehr aus meinem Berufsleben machen, andererseits bliebe da viel Zeit mit den Kindern auf der Strecke und ich bin da immer ein bissl im Zwiespalt. Aber danke für das Schildern deiner Erfahrungen!

    @AliLeo
    Ja, ich weiss, dass ich 3 Jahre hauptberuflich als Konzi arbeiten müsste.
    Ich glaub schon, dass der RA die Seminare zahlt, wenn er in seiner Stellenausschreibung einen Konzi sucht bzw. wäre das Verhandlungssache, da, soweit ich weiss, es auch bei einer Vollzeitstelle nicht selbstverständlich ist, dass der DG die Seminare zahlt.

    Ich überlege mal weiter, mal sehen was noch so kommt.
     

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