1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

konkurs - guthaben - bankkonto

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von theredlady1305, 13 September 2011.

  1. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    huhu! :wave:

    weils einen bekannten vor kurzem betroffen hat und wir aber nicht wissen wie das ganze ausgegangen ist (und auch über google nix brauchbares gefunden haben) es uns aber interessiert frag ich hier mal:

    die ausgangssituation (soweit mir bekannt) ist folgende:

    person muss mit unternehmen konkurs anmelden, da er haftet wurde dann auch privatkonkurs angemeldet (ob von ihm selber oda dem masseverwalter weiß ich nicht), dieser wurde aber magels masse abgewiesen.

    nun hatte er bei der SV ein guthaben von knapp 10.000,-- euro und das auf das konto seines sohnes auszahlen lassen (bei privatkonkurs hat man ja kein eigenes bankkonto mehr), dieser hats abgehoben und ihm gegeben.
    gut 2 wochen später ruft die bank den sohn an dass das geld ja nicht ihm gehört und sies von ihm zurückhaben wollen (bank hat noch offene forderung an seinen vater).

    was passiert da dann?
    er hat das geld ja nicht mehr bzw hat es ja an seinen vater weitergegeben, kann die bank es von ihm (sohn) zurückfordern?!
    das wäre ja arg mmn oder?
    vielleicht weiß jemand von euch wie das abläuft, wir sind gespannt. :D
    (ja, is imma interessant wenns an net selber betrifft, ich weiß. :eek:)
     
  2. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    wenn Geld auf das KOnto des Sohnes kommt, dass ihm nachweislich NICHT gehört, der Empfängername demnach auf den Vater lautet, muss er es zurückgeben! Stell dir vor, jemand irrt sich mal irgendwo bei der Kontonummer, viel Geld geht auf ein falsches Konto, das muss dann auch rückabgewickelt werden, da kann der Empfänger auch nicht sagen, ätsch, ist jetzt meins...
     
  3. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    nana, der empfängername lautet auf seinen vater, dem hat er das geld ja auch gegeben.
    nur jetzt will die bank vom sohn das geld, der bank gehörts ja aba eigentlich net. :rolleyes:
     
  4. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    das meine ja lize, weil der Empfängername, der Name des Vaters war, muß er das Geld zurück geben.
     
  5. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    ah, okay, jetzt bin ich auf der leitung gestanden. ;)

    ja, danke! ich bin mal gespannt wie das ausgeht, muss unbedingt mal versuchen ihn zu erreichen. :rolleyes:
     
  6. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    Aber dem Vater oder dem Sohn gehörts ja auch nicht, wenns in die Masse gehört.
    Generell ist der Masseverwalter (oder der Anwalt der die Firma vorher schon betreut hat) für diese Dinge der richtige Ansprechpartner.
    Ich habe letztes Jahr so etwas ähnliches am Rande miterlebt und es kann schon sein, dass die Bank versucht sich mit solchen Aktionen ihre Forderungen auszugleichen, damit sie nicht nur die Quote bekommen. Hatte die Firma dort auch ein Konto, Finanzierungen, etc?
    Aber wie gesagt, Masseverwalter fragen!

    sorry: habs jetzt erst gelesen, dass die Bank Forderungen hat.
    Dann unbedingt mit dem Masseverwalter reden!
     
  7. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    naja, der privatkonkurs von ihm wurde ja mangels masse abgewiesen, der firmenkonkurs ist soweit ich weiß auch abgeschlossen, das war ja schon vor 3 jahren.
    ob die firma dort ein konto hatte kann ich nicht mit sicherheit sagen, aber ich denke schon.
     
  8. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    Aso vor 3 Jahren ist was anderes. Das Guthaben ist privat vom Vater und hat nix mit dem damaligen Konkurs zu tun?
    Wenn der Konkurs abgeschlossen ist, dann kann die Bank ja keine Forderung mehr von damals haben.
    Wenn die Bank jetzt aktuelle private Forderungen hat und das Geld gehört dem Vater, und er ist jetzt nicht im Privatkonkurs, dann kann die Bank seine Schulden vermutlich trotzdem fällig stellen, oder?
    Aber da bin ich jetzt wirklich überfragt, mein "Wissen" beruhte ja nur darauf, dass die Bank im mir bekannten Konkurs auch Geld gleich behalten wollte, das zufällig bei ihnen durchgekommen ist, was aber nicht OK war und sie mußten genauso wie die anderen Gläubiger darauf warten was sie bekommen.
     
  9. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in


    ich dachte, der privatkonkurs wurde abgewiesen??? dann hätte er ja noch ein bankkonto?

    abgesehen davon: wenn jemand nicht in privatkonkurs gehen kann, heißt das ja nicht, dass er seine schulden nicht bezahlen muss, im gegenteil! es gibt wohl einen grund, warum ers gerne auf das konto seines sohnes auszahlen wollte- wenn er das geld hätte behalten dürfen, dann hätt ers schon bekommen und hätt nicht irgendwelche schwindligen gschichten über das konto des sohnes machen müssen.

    ich schätz mal, dass dein bekannter (welcher ist eigentlich dein bekannter, der sohn?) da tief wird in die tasche greifn müssen- er hat das geld ja bekommen, was er damit später macht, wird denen recht egal ist.
     
  10. lilalila

    lilalila Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub, wir redn vom gleichen typen.
    meiner meinung nach ghört der typ in häfn.
     
  11. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in


    aufgrund der geschichte meinst du, dass du den kennst? den vater oder den sohn?
    und wieso in häfn?
     
  12. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    naja, der firmenkonkurs ist abgeschlossen was ich mitbekommen habe.
    und der privatkonkurs ist abgewiesen worden, somit sind alle schulden noch da für die er privat gehaftet hat wenn ich mich noch richtig an BWL erinnern kann. :rolleyes:
    also kann die bank (sofern er dort schulden hat, was ich aber nicht sicher sagen kann) das geld ja nicht einfach einbehalten sondern muss das an ihn fällig stellen oder? :confused:

    ja, der sohn ist mein bekannter. das wird ihm nicht gefallen. :rolleyes: wenns so is.

    moment, PN. ;)
     
  13. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    es kommt halt auch drauf an, wieviele schulden er bei der bank hat, ob es diese bank ist, etc.
    wenn er denn solche schulden hat, dann wirds ja fast so sein, dass er eine hypothek oder ähnliches abgeschlossen hat, dann könnte es ja sein, dass er mit der versicherung gehaftet hat?

    egal, das sind ja alles spekulationen- im grunde wars auf jeden fall ehrlich gesagt ziemlich dumm, das geld abzuheben und auszuzahlen.
    sollte die bank also tatsächlich anrecht auf die 10.000 haben, könnte dein bekannter im grunde nur gegen seinen vater gerichtlich vorgehen, soweit ich da bescheid weiß.
     
  14. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    starker tobak, das wird er denk ich nicht machen wollen.
    naja, hilft e nix da herumzuraten was sein wird.
    mal schaun ob ich das tatsächliche ende dieser geschichte erfrag. :D
     
  15. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    jo, jetz werd ich tatsächlich neugierig. :) wann is die ganze gschicht eigentlich passiert?
     
  16. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    wie gesagt, der firmenkonkurs war anfang 2008 mal, das hat sich dann ziemlich gezogen und das jetzt war glaub ich vor 4 monaten oder so.
    hab aber seither nix mehr von meinem bekannten gehört. :rolleyes:

    gestern isas ma mal eingefallen weil irgendwo was gefallen is was mi daran erinnert hat und jetz hab i dacht i erkundig mi mal wie sowas ausgehen kann. :rolleyes:
     
  17. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    also zu Frage selbst. Wenn als Empfänger des Geldes nicht der Kontoinhaber aufscheint, dann ist die Bank verpflichtet das Geld an den Absender zu retournieren.

    Da die Bank offensichtlich es verabsäumt hat und das Geld nun an den Masseverwalter zahlen muss versuchen die natürlich vom Kontoinhaber das Geld zu bekommen.

    Da könnte man schon mal die Bank in die Verantwortung nehmen, aber es wird nichts bringen. Selbst wenn es ausjudiziert wird, dann steht fest, dass auch der Sohn das Geld nicht hätte annehmen dürfen sondern an den Berechtigten weitergeben. Da dem Sohn der Konkurs bewusst gewesen sein müsste, hätte er somit wissen müssen, dass er das Geld nicht dem Vater geben darf.

    Am besten zurück mit der Kohle, da der Sohn sonst ebenso mit drinhängt (Unterschlagung und Beihilfe)

    MfG, Jan Zdrahal
     
  18. theredlady1305

    theredlady1305 Gast-Teilnehmer/in

    danke!

    werd das mal so weitergeben sofern i da wen erreich. bin e scho gespannt was da rauskommen is. :rolleyes:
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden