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KOMPLIZIERT... Kündigung nach KARENZ

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von italia124, 20 Juni 2010.

  1. italia124

    italia124 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo...

    Folgendes:
    ich hätte am 7. Juni nach 2 jähriger Karenz wieder zu arbeiten beginnen sollen... habe ich allerdings NICHT gemacht... Ich habe auch nicht gekündigt oder sonst irgendwas geschrieben...

    Meine Firma hat sich auch nicht bei mir gemeldet... jetzt habe ich letzte woche hingeschrieben, wie es aussieht mit dem dienstverhältnis... Ob ich gekündigt wurde oder was da jetzt los ist - ich möchte nicht mehr in die firma zurück...Geht es, dass wir uns per 31. MAI auf eine einvernehmliche mit 4wöchiger Kündigungsfrist einigen? Oder auch erst per 30. JUNI mit 4 wöchiger Kündigungsfrist??? Kann ich innerhalb dieser KÜNDIGUNGSFRIST zum AMS oder hätte ich direkt am Tag des Kündigungsschreibens dort erscheinen müssen?

    Jedenfalls würde auch ich kündigen oder einvernehmlich... Morgen habe ich einne Termin... Aber geht das, obwohl ich schon vor 2 Wochen zu arbeiten beginnen hätte müssen - wie sieht es mit einer Kündigungsfrist aus?

    Ich möchte mich arbeitslos melden - ab wann würde ich theoretisch arbeitslosengeld bekommen???

    Ich blick nicht durch... Kann mir wer helfen
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Im Grunde genommen kann dich die Firma aufgrund deines Nichterscheinens am ersten Arbeitstag nach der Karenz fristlos entlassen!!

    Macht die Firma das nicht, hättest du die Möglichkeit dich einvernehmlich vom Unternehmen zu trennen sofern dein AG einverstanden ist - da gibt es keine Kündigungsfrist sondern es gilt das was ihr vereinbart.

    3. Möglichkeit wäre die Dienstnehmerkündigung bei der du die angeführte Kündigungsfrist einhalten musst.

    Was das AMS betrifft, so hast du m.W. bei der fristlosen Entlassung und der Dienstnehmerkündigung eine 4wöchige Sperre des Arbeitslosengeldes, bei der einvernehmlichen Kündigung gilt der Anspruch sofort.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. italia124

    italia124 Gast-Teilnehmer/in


    Danke für deine Antwort. Die einvernehmliche wäre natürlich für beide perfekt... Aber wie rechtfertige ich beim AMS dass ich seit 7. Juni 2010 nicht zum Dienst angetreten bin... BZW. muss ich das?
     
  4. Belico

    VIP: :Silber

    Dem AMS mußt du DAS nicht rechtvertigen. Die holen sich die Daten vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, es gilt, wo du wielange angemeldet warst,. Was du - um dein Arbeitslosengeld erhalten zu können - aber sehrwohl rechtfertigen bzw. nachweisen mußt ist eine über Fremdbetreuung für das Kind tagsüber.

    Für die andere Sache solltest du noch vorher Klarheit schaffen. Sprich Termin mit Noch-Personalchef vereinbaren und Formalitäten für die Kündigung oder die Entlassung klären. Die Zeit, wo du erscheinen hättest müssen aber nicht erschienen bist ist ja eigentlich eine Kündigungsgeschützte Zeit (4 Wochen nach Karenzende) um in dieser Zeit entlassen werden zu können, mußt du einiges anstellen, ob Nichterscheinen in der kündigungsgeschützten Zeit schon ein Entlassunggrund ist würde ich bezweifeln, schau mal auf der AK Homepage nach (vor dem Gespräch mit der Personalabteilung am Besten).

    lG
    beli
     
  5. sonnengelb

    VIP: :Silber

    d.h. ich kann in dieser zeit nach belieben kommen und gehen, muss mich an keine dienstzeiten halten und kann auch mal ganz ungefragt einfach einen tag zuhause auf urlaub bleiben ohne einen zu nehmen? na ich weiß nicht, das würde ich jetzt bezweifeln :D bei der AK nachfragen ist immer gut, aber ich würd drauf tippen, dass es trotzdem so ist wie mats geschrieben hat: so eine aktion ist ein grund für die fristlose.

    soweit ich weiß, ab dem tag an dem man dort arbeitslos gemeldet ist (also schnell dahin mit dir). bei dir kann halt noch eine sperre dazukommen. gesicherte kinderbetreuung musst du auch nachweisen.

    - erkundige dich morgen(!) bei der AK.

    - setze dich dann schnellstens (morgen!) mit deinem dienstgeber in verbindung. hoffe und bete, dass der dir keine schwierigkeiten macht. was die abfertigung betrifft: hättest du abfertigung alt oder neu?

    - dann zum arbeitsamt gehen.


    und: bitte denk in zukunft drann termine und fristen einzuhalten! du machst dir mit sowas nur selbst schwierigkeiten!

    alles gute!

    sonnengelb
     
  6. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    @TE: Das, was du getan hast, ist ein lupenreiner Entlassungsgrund. Es ist eigentlich aus Firmensicht völlig unverständlich sich auf irgendetwas anderes einzulassen, aber vielleicht ist ja dein Personalverantwortlicher weicher (und dümmer) als ich es wäre.:boes:

    Ansonsten äussere ich mich lieber nicht....:rolleyes:
     
  7. italia124

    italia124 Gast-Teilnehmer/in


    Ich weiß, dass der DG mich eigentlich fristlos kündigen könnte... Aber das bedeutet im Endeffekt "nur", dass ich eine 4wöchige Sperre vom AMS hätte - oder???

    Hinzu kommt, dass ich schwanger bin - zwar noch nicht vom Arzt bestätigt aber ich habe diese Woche einen Termin... Das heißt, theoretisch dürfte er mich ja unter diesen Umständen wieder nicht kündigen...

    Ausserdem habe ICH Kontakt aufgenommen letzte Woche - der Arbeitgeber hat sich nicht darum gekümmert mich zu kündigen oder weiters... ???
     
  8. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich fragen warum du nicht zur Arbeit gegangen bist?
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Solange der Arbeitgeber nicht offiziell von der erneuten Schwangerschaft weiss, sprich du diese Bestätigung vom FA dem AG übergibst, geniesst du auch keinen Kündigungsschutz und dein AG kann dich sehrwohl kündigen.

    Dass du letzte Woche Kontakt mit dem AG aufgenommen hast ändert trotzdem nichts an der Tatsache dass du seit 7. Juni nicht zur Arbeit erschienen bist und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten deines AG - den Kontakt hättest schon vor diesem Tag herstellen sollen bzw. am 7. Juni zur Arbeit erscheinen und dann alles klären.

    LG Mats
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Aus Interesse - kann der AG kündigen, wenn er nun von der Schwangerschaft informiert wird, zum Zeitpunkt wo die TE hätte erscheinen sollen, aber noch nicht darüber informiert war, spirch, zählt das Zeitfenster dazwischen?

    Zur TE selber - einfach nur Kopfschütteln über soviel Ignoranz.
     
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    @inkale:

    Ich bin kein Arbeitsrechtler aber soweit mal mein Wissensstand:

    Kündigen geht nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (und rückwirkend schon gar nicht), allerdings sobald der AG von der erneuten Schwangerschaft erfährt (Schreiben von FA) hat die AN den Kündigungsschutz.
    Die gute Frage ist, wenn der AG der AN die Kündigung in dieser Zeit schriftlich übermittelt und die AN während des Postwegs der Kündigung dem AG die erneute Schwangerschaft meldet -
    ... zählt dann das Datum wann die Kündigung geschrieben wurde und wäre somit rechtens.
    ... oder zählt das Datum wann die Kündigung dem AN zugestellt wurde und wäre demzufolge nicht rechtens aufgrund Kündigungsschutz?

    In dem Fall mit dem Tag wo die AN anfangen hätte sollen und nicht erschienen ist, hätte der AG die Möglichkeit der (fristlosen) Entlassung, die m.W. jedoch sofort bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes ausgesprochen werden muss und nicht erst einige Zeit später.

    LG
    Mats
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    und es bedeutet auch einen tiefschwarzen fleck im lebenslauf.

    bedenke: eine kündigung ist was anderes als eine entlassung. wie weit bei einer entlassung eine erneute schwangerschaft eine rolle spiel weiß ich nicht.

    es war auch auchschließlich DEINE pflicht RECHTZEITIG kontakt aufzunehmen oder zum dienstantritt zu erscheinen! beides hast du nicht getan! ein bißchen verwunderlich, dass noch niemand gefragt hat, ändert an der rechtlichen situation aber null!

    auf alle fälle alles gute, versuch die sache möglichst gut auszubügeln!
     
  13. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Also in diesem Fall hat der Dienstgeber einen Persilschein für so ziemlich alles. Schwangerschaft schützt nicht vor Entlassung (übersehen immer wieder Leute).
    Grundsätzlich wird es komplex, wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, aber in der Kündigungsfrist die Schwangerschaft bestätigt wird. Da gibt es einige sehr enge Fristen, die den weiteren Verlauf vorgeben.
    Für Details:
    http://www.wore.at/wore-muttersch/n-selbstst/n-recht-pflicht.html
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Danke dir :), ist zwar kein Thema mehr für mich, aber immer gut zu wissen.
     
  15. Belico

    VIP: :Silber

    Eine Entlassung von Personen, die unter das Mutterschutzgesetz fallen (bis zu 4 Wochen nach Ende der Karenz) ist nur erschwert möglich.

    nach §12 MschG bedarf es erstmal einer gerichtlichen Zustimmung, dann bedarf es einer "schuldhaften gröblichen Verletzung der Dienstnehmerinnenpflichten", wenn sie 2 Wochen lang nicht zur Arbeit erscheint, weil sie vielleicht darauf wartet, dass der Betrieb sich melden wird, dann ist das nicht schuldhaft, sondern nachlässig, es als richtigen Entlassungsgrund durchzubringen ist sehr aufwändig zu argumentieren; Entlassungsgründe wären Diebstahl, Betriebsgeheimnisverraten, Tätlichkeit oder sonsteine gerichtlich strafbare Handlung, aber nicht zur Arbeit erscheinen, glaub in dem Fall eher schwerer:(
    lG
    beli
     
  16. italia124

    italia124 Gast-Teilnehmer/in

    Danke allen für eure antworten und auch dem teilweisen Uneinsehen über meine "Ignoranz"...

    Jedenfalls habe ich heute mit meinem AG alles geregelt... Er war der Meinung, dass ich erst am 6. Dezember wieder zu arbeiten beginne... Da dies nicht der Fall ist und ich mit Sohnemann keine 40 h / Woche täglich 2 stunden Fahrtweg dort arbeiten kann haben wir uns auf eine einvernehmliche Kündigung geeinigt.
     

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