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können minderjährige aus der kirche austreten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bambina, 15 März 2010.

  1. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ich bin ausgetreten.
    mein sohn (12) hat mich gestern darauf angesprochen. er will kein mitglied er katholischen kirche mehr sein, die aktuellen mißbrauchfälle haben ihn zutiefst erschüttert, die rechtfertigung der obrigkeiten machen ihn sauwütend.
    ich stehe hinter seinem entschluss.

    aber: kann bzw. muss ein minderjähriger überhaupt austreten oder kann man das erst, wenn man kirchensteuerpflichtig geworden ist?
     
  2. lula

    lula jössas 8-O

    ist er gefirmt?
     
  3. Q

    Q Gast

    Ich sehe nicht, warum ein Erziehungsberechtigter ihn nicht einfach abmelden können sollte. Firmung ist staatlicherseits überhaupt kein Hinderungsgrund.
     
  4. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    mit 12?
    :cool:
     
  5. lula

    lula jössas 8-O


    aber wenn er nicht gefirmt ist, dann ist er meines wissens sowieso nicht kirchensteuerpflichtig.
     
  6. lula

    lula jössas 8-O


    ach ja, wird ja erst mit 14 oder?
     
  7. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    nein, ich meine, ist es überhaupt nötig, verstehst du?
    oder tritt man erst aus, wenns ans zahlen geht, weil man erst dann austreten KANN?
     
  8. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ja genau.
    nächstes schuljahr melde ich meine beiden kinder aus religion ab.
    aber ich will sie auch nicht mehr in der kirche selbst wissen.
    mein sohn ist alt genug, um das selbst zu entscheiden, er hat auch gute gründe und ich würde es gutheißen.
    die kleine...naja...da entscheide natürlich mehr ich, aber das nehm ich mal auf meine kappe :cool:
     
  9. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Und was mich noch interessiert:

    Kann ein Kind, wenn es austritt, sich auch (noch dieses Schuljahr) vom Religionsunterricht abmelden oder muss es weiter hingehen?
     
  10. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    gute frage.
     
  11. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    nein , kann man durchaus auch früher,.. weil man beispielsweise dem religionsunterricht entfleuchen möchte oder einfach weil man dem verein nicht angehören möchte. ;)

    aber mit 12 gehts glaub ich noch nicht vollständig allein, da muss sicherlich noch wo die unterschrift der eltern mit rauf...

    edith:

    unter 12 Jahren Das Kind kann den Kirchenaustritt noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten stellvertretend handeln.
    zwischen 12 und 14 Jahren Hier kann das Kind den Austritt auch noch nicht selbst erklären. Hier können der/die Erziehungsberechtigten ebenfalls stellvertretend handeln. Jedoch bedarf es hier der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes.
    ab 14 Jahren Jetzt kann der Jugendliche endlich den Austritt selbst wirksam erklären, ein Mitwirken der Eltern ist nicht erforderlich.
     
  12. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in


    Eigentlich ist sie mir durch deinen früheren Post eingefallen. ;)


    Aber vielleicht gibt es hier Leute, die bescheid wissen - aus ihren eigenen Erfahrungen zb.
     
  13. stell.ina

    stell.ina Gast

    zu meiner schulzeit war es so, dass man ab dem 14. lebensjahr selber entscheiden konnte ob man religionsunterricht geht oder nicht. wenn die eltern aber ausgetreten sind und die kinder noch nicht gefirmt sind sie keinen vollwertigen mitglieder der kirche und müssen den unterricht nicht besuchen mit einwilligung der eltern. ob das immer noch so ist weiß ich nicht.

    @bambina: ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber wie gesagt ist man erst ein vollwertiges mitglied mit der firmung und man muss nicht extra austreten. ich würd aber am besten an der bh nachfragen, weil die kirchenbeitragsstellen sowas von kompetent sind und da man ja bei der bh austreten muss (warum eigentlich) können die sicher genauere infos geben
     
  14. Q

    Q Gast

    Nein, die Mitgliedschaft in der Kirche und die Kirchenbeitragspflicht sind zweierlei. Wer kein Einkommen hat, ist beitragsfrei in der Kirche.

    Die andere Frage ist, ob man austreten muss, um keinen Kirchenbeitrag zahlen zu müssen. Hier gibt es - wie stell.ina richtig sagt - in der Spruchpraxis bestimmte Ausnahmen. Voraussetzung ist aber insbesondere, dass man nie Kirchenbeitrag bezahlt hat, denn damit anerkennt man nach dieser Theorie die Mitgliedschaft in der Kirche.
     
  15. doch natürlich. ich war auch nicht gefirmt, als ich noch "dabei" war und hab auch die erlagscheine geschickt bekommen.
     
  16. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    abmeldung geht in österreich nur während der ersten 10 kalendertage des schuljahres. (siehe schulunterrichtsgesetz)

    in deutschland wäre es jederzeit möglich (und als ausnahme mit der religionsfreiheit begründeet). aber bei uns ist das so im schulunterrichtsgesetz festgesetzt...
     
  17. stell.ina

    stell.ina Gast

    das stimmt so leider nicht ganz. ich hatte nie kirchenbeitrag bezahlt, bin aber erst nach der ersten "rechnung" ausgetreten und musste den offenen beitrag bezahlen. war vorher sogar bei meinem anwalt um mich rechtlich abzusichern und er meinte, dass ich, da ich nicht rückwirkend austreten kann und ja ein halbes jahr zahlungspflichtig war, da eigenes einkommen, ich dieses auch bezahlen müsse
     
  18. Berthold

    Berthold Gast

    Schlechter Anwalt. Es gibt Präzedenzfälle, in denen nichts bezahlt werden musste.
    Sowie man aber einmal etwas gezahlt hat, hat man verloren.
     
  19. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    wenn er getauft ist, ist er "bei der kirche".
    du, als erziehungsberechtigter, kannst ihn austreten (abmelden? was auch immer).
    er darf, aber muss nicht in den religionsunterricht gehen.

    so ist es jedenfalls bei uns.
     

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