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Können Gutscheine verfallen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von martina3376, 28 Februar 2010.

  1. martina3376

    martina3376 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe Gutscheine entdeckt, die leider schon verfallen sind. Irgendwie hab ich im Hinterkopf, daß Gutscheine gar nicht verfallen dürfen - juristisch gesehen. STimmt das, oder liege ich da falsch? Weiß das wer?

    Danke schon im Voraus für die Info!

    LG
    Martina
     
  2. silviamitmax

    silviamitmax Gast-Teilnehmer/in

    normal steht das am gutschein drauf wenn er nur a begrenzte zeit gültig ist.
     
  3. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Das Ergebnis eines österreichischen Gerichtsurteils: Gutscheine, die jemand mit Bargeld bezahlt hat, müssen ewig gültig sein (solange es das Geschäft halt gibt) und eventuell aufgedruckte Ablaufdaten sind irrelevant.

    Bei allen anderen Gutscheinen gilt das Ablaufdatum, welches aufgedruckt ist.

    Falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte (weil das Geschäft einen bar bezahlten Gutschein nach dem Ablaufdatum nicht mehr annimmt) musst du beweisen können, dass dieser bar bezahlt wurde.
     
  4. Twinkle

    Twinkle Gast-Teilnehmer/in

    Du meinst, wenn ich jetzt Gutscheine geschenkt bekommen habe, und da steht drauf, dass sie bis Ende 2010 gültig sind, ist das eigentlich irrelevant?
    Wie ist das mit Hotelgutscheinen, gilt das auch für die? Das wäre super, ich habe nämlich welche, konnte aber in der Zeit wo sie gültig waren, nicht wegfahren!?
     
  5. Berthold

    Berthold Gast

    Wurscht, ob Hotel, Sportgeschäft, Nobelpuff:
    Es ist irrelevant, wenn sie jemand für Geld gekauft hat (du oder jemand, der sie dir geschenkt hat). Wenn das Geschäft sie gratis unter die Leute geschmissen hat, z.B. als Werbeaktion, gilt das Ablaufdatum.
     
  6. kirschrot

    kirschrot Gast

    Die genaue rechtliche Situation kenne ich zwar nicht, aber ich hatte schon abgelaufene Gutscheine von der Therme Lutzmannsburg. Hab dort angerufen, und die haben gemeint, dass das überhaupt kein Problem ist. Kann man auch jederzeit im Nachhinein einlösen! :)
     
  7. Berthold

    Berthold Gast

    Dann waren es entweder bezahlte, und sie wissen genau, dass sie es müssen.
    Oder sie hätten nicht müssen, waren aber einfach sehr kulant (was man dann aber nicht verlangen kann).
     
  8. Habt ihr vielleicht eine Quellenangabe, dass Gutscheine die gekauft wurden unbegrenzt gültig sind?

    Diese Infos gibt die AK und Konsumentenschutz:
    Gutscheine sind 30 Jahre lang gültig, wenn kein Einlösedatum angegeben ist.
    In Deutschland gibt es eine Mindestgültigkeitsfrist, in Österreich nicht - egal ob bar bezahlt oder nicht. Gutscheine in Österreich können beliebig befristet ausgegeben werden.

    Die WKO-Info:
    gekaufte Gutscheine dürfen befristet sein, allerdings empfiehlt die WKO eine Mindesgültigkeitsdauer von einem Jahr. Mindestgültigkeitsdauern von unter einem Jahr können vom Gericht als sittenwidrig erklärt werden.
     
  9. Chania

    Chania Gast-Teilnehmer/in

    Aus Erfahrung weiß ich, dass viele Geschäfte und Firmen, Restaurant und Hotels kulant sind, wenn man höflich anfragt.

    lg
    Chania
     
  10. LordVetinari

    LordVetinari Gast-Teilnehmer/in

    Prinzipiell gilt:

    Bei Geschenkgutscheinen (= jemand hat den Gutschein in bar bezahlt)
    30jährige Verjährung = aus Bereicherungsrecht;
    dies jedoch nur, wenn nicht vertraglich die Gültigkeit eingeschränkt wurde; d.h. wenn bei Kauf des Gutscheins die befristete Gültigkeit beschränkt wurde, dann gilt dieses Datum als Ablaufdatum;


    Bei Werbegutscheinen und Co gilt sowieso die darauf gedruckte Ablauffrist

    LG
     
  11. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Und wie schaut's aus mit Gutschriften? Wenn man etwas ins Geschäft zurück gegeben und eine statt Bargeld bekommen hat?
     

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