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Kleingarten - Vorvertrag?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von perle1985, 16 September 2010.

  1. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    hab ein anliegen!
    wir suchen seit längerem einen Kleingarten, habe auf baz** ein intserat entdeckt und mich darauf hin gemeldet! *vorfreute* nachdem wir seit ca einer woche nun in der engeren Wahl sind!!

    heute bekam ich das Mail mit dem Vorvertrag und jetzt fasse ich es nicht:

    lt anzeige, nicht der ort der angeben war gleich 3 ortschafften weiter

    und kann das sein das dass Pachtverhältnis für 3 Jahre abgeschlossen wird????? Nach
    Beendigung dieser Vertragsdauer verlängert sich dieser Vertrag nicht automatisch, sonder es muß ein
    neuerlicher Vertrag ausgehandelt und unterfertigt werden????


    Der Pachtzins beträgt für die genutzte Fläche € 500 , - per Monat . für ca 500m² ziemlich viel oder?
    Zahlt man den Pachtzins nicht aufs jahr gerechnet?

    Bei Pacht,- Vertragsbeginn ist der Pachtzins für drei Monate im Voraus zu begleichen.
    Der weitere fällige und laufende Pachtzins ist monatlich im Voraus fällig. Dem Pächter ist eine
    Pachterhöhung 3 Monate vor Beginn des neuen Pachtjahres anzuzeigen.



    Will der Verpächter das Grundstück verkaufen, oder ist das Pachtverhältnis gekündigt, so darf der
    Verpächter oder sein Beauftragter zusammen mit dem Pacht- bzw. Kaufinteressenten das Grundstück
    und die baulichen Anlagen in angemessenem Maße betreten und zwar auch Sonntags.

     
  2. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Steht da ein Kleingartenhaus drauf? Ob der Preis angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, da macht die Lage des Grundstückes viel aus und ob es bebaut ist oder nicht.

    Im Pachtvertrag kann alles individuell vereinbart werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind. Auch eine Befristung ohne Verlängerungsoption ist möglich und monatliche Pachtzahlungen sind nichts Außergewöhnliches.

    Derartige Pachtverträge unterliegen ja nicht dem Mietrechtsgesetz.

    Habt ihr den Grund denn noch gar nicht angeschaut gehabt? (Weil ihr so überrascht darüber gewesen seid, dass er drei Ortschaften weiter als angegeben liegt.)
     
  3. garfield06

    garfield06 Gast-Teilnehmer/in

    1. der grund vorher unbedingt ansehen, dann sieht man auch gleich, wo der grund liegt. angegeben war wahrscheinlich der sitz des vereins und der kann irgendwo sein.

    2. pachtdauer ist vereinbarungssache und darf aber 100 jahre nicht überschreiten, sonst ist es ein dauerpachtvertrag und der widerspricht den guten sitten! unserer läuft auf 99 jahre.

    3. betreffend zahlung pacht: ebenfalls vereinbarungssache, das regelt jeder verein selber

    4. höhe - äh, blöde frage: 500 m² sind noch kleingärten??? hab immer gedacht, das hört bei 300 m² auf. naja, ist schon länger, dass ich mich da schlau gemacht hab. es kommt drauf an, was bei den 500,- alles dabei ist, wie ist die lage usw.. viel kommt es mir aber trotzdem vor. wir zahlen 680,- im jahr exkl. wasser. mit den betriebskosten nachverrechnungen kommen wir auf ca. 950 bis 1000 jährlich. ihr zahlt 6000,- (!!!!!) jährlich.
     
  4. perle1985

    perle1985 Gast-Teilnehmer/in

    naja

    bezüglich des grundstückes, da steht gar nichts oben - oja tujen als zaun mehr nicht - kein haus keine platzen usw.

    ich bin mir ziemlich sicher das es eine privatperson ist, lt seiner homepage " machen sie mehr aus ihrem geld" - ist mein interesse sehr gesungen
    kann mir schon vorstellen was er mit dem geld macht,

    ich bin nur so sauer, dass dieser Herr eine anzeige geschalten hat in der nähe von zb essling genau noch zb gegenüber der kirche und dann ist das grundstück aber eigentlich zwei ortschaften weiter - finde das einfach nur frech, wieso kann man nicht gleich schreiben dort und dort

    ärger mich wahrscheinlich nur über meine vorfreude - naja


    Danke euch für die HILFE!!!
    glg
     

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