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Kleine Pendlerpauschale Entfernung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von AliLeo1626, 3 Februar 2012.

  1. AliLeo1626

    AliLeo1626 Gast-Teilnehmer/in

    Mein Wohnort liegt von meiner Arbeitsstelle laut Routenplaner des Ö***C 19,9 km entfernt.
    Kleine Pendlerpauschale steht ab 20 km zu.

    Wird aufgerundet oder noch etwas dazugerechnet (z.B. Fußweg zur Haltestelle oä)?

    AliLeo
     
  2. Sabrina944

    Sabrina944 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich würde meinen die Strecke gilt von Dir Zuhause bis zur Arbeitsstelle. Also die Anzahl der Kilometer die Du im Tacho siehst, wenn Du z.B. mit dem Auto von der Garage bis zur Firma fährst.

    Kommst Du auf die 20 km, wenn Du im Routenplaner Deine genaue Adresse bis zur Firmenadresse eingibst?

    Dann würde ich meinen, dass Du die 20 bzw. die kleine Pendlerpauschale nehmen kannst.

    Beim Finanzamt kannst Du aber anrufen und da bekommst Du gleich Auskunft.

    So habe ich z.B. für meinen Mann die große Pendlerpauschale beantragt, diese aber nur für 6 Monate im Jahr beantragt, weil die Benutzung eines Massenverkehrsmittels in der restlichen Saisonzeit (er arbeitet in einem Saisonbetrieb mit unterschiedlichen Arbeitszeiten im Sommer und regelmäßige Zeiten im Winter) zumutbar waren. Außerdem muss er kein Fahrtenbuch führen. So die Auskunft des Finanzamtes.
     
  3. AliLeo1626

    AliLeo1626 Gast-Teilnehmer/in

    Nach dem Routenplaner von Tür zu Tür sind es 19,9 km.

    Das Formular zum Beantragen der PP zählt aber die Wegstrecken auf, die mit öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden. Und dazu zählt auch der Fußweg zur/von der Haltestelle.

    Wieviele Bahnkilometer der Arbeitsweg hat, kann ich leider nicht eruieren - keine Kilometerangabe am Fahrplan.
     
  4. Sabrina944

    Sabrina944 Gast-Teilnehmer/in

    Dann würde ich also wirklich beim Finanzamt anrufen und fragen. Da bekommst Du ja gleich auskunft und kannst dann sicher sein, dass die Angaben stimmen. :)
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Für die Berechnung des kleinen PP`s zählen:

    - der Weg von zuhause zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels
    - die mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegte Strecke (Tarifkilometer)
    - der Weg von Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels zum Dienstort

    Du darfst jeweils auf volle km aufrunden.

    Die Bahnkilometer kannst du idR auf www.oebb.at ersehen, wenn du in der Fahrplanauskunft eine Verbindung suchst und dann rechts bei Ticket&Preise schaust. ;)

    Liebe Grüße
    Mats

    @ Sabrina944:

    Für die Berechung des kleinen PP sind die gefahrenen Kilometer auf kürzestem Weg mit dem KFZ nicht relevant, dies ist nur beim großen PP der Fall!
     

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