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kirchenbeitrag noch nie bezahlt-austreten ohne nachzuzahlen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bambina, 8 August 2008.

  1. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    frage: wenn jemand aus welchen grünen auch immer noch nie kirchenbeitrag gezahlt hat und austreten möchte, muss er dann die ev. offenen beträge nachzahlen?

    man hört ja immer, dass das eben so ist, WENN man noch niemals eingezahlt hat.
     
  2. kribi

    kribi Gast

    ja, musst du zur gänze zahlen...
    sollte zwar einmal ein musterprozess dagegen geführt werden, weil du ja keinen rechtskräftigen vertrag mit der kirche geschlossen hast, aber die derzeitige rechtslage verpflichtet dich zur zahlung.
     
  3. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    Ich will austreten, habe aber bisher nie Kirchenbeitrag gezahlt. - Was soll ich tun? Früher oder später findet die Kirche jeden der Beiträge säumig ist. Oft werden die Leute aber genau nach einem Austritt “gefunden”.
    Da die Kirche bis zu 3 Jahre Beiträge nachfordern kann, ist es aus Kostengründen besser früher als später auszutreten. Falls Sie aber noch offene Forderungen vermuten ist es am günstigsten sich an die jeweilige Beitragsstelle zu wenden und noch erst anzufragen, ob man nicht die Schulden erlassen kann bzw. nur einen Teil nachzahlen braucht, nach dem man sich ja gerade selbst gemeldet hat etc. - Sind die Forderungen dann beglichen kann man austreten.
    Das ist zwar keine “saubere” Lösung aber sicherlich die Kostengünstigste.
    Ein Irrglaube ist es auf jeden Fall zu glauben, dass die Kirche einen “vergessen” hat, denn wenn es um Beiträge geht finden Sie jedes Schäfchen früher oder später. Dann 3 Jahre nachzahlen kann ins Geld gehen. Wie Sie jedoch genau vorgehen bleibt natürlich Ihnen überlassen.
    ACHTUNG: Diese Informationen sind wie alle anderen Infos auf dieser Webseite ohne Gewähr!

    Ich muss Kirchenbeiträge nachbezahlen - Was soll ich tun? / Muss ich das?

    Man kann zur Veranschaulichung die Mitgliedschaft in der Kirche mit der Mitgliedschaft in einem Verein oder bei einem Fitnesscenter vergleichen. Auch wenn Sie nie dort waren und nichts in gebraucht haben aber Mitglied sind, haben Sie eine “Leistung” in Anspruch genommen, welche zu bezahlen ist. Auch wenn die Eltern einen “eingeschrieben” haben ist nach derzeitiger Judikatur nichts zu machen, da die Eltern in diesem Fall nur für einen entschieden haben.

    Was darf die Kirche genau fordern und wie?

    Die Kirche darf ihre Mitgliedsbeiträge auf privatem Weg (ohne direkte Unterstützung der Behörden) einheben. Die Verjährungsfrist für solche Forderungen beträgt dabei 3 Jahre. Die Kirche muss Sie bei Nichtbezahlung erst vor Gericht auf Bezahlung klagen und kann Sie dann auch gegebenenfalls exekutieren. Beitragspflichtig sind Sie bis zum Monatsletzten des Monats in welchem der Austritt bei der Behörde eingeht.

    Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten trotzdem nicht die volle Summe bezahlen zu müssen:

    1. Auf jeden Fall ist es oft möglich mit der Kirche einen “Deal” einzugehen um nicht die volle Summe nachzubezahlen. Die meisten Betragsstellen lassen mit sich verhandeln wenn man etwas auf die “Tränendrüse” drückt, dies müssen Sie jedoch individuell lösen.
    Dabei ist es auf jeden Fall ratsam nicht von einem Austritt zu sprechen. Ein Austritt ist dann erst nach der Klärung dieser Nachzahlungspflicht ratsam und jederzeit möglich.

    2. Prüfen Sie ob die Nachzahlung richtig berechnet worden ist. Dafür gibt es auf den Webseiten der Beitragsstellen Online-Rechner. Falsch berechnete Beiträge müssen Sie natürlich nicht zahlen. Achten Sie auch auf Monate ohne Einkommen, oder mit geringerem als heute.
    Link: Berechnung auf www.stephansdom.at

    3. Sollte die Kirche bei ihnen seit Jahrzehnten nichts eingehoben haben könnte man das rechtlich ev. als Verzicht interpretieren aber hierzu besprechen Sie am besten mit ihrem Rechtsanwalt.

    ACHTUNG: Diese Informationen sind wie alle anderen Infos auf dieser Webseite ohne Gewähr!
     
  4. Zahl auch weiterhin nichts, ignoriere Mahnungen und trete schnellstmöglich aus.

    Du wirst sehen, man wird nichts von dir einfordern. In Gänserndorf jedenfalls schon gar nicht (eigene Erfahrung!)
     
  5. Demoness

    Demoness Gast

    Ich hab auch einen netten Brief bekommen, nachdem ich ausgetreten bin. Hab ihnen dann, nach der 5. Mahnung aus Nettigkeit (damit sie sich die Arbeit und die Papier-, Druck- und Portokosten sparen - bin ja nett) ein E-Mail geschrieben, mit etwa diesen Worten: "Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich aus Prinzip für keinen Verein einen Mitgliedsbeitrag bezahle, dem ich niemals selbst beigetreten bin, habe ich erst vor Kurzem meine Matura beendet und war demnach zum Zeitpunkt ihrer Forderungen noch Schülerin."
    Zurück kam ein E-Mail: "Vielen Dank für die Information, dass sie bis X noch Schülerin waren" :D


    Schreib einfach ein E-Mail, sag du bist in Ausbildung und fertig, dann hast deine Ruh.
     
  6. kribi

    kribi Gast

    achtung! mach das nicht.
    kann schlimm ins auge gehen, die kirche pfändet sogar gehälter zur eintreibung.
     
  7. Savanna20

    Savanna20 Gast

    nein, ich habe auch noch nie etwas gezahlt, austreten liesen sie mich nicht wie ich in der lehre war. ich war zwar befreit, habe aber angerufen dass ich bitte gleich austreten möchte, fazit war dass sie mich 2 stunden auf meine kosten niederquatschten und ich nur mehr sagte, nehmts mich raus und kapieren sie das nicht oder stellen sie sich nur so? von wegen, na wollen sie nicht mal heiraten? glauben sie nicht mehr an gott? bla bla... bis heute habe ich nur einen brief mit einem betrag bekommen da habe ich angerufen und gesagt dass ich schon längst ausgestiegen bin :boes: und das war es bis jetzt... sie wollen einfach nicht verstehen wenn man aussteigt.
     
  8. Demoness

    Demoness Gast

    Ist das tatsächlich schon mal jemandem passiert? Ich halte es für eine leere Drohung und bezweifle, dass es einem Prozess standhalten würde, denn ich bin überzeugt um rechtlich durchsetzbar zu sein, müsste man mit der Volljährigkeit eine Mitgliedschaft unterschreiben. Es ist ja auch bei keinem anderen Verein zulässig, dass die Eltern einmalig, wenn man ein Baby ist, eine Mitgliedschaft unterschreiben und man dann über Jahrzehnte Mitglied ist und auch bezahlen muss, wenn man nicht aktiv austritt. Sowas KANN nicht rechtlich gedeckt sein.

    Um auszutreten musst du aufs Magistrat, da reicht anrufen nicht.
     
  9. Ja, aber nur dann, wenn man schon irgendwann einmal etwas bezahlt hast.
    Du kannst es ja probieren. Wenn du eine Klage bekommst, zahlst du halt.
    Du wirst sehen: Nix zahlen und austreten und du wirst nie eine Klage bekommen.

    Wie gesagt: Selbst so gemacht und selbst so erlebt (aus erster Hand und in Gänserndorf, besser wirst du es hier nicht bekommen). Mit Klage zu drohen und wirklich eine zu machen sind verschiedene Sachen. Nach dem Austritt haben sie jedenfalls nicht mal mehr gedroht.
     
  10. Ich123

    Ich123 Gast-Teilnehmer/in

    Hab noch nie gezahlt. Werd ich auch nicht.
     
  11. Mel19

    Mel19 Gast-Teilnehmer/in

    ein bekannter ist zu der kirchenstelle hin, hat gesagt er bleibt nur dabei wenn sie ihm auf 0 wieder setzen, hatte es schriftlich das sein Kontostand bei 0 ist, ist zum Magistrat glaub ich und ausgetreten. eigentlich ein bissi fies aber anscheinend geht es nicht anders :D

    aber der verein probiert es wirklich immer, wir haben damals von der kirchenstelle einen brief an meinen mann bekommen das er zahlen soll, nur wurde er leider nie getauft bzw. ist dem verein beigetreten...
     
  12. Sandrine26

    Sandrine26 Gast

    War immer der Meinung das man nicht bezahlen muss wenn man das noch nie getan hat. Teurer Irrtum!

    Bekam einen Gerichtsbrief mit Gehalts Pfändung!!!

    Also geht bitte niemals davon aus ihr müsstet nichts bezahlen.

    Jetzt bin ich aus dem Sch.... Verein ausgetreten und schau mir die Kirchen nicht mal mehr von aussen an.
     
  13. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    ich hab eben auch die schreiben immer, jahrzehntelang quasi, ignoriert.
    dann kam letztens die drohung, man würde gott selbst einschalten :cool:.

    also hab ich einen termin ausgemacht, wo man "über alles reden" könne *hust*

    ich will aber austreten und habe keine lust, da jetzt nachzahlungen zu leisten.
    ich habe nie was von der kirche wollen, erhalten oder beansprucht, ich sehe nicht ein, warum ich denen was zahlen soll.
     
  14. yorkiefan

    yorkiefan Gast

    Ich würde mit einem relativ geringen Gehaltszettel hingehen, neu berechnen, was man schuldig ist, Ratenzahlung vereinbaren und - wenn du den Verein eh nicht willst gleich austreten, vergiß nicht den Taufschein mitzunehmen. Ich hatte damals eine ziemlich hohe "Schuld" offen, weil meine Kopien des Gehaltszettels die ich geschickt habe nicht anerkannt wurden. Dann ging ich persönlich hin, und es war nur knapp mehr als ein Drittel der Summe fällig. Und als Geschiedene wollen "DIE" uns eh nicht, aber unser Geld würden sie nehmen - nicht mit mir.
     
  15. Dreamcatcher

    Dreamcatcher Gast-Teilnehmer/in

    Echt?
    Na arg. :eek: :rolleyes:
    Was hätte Gott dir denn getan?
     
  16. Chania

    Chania Gast-Teilnehmer/in

    Entschuldige, aber jahrelang die Schreiben zu ignorieren und dann zu glauben, nicht zahlen zu müssen, das ist wirklich eine Frechheit. Warum bist Du nicht gleich ausgetreten, nach dem 1. Schreiben. Zu faul? Es ist nunmal Gesetz in Österreich, daran hast Du Dich genauso zu halten wie alle anderen, von denen es immer (extra) eingefordert wird. Schließlich kannst Du ja auch nicht einfach sagen, ich zahle jetzt keine Arbeitslosenversicherung mehr und wenn Du arbeitslos wirst, willst Du dennoch Geld sehen. Selber Schuld und ich hoffe, Du musst die volle Länge nachzahlen :mad:.

    lg
    Chania
     
  17. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    mir den zutritt zum himmel verwehrt.
     
  18. bambina

    bambina Gast-Teilnehmer/in

    jaja, arme arme kirche, mein schlechtes gewissen ist eh schon erdrückend.
     
  19. Chania

    Chania Gast-Teilnehmer/in

    "Die" handeln nach den derzeit geltenden, österreichischen Gesetzen. Und dieses Gesetz sagt unter anderem auch, dass Du, mit den notwendigen Unterlagen bewaffnet, auf das zuständige Magistrat (Wien) oder Bezirkshauptmannschaft (NÖ) gehen und Dich dort austragen lassen kannst. Persönlich.

    Und, es wird sehr wohl verstanden, wenn Du austrittst, Du musst es einfach nur TUN und zwar so, wie es sich gehört.

    Ist das zu hoch für Dich oder warum kannst Du Dich nicht an das Gesetz halten?

    Chania
     
  20. Chania

    Chania Gast-Teilnehmer/in

    Nein, Du verstehst mich nicht richtig. Die Kirche ist nicht arm. Wer wie zur kath. Kirche steht, ist mir völlig wurscht. Soll jeder glauben, was er/sie will. Ich kann nur diese Gesetzeswidrigkeit nicht kapieren. Die Kirche ist kein Verein, dem Du beitreten musst, Du wirst automatisch Mitglied, wenn Du getauft wirst. Das weiß jedes katholische Kind in Österreich. Du bist gesetzlich verpflichtet, dafür etwas zu bezahlen. Wer das nicht will, dem stehen Möglichkeiten offen, die er/sie nutzen kann. Das einerseits nicht zu tun und dann nicht dafür geradestehen zu wollen (in jeder Hinsicht) finde ich einen Witz. Es ist ja nicht so, dass Du ohne Ausweg gezwungen wirst, 1 % Deines Gehaltes abzugeben. Du hast ja die Wahl.

    lg
    Chania
     

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