1. Reden wir miteinander ...

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Kirchbeitragserklärung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lilou, 10 Dezember 2010.

  1. Lilou

    Lilou Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bei der Kirchenbeitragserklärung soll man auch Angaben zum Lebensgefährten machen wie Beruf, Arbeitgeber usw. Muss man das wirklich angeben, auch wenn LG aus der Kirche ausgetreten ist? Ich finde, das geht die nichts an.

    Weiß hier jemand, ob man diese Angaben wirklich machen muss?

    LG
    Lilou
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Naja, wennst es nciht machst, wirds geschätzt.
     
  3. Pippi101

    Pippi101 Gast-Teilnehmer/in

    Ich würd mich mal schätzen lassen. Und wenn es zu hoch ist, dann kann man immer noch hingehen und das ändern lassen.

    Ich hab jahrelang viel weniger vorgeschrieben bekommen als ich hätte zahlen müssen, wenn ich mit dem ganzen Zinober hingegangen wäre.
     
  4. Lilou

    Lilou Gast-Teilnehmer/in

    Wahrscheinlich lass' ich's echt besser mal schätzen und verhandle dann. Danke für den Tipp!
     

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