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kindesmisshandlung durch "nahe angehörige"

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 12 November 2007.

  1. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    Im Ärztegesetz steht: Wenn sich der Misshandlungsverdacht gegen einen nahen Angehörigen richtet, kann die Anzeige durch den Arzt unterbleiben.

    wem fällt so ein schwachsinn ein? :eek:
     
  2. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    bitte das hab ich heute auch gehört :eek: mir ist gleich, angesichts der doch auffällig vielen Fälle grad im Familienverband, furchtbar schlecht geworden :mad:
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ich habs gerade in zusammenhang mit "luca" gelesen und bin fassungslos.
     
  4. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    den Ämtern, die schliefen???

    wer zeigt dann an? die Oberschwester?

    (mich haben damals die Rettungsfahrer angezeigt... :rolleyes:)
     
  5. Nicole30

    Nicole30 Gast-Teilnehmer/in


    Wieso das den?
    Als wir vor 2 Wochen im KH waren hat die Ärztin auch mehr auf Philips rote Flecken geschaut als auf seine eigentliche "Krankheit". Wenn man ihn hält dann wird er sehr leicht rot. Sie hat dann auch einen Test gemacht und mir geglaubt. Die Schwester hielt ihn sehr fest beim Blutabnehmen und dann war die agnze Hand knallrot.
    Ich finde es gut das sie in jedem eine Kinderschänderin sehen würden.

    Wieso sie aber nicht anzeigen müssten versteh ich nicht-war doch sie Ausgangs Aussage oder?
     
  6. Osterlamm

    Osterlamm Gast

    Na kein Pemmerl...

    Aber wie man sieht, gibt's auch keinen Grund zur Kritik an anderen Ämtern, bevor Streit rauskommt.
    Siehe Fall "Luca" und Justiz gegen JA...Eierschaukeln und Schuld abstreiten. :mad:
     
  7. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich zur Klärung des Ganzen beitragen? :)

    Der genaue Wortlaut ist folgender:

    Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht

    § 54. .....

    (5) Ergibt sich für den Arzt in Ausübung seines Berufes der
    Verdacht, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält,
    vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, so hat der Arzt
    Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten. Richtet sich der
    Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (§ 166 StGB), so kann die
    Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen
    erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und
    gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an
    einer Krankenanstalt erfolgt.


    Das ist meiner Meinung nach doch ein gewaltiger Unterschied!
     
  8. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    die anzeige kann unterbleiben (nur dann wenn es für das wohl des kindes nötig ist) aber nicht die meldung beim jugendamt.
     
  9. Berthold

    Berthold Gast

    Die wurde im Fall Luca ja auch gemacht.
     
  10. Teres

    Teres Gast-Teilnehmer/in

    ich hab mir grad kurz thema angesehen...rund um den fall luca... ich mußte kurzfristig ausschalten. nicht zum packen :(
     
  11. Ich kann mir das gar nicht durchlesen... weil mir das zu grausam ist. Hab die Meldung gestern im Radion gehört, aber es ist wieder typiosch, wie der halbe Satz aus dem Gesetz verschwiegen wird......:(
    Weil das Original bedeutet doch was ganz anderes.
     
  12. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    und? hats was gnutzt?
     
  13. Berthold

    Berthold Gast

    Gut - "Thema" find ich äußerst tief. Die leben immer noch von ihrem Natascha-Bonus, und was sie sonst produzieren, hat nicht einmal NEWS-Niveau.
    Ich hab die Vorschau zur heutigen Sendung gesehen, die haben die Großmutter des Hauptverdächtigen interviewt. Und? Was soll das bringen, bitte? Na sicher wird die sagen, ihr Enkelburli tut doch so was nicht. Sagt natürlich unheimlich viel aus, was wirklich war. Und was in Zukunft passieren soll, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen.
    Und den Feurstein find ich echt nur z.K. :mad:

    So, jetzt wieder Schluss mit der Tirade, bevor das Thema verschoben wird.
     
  14. Soph

    Soph Gast-Teilnehmer/in

    inwiefern ist es hier durch das "für das wohl des kindes nötig" gerechtfertigt, dass die anzeige unterblieben ist? da würde mich die argumentation interessieren.
     
  15. @morty
    Mior ging es in dem Moment weniger um den schrecklichen Vorfall, es ist anscheinend alles schiefgelaufen, was kann.
    Sondern rein um die unwahrheiten, welche verbreitet werden, über die
    Medien. HAb den Spruch gestern im Radio auch gehört.
     
  16. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Das ist überhaupt kein Schwachsinn.

    Wichtig ist, dass das Jugendamt das Kind schützt und erst im zweiten Schritt steht die Aufklärung und Verfolgung. Das ist auch im Sinne des Kindes.

    Was glaubst, was die Polizei bei einen Misshandlungsverdacht macht bzw. was soll sie deiner Meinung nach machen?
    Alle die mit dem Kind zusammen leben bzw. betreuuen in Untersuchungshaft nehmen?
    Wo bleibt dann das Kind?

    Gruss
    Manuela
     
  17. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    die polizei soll aufklären wer das kind misshandelt.

    wenn mutter/vater gwalttätig sind kann es nicht im sinn des kindes sein es dort zu belassen weil dann ist es bald tot.
     
  18. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in


    Wie bereits geschrieben, ist das Jugendamt dafür verantwortlich, dass das Kind aus der Familie genommen wird - nicht die Polizei - die hat gar nicht die Befugnis dazu.

    Deshalb muss zuerst das Jugendamt informiert werden, damit sie das Kind schützen können und dann kann sich die Polizei um die Strafverfolgung kümmern.


    Gruss
    Manuela
     

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