1. Reden wir miteinander ...

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kinderrechte in der verfassung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lucy777, 22 Januar 2011.

  1. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    was ändert sich für kinder zum besseren?
     
  2. Q

    Q Gast

    Nix. Es werden nur ein paar programmatische Thesen in ein Verfassungsgesetz gegossen.
     
  3. nix, das ist reine augenauswischerei.
    denn gerade die pinterits setzt sich für wirkliche probleme nicht ernsthaft ein.
    die kinder werden noch immer herumgeschoben und keiner hört wirklich auf sie.
     
  4. Berthold

    Berthold Gast

    Sinnlos. Reiner Aktionismus. Verfassungsgesetze sind von der Praxis mindestens 2 Stufen und damit viel zu weit entfernt. Oder bringt es irgendeinem Kind was, dass es jetzt vor den VfGH ziehen kann? (Es steht eh nix drinnen, was es nicht schon bisher in der einfachen Gesetzgebung gegeben hätte. Umgesetzt gehört es, wo es möglich ist, das ist alles!)
     
  5. Q

    Q Gast

    Wo siehst du eigentlich in Ö wesentliche Defizite? Wenn man das grundsätzliche Recht anerkennt, dass primär die Eltern ihre Kinder erziehen, geht die staatliche Einmischung jetzt schon fast zu weit.

    M.E. müssen Kinderrechte primär so verstanden werden, dass der Staat den Eltern durch Bereitstellung entsprechender Leistungen zur Seite steht, nicht dass er sie qua Pauschalverdacht zu unfähigen Trotteln erklärt und immer mehr Vorschriften macht, was alles zwangsweise in Anspruch genommen werden muss, von Impfpflicht bis zum Zwangskindergarten.
     
  6. Berthold

    Berthold Gast

    Lieber Q, ich sehe die Defizite ja eh nicht in der Gesetzgebung. Allerdings in der Umsetzung. Und das da auszuführen, ginge jetzt zu weit, aber gib mal "Jugendamt" in die Forumssuche ein und schau mal die Erfahrungen der User/innen mit dieser Institution an.
     
  7. kinder haben in Ö so oder so zu wenig rechte, wenn sie aus sozialschwachen familien kommen.
    auf der anderen seite von welchen rechten redet man da?
    im radio habens gesagt, dass kinder jetzt auch lärmen dürfen? :eek:
    dazu fällt mir nix mehr ein um ehrlich zu sein.
     
  8. Berthold

    Berthold Gast

    Ja, Kinderstube, aber das ist dasselbe wie mit vielen anderen sogenannten "unveräußerlichen" Rechten. Freiheit, Gleichheit, Streben nach Glück ...
    Wenn du die Sachen in der Praxis nicht hast, dann hilft dir das Recht darauf wenig. Und gar nichts hast du davon, wenn es irgend welchen hochgestochenen Erklärungen sind wie die Menschenrechte etc., weil wer dich in denen beschneidet, wird sich um die auch einen feuchten Dreck scheren. Dasselbe ist es mit der Verfassung.

    Nein, im Straf- und anderen materiellen Recht gehört konkret hineingeschrieben, was sein muss bzw. unter keinen Umständen sein darf. Und das gehört dann umgesetzt so gut es halt geht. Alles andere ist für den Hugo.
     
  9. Q

    Q Gast

    Kinderstube, zu Ende gedacht wärst du also dafür, Kinder zwecks Egalisierung der sozialen Unterschiede vom Staat zwangserziehen zu lassen?

    Auch wenn das bedeutet, dass die Chancen von hochgeförderten Kindern durch die zwangsläufig schlechte Qualität einer Einheits-Staatserziehung stark beschränkt werden?
     
  10. Berthold

    Berthold Gast

    Ist das wieder mal dein Anti-nach-unten-Nivellierungs-Reflex?
     
  11. Q

    Q Gast

    Ich frage mich, warum du bloß deswegen, weil ich eine andere Meinung habe als du, von "Reflex" sprichst.

    Und ich frage mich, warum alle, die für ihre eigenen Kinder das beste wollen, gleichzeitig vehement nach staatlicher Kontrolle und Nivellierung der Kindererziehung schreien.
     
  12. Lacrima-gaudii

    Lacrima-gaudii Gast-Teilnehmer/in

    kommt drauf an, wie man es auslegt. nachdem kinderarbeit per gesetz verboten wurde , müsste ja eigentlich die schulpflicht abgeschafft werden :D. denn dort arbeiten die kinder.
     
  13. Q

    Q Gast

    1. Es gibt keine Schulpflicht. Auch wenn uns die, die derzeit die Kindergartenpflicht für eine große Errungenschaft verkaufen wollen, Anderes weis machen wollen. Es gibt nebenbei auch keine Kindergartenpflicht.

    2. Kinderarbeit war auch schon vorher per Gesetz verboten. Nur so nebenbei. Wie alles Andere auch, was jetzt mit großem Getöse programmatisch im Verfassungsrang codifiziert wird (auf dieser Ebene geht das Gesetz nicht einmal so weit wie die Ratifizierung der KRK, es gibt zwar im innerstaatlichen Recht keinen Erfüllungsvorbehalt, aber rein programmatische Ansagen eignen sich nicht als Leitlinie der Vollziehung und bleiben daher vollkommen wirkungslos.)
     
  14. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt ja nicht was Du da behauptest. Gerade der EMRK hat jetzt wieder ein Gerichtsurteil verabschiedet daß es sogar in die Nachrichten schaffte.

    Das, was konkret sein muß, läßt sich sehr gut aus den Dingen entwickeln die in der Verfassung stehen. Und wenn es nicht ist, dann läßt sich das auch per Weg zum Gericht umsetzen. Sonst hast nämlich überhaupt keinen Anspruch darauf, daß etwas zu sein hätte.

    Ich werde nie verstehen wie man sagen kann, das taugt nix und dafür lieber gar nix hat als etwas vielleicht noch nicht perfektes.
     
  15. Lacrima-gaudii

    Lacrima-gaudii Gast-Teilnehmer/in

    weiß ich, mein komentar ist ein mißglückter scherz. kinder hatten und haben keine lobby in unserem land. und es ist auch nicht vorgesehen, dass sich da was ändert. alles was mit kindern zu tun hat ist nur halbherzig. und das fängt bei den einrichtungen an. oder findet es jemand "normal" dass eine erwachsen mit 25 kleinkindern den ganzen tag in einem raum verbringt. kinder haben bei uns keinen platz.wenn in der u bahn ein kind brüllt, drängeln sich alle in die andere ecke des wagons, wenn ein hund bellt st das herzig. wenn ein zweijähriger mal ganz dringen auf der straße "muß" ist das nicht "notwendig" wenn ein hund wo hinpieselt ist das wurscht.so habe ich das wahrgenommen
     
  16. Q

    Q Gast

    In welchen Teilen des materiellen Rechtes siehst du das derzeit nicht gewährleistet? Alles, was dieses neue Kinderrechte-Verfassungsgesetz normiert, ist bereiits einfachgesetzlich geregelt, den Rest der KRK habens einfach nicht reingeschrieben.

    Da ginge es nämlich um solche Dinge wie den schwammigen Begriff des "Rechtes auf Gesundheit", aus dem unser sattsam bekannter Forums-Impfpapst immer versucht, eine Pflicht der Eltern abzuleiten, ihre Kinder impfen zu lassen. Was selbst dann absurd wäre, wenn das wirklich in einem innerstaatlichen Verfassungsgesetz stünde.
     
  17. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Hat irgendwer einen Link bei der Hand aus dem heraus geht welche konkreten Artikel der Konvention jetzt wirklich in der Verfassung stehen?
     
  18. Deshalb wurde sie ja auch ins Ausland ausgegliedert, die fette Kohle wird aber trotzdem hier damit gemacht.
    Ist das seit gestern noch rechtens?
     
  19. Q

    Q Gast

    Bitte hier im Wortlaut ...

    http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_00859/imfname_172371.pdf

    (da das Ding sicher noch nicht beim UHBP war, wird es noch kaum im RIS zu finden sein, daher muss man sich mit dem Initiativantrag ans Parlament behelfen)

    Kritisiert wird (vollkommen zu Recht) der Art. 7, der einen Wischiwaschi-Gesetzesvorbehalt enthält, mit dem man jedes beliebige Kinderrecht aus Gründen "der Sicherheit" oder - noch perverser - "des wirtschaftlichen Wohles des Landes" - einfachgesetzlich aussetzen kann. Also Beispiele: der Nationalrat könnte mit einfacher Mehrheit beschließen:
    - Wehrpflicht für Kinder
    - Kinderarbeit (da gibt es noch einen Gesetzesvorbehalt in Art 4)
    - dass Kinder doch nicht das Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen haben

    (ich spar mir den Rest)

    Vollkommener Quatsch. Ein Gesetz ohne jegliche Wirkung. Widerspricht wahrscheinlich sogar der KRK, die mit Gesetzesvorbehalt ratifiziert wurde, denn aufgrund dieser Ratifizierung dürfen keine Gesetze mehr beschlossen werden, die zum wirtschafltichen Wohl des Landes oder seiner Sicherheit ...
     
  20. ZYX

    ZYX Gast-Teilnehmer/in

    Das ist tatsächlich ein bisl dünn im Vergleich zur Kinderrechtskonvention der UNO.

    Aber immerhin haben wir jetzt mal klar geregelt, daß Klapse verboten sind.
     

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