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Kindermindestsicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tanjapaul, 25 Oktober 2011.

  1. tanjapaul

    VIP: :Silber

    Hallo ihr Lieben :wave:

    ich bin eine junge Mama und voller Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, ich habe schon das Internet ohne Antwort durchforstet, bin jedoch auf nichts aussagekräftigendes gestossen, hmm...

    Und zwar, der Vater meiner 4 Monate alten Tocher hat mich bis jetzt noch überhaupt bei gar nichts unterstützt, Alimente - nada.
    Mir wurde gesagt ich kann FÜR meine Tochter Mindestsicherung beantragen, die Höhe in Wien ist laut I-net 203 EUR.
    Aber wie sieht das aus, ich meine was für Vorraussetzungen brauchts?
    Sollte ich da für mich vorher auch eine beantragen, oder gilt das allein für sie?
    Wie wird das alles berechnet, wie hoch dürfen meine Einnahmen sein, ich erhalte ja erhöhtes Kinderbetreuungsgeld und die reguläre Familienbeihilfe?!
    Bin ich da überhaupt noch in der Kurve für meine Tochter Mindestsicherung beantragen zu können?
    Und wohin wenden, ich wohne im 18. Bezirk.

    Wäre wirklich sehr dankbar für Infos.

    Liebe Grüße TaPi
     
  2. SteffiUndLeonie

    SteffiUndLeonie Gast-Teilnehmer/in

    Am besten du rufst bzw. gehst du mal auf dein zuständiges Sozialamt.
    bzw.Jugendamt Alimente einklagen, wenn er nicht zahlt bekommst du sie vorgestreckt!
     
  3. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Du mußt die deiner Tochter zustehenden Alimente einfordern/ klagen - deine Tochter allein hat keinen Anspruch auf Mindestsicherung - da sie mit dir im gemeinsamen Haushalt lebt und das Gesamt-Haushaltseinkommen die Berechnungsgrundlage ist.

    -Fleur-
     
  4. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    hier das meiste zumnachlesen. http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/


    das heisst wenn du unter den betrag von 955.- euro pro monat bist Kannst du Bedarfsorintierte mindestsicherung einreichen. Familienbeihilfe wird nicht mitgerechnet.Als einkommen zählen kinderbetruungsgeld AMS Alimente und natülich Gehalt.
     

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