1. Reden wir miteinander ...

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Kindergeld - (un)verheiratet ??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MaRo, 3 Oktober 2007.

  1. MaRo

    MaRo Gast-Teilnehmer/in

    Muss jetzt mal was fragen !

    Wir sind nicht verheiratet und daher kommt das Modell 15+3 ja für mich gar nicht in Frage wenn das Zwergal im März oder April kommt.

    Wie schaut das dann aus wenn ich bei der Geburt nicht verheiratet bin bzw. wie schaut das dann aus wenn wir im September heiraten?

    :confused: Fragen über Fragen :confused:


    Martina & Bohne :hug: EGT 1.4.2008
     
  2. duesenkeksal

    duesenkeksal Gast-Teilnehmer/in

    also nachdem ihr nicht verheiratet seid, muss dein lg ja sowieso die vaterschaftsanerkennung unterzeichnen. natürlich könnt ihr euch dann m.E. die karenz teilen. oder bist du anders informiert worden? wenn ihr nach der geburt heiratet, erhält das kind automatisch den namen, für den ihr euch entschieden habt bzw. entscheiden werdet :wave:
     
  3. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    egal ob verheiratet oder unverheiratet, wichtig ist nur, dass der vater das kind anerkennt, dann kann auch er jederzeit in karenz gehen (achtung rechtzeitig arbeitgeber melden)!
    lg

    gerda
     
  4. MaRo

    MaRo Gast-Teilnehmer/in

    danke :eek:

    D.h. ich kann aber auch (egal ob verheiratet oder nicht) die 15 Monate ALLEINE in Karenz gehen ohne, dass er 3 M. dazu macht?
     
  5. sweety

    sweety Gast

    Klar, kürzer geht immer.

    lg sweety
     
  6. tweetyfilo

    tweetyfilo Gast

    Erst Gestern haben, Politikerinnen entschlossen über das neue kbg. Und Leider ist die bezugsdauer für alleinstehende Frauen kürzer.
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ja, es ist gleich geblieben, dass ein Elternteil allein nur max. bis zum 30. bzw. jetzt neu: 20. oder 15. Lebensmonat (je nach Variante) beziehen kann. Das gilt für Mütter, deren Partner nicht beziehen können, aber auch für Alleinerzieherinnen.

    LG
    S.
     

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