1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Kindergeld, Mutterschutz etc.

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von katharinchen, 23 November 2008.

  1. katharinchen

    katharinchen Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich hoffe, meine Frage passt hier, ich habe mit der Suchfunktion auch noch nicht wirklich was dazu gefunden.

    Mir stellen sich ein paar Fragen zum Mutterschutz und Kindergeld, ich wäre auch sehr dankbar, wenn jemand auch einfach einen Link oder so posten kann mit Informationen.
    Z.B. sind das:

    Wann beginnt der Mutterschutz, aus welchen Gründen beginnt der schon früher (Freistellung)? "Muss" ich in Mutterschutz gehen, oder kann ich auch länger arbeiten, wenn es mir gut geht? Wie lange muss ich mindestens in Mutterschutz bleiben?

    Wieviel Kindergeld bekommt man fürs Erste Kind? Bekommt man das Kindergeld nur, wenn man auch zuhause bleibt, zB für ein Jahr? Könnte auch der Vater das Kindergeld in Anspruch nehmen, obwohl er 1) Student und 2) Nichtösterreicher ist? Müsste er dann aufhören zu studieren?
    Ist das Kindergeld an ein Einkommen gebunden? Also angenommen, ich würde aufgrund der Schwangerschaft kündigen, würde ich trotzdem Kindergeld bekommen? Oder hängt das von der Firma ab, ob ich Kindergeld kriege?

    Familienbeihilfe bekomme ich auch, wenn ich arbeite, oder?

    Ich weiß, das sind ziemlich viele Fragen, aber ich bin ein bisschen verwirrt und unter Zeitdruck und hab keine Ahnung, wo ich hier Infos herbekomme, da ich mich noch nie damit beschäftigt habe. Fast alle Infos, die ich im Netz gefunden habe, beziehen sich auf Deutschland.

    Also bitte um rasche Beantwortung meiner Fragen :). Ich danke schon im Vorherein!
     
  2. katharinchen

    katharinchen Gast-Teilnehmer/in

    Ok, ich habe durch einen Link hier im Forum jetzt schon einiges gefunden :) (ich hätte doch intensiver suchen sollen, sorry ;)).

    Offen bleibt für mich jetzt noch das wegen der Staatsbürgerschaft des Vaters, ob es möglich ist, den Mutterschutz zu verkürzen und ob ich Kindergeld auch kriege, wenn ich kein Beschäftigungsverhältnis habe.

    Vielleicht kann mir ja da wer helfen :confused:.
     
  3. Schnabilein

    VIP: :Silber

    schau mal auf www.HELP.GV.at da gibt es antworten auf all deine fragen!
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor dem EGT und endet 8 Wochen (in bestimmten Fällen 12 Wochen) nach dem tatsächlichen Geburtstermin.
    Während des Mutterschutzes herrscht absolutes Beschäftigungsverbot, wenn du in dieser Zeit arbeitest kannst sowohl DU als auch dein Arbeitgeber Probleme bekommen.

    Das Kinderbetreuungsgeld bekommst du auf jeden Fall, unabhängig davon ob du arbeiten gehst oder nicht. Allerdings musst du bei einer etwaigen Beschäftigung aufpassen, dass dein Einkommen die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt, da du ansonsten das KBG zurückzahlen musst (einen Teil bis schlechtestenfalls das gesamte KBG).

    Bezüglich dem KBG-Bezug des Vaters bin ich mir nicht sicher, ich denke dass er KBG beziehen kann, sofern er einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet ist.
    Vielleicht kann dir die Userin silvie diesbezüglich Auskunft geben, die ist Expertin auf diesem Gebiet.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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