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Kindergeld 30+6, so kompliziert?!?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Naoko, 5 Oktober 2010.

  1. Naoko

    Naoko Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin grad ziemlich verwirrt und ratlos und hoffe ihr könnt mir helfen!

    Wir bekommen im Dezember unser erstes Baby und haben uns eigentlich für die Kindergeldvariante 30+6 Monate entschieden.
    Geplant war, dass ich 30 Monate zu hause bleibe und KG beziehe, dann wieder arbeiten gehe und mein LG 6 Monate daheim bleibt und KG bezieht.
    (Ich bin Lehrerin und mein befristeter Vertrag endet sowieso im September 2011. Daher hätte ich auch nicht das Problem die 30 Monate Karenz mit meinem Arbeitgeber vereinbaren zu müssen)
    So weit so gut!

    Jetzt hat mir gerade eine Freundin gesagt, dass man die vollen 30+6 Monate Kindergeld nur dann ausschöpfen kann, wenn man sich vor dem 2 Geburtstag des Kindes 2(!) mal im Bezug abwechselt :eek::eek:
    Wie bitte?!?

    Davon habe ich noch nie gehört :(
    Soll heißen, ich müsste nach einigen Monaten wieder für einige Monate arbeiten gehen während mein LG daheim bleibt, und dann wieder ich.
    Angeblich endet sonst der Anspruch nach 30 Monaten.
    Das ist ihr nämlich passiert: Sie war 30 Monate daheim und anschließend wollte der Vater 6 Monate zu hause bleiben und KG beziehen --> ging nicht, da das dann nur 1 Wechsel gewesen wäre!

    Kann mir jemand sagen ob das stimmt? :confused:
    Wie soll das denn gehen? Ich kann doch nicht nach einigen Monaten mit einem Stillkind wieder zurück in die Schule gehen und dann gleich wieder in Karenz gehen?!

    Kenn mich nicht mehr aus....
    Sorry dass es so lang geworden ist, hoffe es ist verständlich was ich meine und ihr kennt euch besser aus als ich!
    :wave:
     
  2. ahaaaaa:confused: uns hat die sozialarbeiterin im kh erklärt, dass man nur 36 monate beziehn kann, wenn eben der mann dann nach den 30 monaten für ein halbes jahr in karenz geht.

    schau mal auf die seite des familienministeriums. klingt komisch.
     
  3. knom76

    knom76 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub man kann sich max. 2 mal abwechseln, da hat sie wa falsch verstanden.
    So wie ich es weiß, geht es so, wie du es vor hast.
     
  4. Chrisi1

    Chrisi1 Gast-Teilnehmer/in

    Das stimmt nicht soweit ich weiß, man kann nur 1 mal wechseln. Oder hat sich da gesetzlich was getan?
     
  5. Naoko

    Naoko Gast-Teilnehmer/in

    Hab jetzt auf der Seite des Bundesministeriums geschaut und das steht nur folgendes:

    Variante 30 + 6
    Bezugshöhe 14,53 Euro täglich
    Bezugsdauer:
    Bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes, wenn nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile verlängert sich die Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil beansprucht hat, max. aber gebührt Kinderbetreuungsgeld bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann nie mehr als 30 Monate KBG beziehen).

    Wechsel
    Die Eltern können sich - unabhängig von der gewählten Variante - beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes 2 Mal abwechseln, somit können sich max. 3 Blöcke ergeben, wobei ein Block mind. 3 Monate - NEU ab 2010: mind. 2 Monate - dauern muss. Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch beide Elternteile ist nicht möglich.


    Das würde ja heißen, dass man sich 2 Mal abwechseln kann, aber nicht muss.

    Dann versteh ich aber nicht warum, der LG meiner Freundin die 6 Monate nicht mehr beziehen konnte nachdem sie 30 Monate bezogen hat?! :confused:
     
  6. Chrisi1

    Chrisi1 Gast-Teilnehmer/in

    :rolleyes:ok habts mich überredet habs auch grade gelesen.
    Keine Ahnung was da bei deiner Freundin gelaufen ist.
     
  7. Xenesthis

    Xenesthis Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht hat sie vergessen, mind. 2 Monate vor Ablauf der 30. Monate den Antrag für ihren Mann zu stellen, das muss man nämlich 2 Monate vorher bei der Krankenkasse machen und natürlich parallel dem Arbeitgeber melden!!!!

    lg
     
  8. Naoko

    Naoko Gast-Teilnehmer/in

    Hat jemand von euch schon die 30+6 Monate bezogen. Sich das so aufgeteilt mit dem Partner (also selbst 30, dann Partner 6 Monate) und es hat geklappt?!

    So ein Erfahrungsbericht würde mich jetzt wirklich beruhigen! :eek:
     
  9. NaNu

    NaNu Gast-Teilnehmer/in

    Egal wie lange du das Kinderbetreuungsgeld bekommst, die Karenzzeit ist maximal 2 Jahre (oder 2,5 Jahre mit Einverständnis des Arbeitgebers). Nach 30 Monaten kann dein Mann dann zwar Kinderbetreuungsgeld bekommen, ich glaube aber nicht, dass er Anspruch auf Karenzierung hat.
     
  10. Naoko

    Naoko Gast-Teilnehmer/in

    :confused: Wieso sollte er den denn nicht haben?
    Bzw. hat er vielleicht keinen rechtlich durchzusetzenden Anspruch auf Karenzierung, aber um die Karenzierung durch den Arbeitgeber geht es mir ja gar nicht. Er ist auch Lehrer und es wäre kein Problem sich 6 Monate karenzieren zu lassen.
    Mir ging es aber um den Anspruch auf KG!
     
  11. karo

    karo Gast

    kurzer ergänzender Einwurf meinerseits:
    um KBG zu beziehen, muss man ja nicht unbedingt in Karenz sein.
    Gerade bei (uns ;)) Lehrern geht das Einhalten der Zuverdienstgrenze ja recht gut durch eine reduzierte Lehrverpflichtung.
    Ev. (falls mehr als 3 Dienstjahre beim Arbeitgeber...) könnte dein Mann ja einfach nach 20 Monaten in Elternteilzeit gehen, da kann er seine Lehrverpflichtung und/oder die Lage seiner Arbeitszeiten mit dem Dienstgeber vereinbaren und ihr könntet ev. sogar beide "abwechselnd" unterrichten/Kind betreuen.

    Was ich weiß, hat man bei Antritt der "Karenz" nach dem 24. Lebensmonat keinen Kündigungsschutz mehr - was aber im Lehrberuf mM nach nicht so relevant ist, da er sich ja auch aus persönlichen Gründen karenzieren lassen kann.
     
  12. Naoko

    Naoko Gast-Teilnehmer/in

    Ja, ich glaub auch, dass die Karenzierung an sich kein Problem sein wird.
    Bei mir sowieso nicht, da mein befristeter Vertrag ja eh im nächsten September abläuft und ich dann nicht mehr angestellt bin. Und bei LG werden die 6 Monate sicher auch in Ordnung gehen.

    Was allerdings meine Frage nach dem Bezug des KG betrifft, bin ich immer noch nicht wirklich schlauer :(
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich weiss nicht was da bei deiner Freundin schiefgelaufen ist, definitiv ist es so dass der KBG-Bezug wie ihr ihn euch vorstellt möglich ist.

    Wie schon auf der zitierten Seite zu lesen ist, muss der zweite Elternteil mind. 6 Monate KBG beziehen um in den Genuss der vollen 30+6 Variante zu kommen, die Aufteilung kann auch anders erfolgen wie z.B. du bis zum 24. LM des Kindes und danach für 12 Monate der Vater des Kindes.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  14. NaNu

    NaNu Gast-Teilnehmer/in

    In deinem Ausgangspost schreibst du ja, dass der Mann deiner Freundin nach 30 Monaten zu Hause bleiben wollte- und genau das geht eben nicht weil der Anspruch auf Karenzierung mit dem vollendeten 2. Lebensjahr endet(egal ob Vater oder Mutter in Karenz waren).
    Wenn dein Mann nach dem 30 Lebensmonatr unter der Zuverdienstgrenze verdient, kann er natürlich das Kindergeld beziehen.
     
  15. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Genau, es ist gar kein Problem, dass dein Mann von seiten der GKK das Kinderbetreuungsgeld für die 6 Monate bezieht. Der Haken ist eben nur, dass er zum einen nach dem 2. Geburtstag keinen Anspruch mehr hat auf Karenz und es daher auf individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber hinausläuft, ob er die 6 Monate dann daheim sein kann bzw. unter die Zuverdienstgrenze reduzieren kann.

    Deine Freundin hat das ganz sicher verwechselt, weil man Karenz eben nur bis zum 2. Geburtstag in Anspruch nehmen kann.
     
  16. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in


    Du beziehst bis zum 30. Lebensmonat deines Kindes, und danach bezieht der Kindsvater bis zum 36. Lebensmonat. Die meisten Elternpaare wechseln sich nur 1 x im Bezug ab.
    Du hast das also alles richtig verstanden. Deine Freundin liegt schlicht und einfach völlig falsch.
     
  17. Naoko

    Naoko Gast-Teilnehmer/in

    Hab mich jetzt gerade beim Familienservice des Familienministeriums erkundigt, und die haben mir bestätigt, dass es so möglich ist wie wir es geplant hatten (ich beziehe KG bis zum 30. LM und im Anschluss er 6 Monate).

    Danke für eure Mithilfe! :wave:
     
  18. Mozilla

    Mozilla Gast-Teilnehmer/in

    http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080601.html#Variante30plus6



    Variante 30 plus 6

    Bezugshöhe


    14,53 Euro pro Tag (ca. 436 Euro pro Monat)

    Hinweis: Der monatliche Betrag kann – je nachdem, ob der Monat 31, 30 oder 28 Tage hat – etwas variieren.

    Bezugsdauer


    * Bei Inanspruchnahme durch einen Elternteil:
    bis zur Vollendung des 30. Lebensmonats des Kindes

    * Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile:
    Verlängerung der Bezugsdauer um jenen Zeitraum, den der andere Elternteil tatsächlich bezogen hat, maximal aber bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes (ein Elternteil kann maximal 30 Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen; ein Wechsel zwischen den Elternteilen beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist höchstens zweimal möglich, somit können sich maximal drei Blöcke ergeben; Mindestdauer eines Blocks: zwei Monate)
     
  19. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben zwar nicht bei 30 Monaten aufgeteilt sondern früher, also ich bin nach ca. 22 Monaten wieder arbeiten gegangen und dann hat er bis zum 3. Geburtstag bezogen, aber ich glaube das reicht dir als positives Beispiel.

    Allerdings: die Kindergeldvariante hat nichts mit der Karenz zu tun. Gesetzlich steht einem Karenz nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes zu. Will der Papa also erst danach überhaupt in Karenz gehen oder länger als bis zum 2. Geburtstag in Karenz sein, muss seine Firma da freiwillig zustimmen - und Kündigungsschutz gibt es auch nicht (ausser man vereinbart den zusätzlich!). Aber Kinderbetreuungsgeld ist nicht an eine Karenz gebunden, man darf auch dazuverdienen (mit einer Einkommensgrenze). Also könne er alternativ in Elternteilzeit gehen (wenn die Voraussetzungen von Firmengröße und Firmenzugehörigkeit erfüllt sind) und währenddessen Kinderbetreungsgeld beziehen.

    Kompliziert, ich weiß, aber wenn mans einmal verstanden hat auch nicht so schlimm.

    lg
    bine
     
  20. Nessarose

    Nessarose Gast-Teilnehmer/in

    heißt das, dass der mann OHNE zustimmung der firma 6 monate in karenz sein kann, wenn das kind noch nicht 2 jahre alt ist?
    oder muss die firma auch in diesem fall zustimmen? :confused:
     

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