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KindergartenassistentIn - KindergartenhelferIn

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Softeis, 17 September 2009.

  1. Softeis

    Softeis Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    gibt es einen Unterscheid zwischen Kindergartenhelferin und Kindergartenassistentin?
    Welche Ausbildung braucht man dafür und ist dies unterschiedlich zwischen privaten und öffentlichen Kindergarten? (in Wien)
    Danke
     
  2. Nephele

    Nephele Gast

    In Wien ist beides dasselbe. Es gibt jetzt ein Gesetz, daß man eine Ausbildung zur Kindergartenassistentin braucht. Gilt auch für NÖ. Früher war keine Ausbildung nötig.
    Es gibt Kurse an Volkshochschulen (VHS 11 zum Beispiel) und beim Wifi. Die Kurse sind unterschiedlich, auch unterschiedlich teuer. Anerkannt werden auch die von der VHS.

    Die Stadt Wien hat eine lange Anmeldeliste, nur als Mann hat man gute Chancen. Die Arbeitszeiten dort sind halt nicht sehr familientauglich. Und man kann auch nur Vollzeit dort arbeiten.

    LG Manuela
     
  3. das habe ich bisher nicht gewusst, aber stimmt ALLE arbeiten vollzeit. weißt du warum das so ist? ist das überhaupt rechtens?
     
  4. Nephele

    Nephele Gast

    Ich denke schon, daß es rechtens ist, nur 40h Kräfte anzustellen. Wenn man sich die Öffnungszeiten der Gemeindekindergärten anschaut, dann ist es ja finanziell gar nicht anders möglich.


    LG Manuela
     
  5. Lubero

    Lubero Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite als Kindergartenassistetin bei der Gemeinde Wien und gehe 40 Std. arbeiten, war aber auch schon mit 30 Std. tätig.
    Man muß keine Ausbildung zur Kindergartenass. machen oder einen Kurs.
    Aber man muss einen Beruf erlernt haben.Die Wartezeit ist sehr lange bis man mal die Chance bekommt. Ich kann nur sagen ich hab drei Kinder und bin sehr zufrieden mit den Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen.
     
  6. anstellen mit 40 stunden ist klar, aber nach der karenz hätte man doch das recht auf teilzeit, oder?

    (entschuldigung für ot)
     
  7. na anscheinend geht es doch, dürft' aber wirklich selten sein.
     
  8. knom76

    knom76 Gast-Teilnehmer/in

    Man kann jeder Zeit Stunden reduzieren, muß man nur drei Monate vorher beantragen
     

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