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Kinderfreibetrag trotz KBG?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 29 Februar 2012.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Stehen mir die €220/Kind (2 Kinder) auch in einem Jahr zu, wo ich das ganze Jahr nur KBG bezogen habe?

    Danke!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ja, der Kinderfreibetrag steht dir für jedes Kind zu für das mind. 7 Monate FBH bezogen wurde.

    Sofern du jedoch keine Lohnsteuer zahlst, bringt dir der Kinderfreibetrag jedoch nichts weil er steuermindernd wirkt und nicht als Negativsteuer wie z.B. AVAB/AEAB ausbezahlt wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Danke, den letzten Satz kannst mir bitte nochmal erklären?:)
    Ich hab 2010 keine Lohnsteuer bezahlt, 2011 jedoch schon wieder.
    Heißt das ich bekomme für 2010 den Kinderfreibetrag nicht überwiesen? Was dann, wenn er mir trotzdem zusteht?
     
  4. edelfee

    edelfee Gast

    der kinderfreibetrag ist ein betrag, den du von deiner steuerbemessungsgrundlage abziehen kannst., du zahlst also weniger steuern, wenn du ihn geltend machst. da bekommt niemand 220 euro überwiesen, das ist keine familienbeihilfe, sondern deine steuer reduziert sich je nach deinem individuellen grenzsteuersatz. wenn du überhaupt keine steuern zahlst, kannst natürlich nix zurück kriegen, weil weniger als 0 kannst nicht zahlen. und negativsteuer gibt es da eben nicht.

    genauso wie wenn du dir fachliteratur kaufst oder eine ausbildung machst - die kannst du auch nur absetzen, wenn du steuern zahlst und bekommst vom staat kein geld, wenn du keine steuern bezahlst.
     
  5. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    okay, scheiß steuergesetz. entweder bin ich zu bescheuert, um das logisch zu sehen, oder ich weiß auch nicht*g*

    so, und für 2011 hab ich wieder steuern bezahlt, die HAB ich ja schon BEZAHLT (durch meinen Gehalt, den ich bekommen habe),a lso müsste ich nun die 220 bzw. 440 für 2 Kinder wieder "zurückbekommen", also müssten mir die überwiesen werden, oder? Wie würd ich sie denn dann bekommen für 2011, wenn nicht als Rücküberweisung?:confused::rolleyes:
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nochmal von meiner Seite, edelfee hats ja eh schon erklärt:

    Die 220 Euro werden NICHT in voller Höhe AUSBEZAHLT!
    Dieser Betrag verringert deine LOHNSTEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE und je nach Höhe deines Einkommens (und daraus resultierend dem Grenzsteuersatz) wird dir vom Kinderfreibetrag zwischen 0 und 50% refundiert!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. Ziva

    Ziva Gast

    ist das nicht sowieso egal ... ich mein wennst das angbist in der ANV und dir stehts ned zu, dann kriegst es ja eh ned oder??? weil das wird ja eh berechnet, ob es dir zusteht, und solang du dabei keine negativsteuer zahlen kannst, ist es ja egal, weil dann kannst nix verlieren, wennst es angibst?

    oder seh ich das jetzt falsch?

    (ich hasse dieses zeugs auch, weiß von jahr zu jahr ned was ich wo angeben muss :mad:)
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Liebe Grüße
    Mats
     

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