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Kinderfreibetrag,arbeit,karenz...viele fragen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sandra1989, 19 Oktober 2011.

  1. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Hab mal viele fragen und kenn mich gaaar nicht aus:

    1) Wenn ich nach der Karenz wieder arbeiten gehe, werde ich ca. 40 EUro mehr bekommen weil ich jetzt ein Kind habe.
    Bekomme das nur ich oder auch mein Partner (nicht verheiratet)?

    2) Ich werde jetzt geringfügig Arbeiten gehn, 17 Stunden im Monat. Macht man in der Karenz einen Steierausgleich?Muss ich einen machen?Soll ich einen machen?muss ich da dann etwas zurück zahlen wegen der arbeit?
    Wer bekommt beim Steuerausgleich den Kinderfreibtrag (oder wie sich das nennt).
    Ich weil ich die FBH beziehe?

    Danke euch!!!:wave:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Für den Kinderfreibetrag musst du erstmal unterscheiden ob beide Partner ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 11.945 Euro im Jahr haben oder nicht.

    Wenn ja, dann sinnvollerweise beide Partner die 132 Euro beantragen.

    Wenn nein, dan beantragt der Partner mit dem höheren Einkommen den Kinderfreibetrag iHv. 220 Euro und ggf. wenn das Partnereinkommen es zulässt den AVAB.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    keine ahnung was genau das mit den 40 euro ist....aber vl. ist das nur bei meinem AG so!Das ist möglich!

    Also bin schon ganzes Jahr in Karenz und für den Job zahl ich auch keine steuern....also brauch ich eh keinen machen oder?Weils eh sinnlos wäre...!!!

    Mein partner kann dann also den Kinderfreibetrag von 220 beantragen für unser Kind?
    Und ich dann hald nix weil ich bezieh ja nur KBG und eben dann den Minijob....LG verdient im Jahr mehr als 11000 Euro!

    Vielen vielen Dank :hug:
     
  4. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Aber noch eine Frage zum AVAB: Lg verdient durchschnittlich im Monat 1400€ mal mehr mal bissi weniger.
    Und wie is das dann?Im internet werd ich irgendwie nicht schlau
    Wer kann den beantragen?
    Ich bin noch in Karenz bis April.2013 und beziehe eben KBG und FBH also kann ers beantragen?
    Ich kenn mich einfach gaaar ned aus :)

    Aber danke dir du hast mir schon mal weiter geholfen :eek:
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Den Kinderfreibetrag kann er beantragen und auch den Alleinverdienerabsetzbetrag, denn mit dem geringfügigen DV kommst du nicht über die 6000 Euro im Jahr.
    Voraussetzung ist, dass ihr im Veranlagungsjahr für mehr als 6 Monate in einer LG gelebt habt (gemeinsamer Hauptwohnsitz).

    LG
    Mats

    Wie hoch das Einkommen deines LG ist, spielt für den AVAB keine Rolle wenn er ihn beantragt!
    Du darfst nicht über die 6000 Euro kommen.
     
  6. Sandra1989

    Sandra1989 Gast-Teilnehmer/in

    Abr KBG wird mitgerechnet?Weil dann bekomm ich viel mehr als 6000 Euro!
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nein, weder KBG noch FBH sind als Einkommen mitzurechnen, sehrwohl aber das Wochengeld.

    LG Mats
     

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