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Kinderbetreuungskosten absetzen- wie

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von DIE, 12 Oktober 2010.

  1. DIE

    DIE Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich werde ab März nächsten Jahres ca. 600€ monatlich an Kinderbetreuungskosten hben, da eine Nanny (ausgebildete Kinderkrankenschwester) unser Baby zu Hause betreut während ich arbeite.
    Natürlich würde ich gerne einen Teil von der Steuer absetzen.
    Hat wer Erfahrung,
    . welche Qualifikationsnachweise meine Nanny braucht
    . wenn sie mir eine Rechnung schreibt: wie damit sie keine Steuern bezahlen muß
    . gibt einen guten Konsens zwischen "schwarz" und Rechnung (einen kleineren Betrag), soweit ich weiß kann man eh nur 2000 Euro pro Jahr anrechnen
    . brauch ich dafür einen Steuerberater? Wenn ja, wer kennt einen fährigen, serviceorientierten der eine Ahnung hat vom familiy-Kosten-Business ?

    Lg
     
  2. ftreml

    ftreml Gast-Teilnehmer/in

    Die Betreuungsperson muss pädagogisch qualifiziert sein und das nachweisen können, mehr Info dazu hier:
    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Seiten/SteuerlicheAbsetzbarkeit.aspx
    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Documents/Babysitter_Liste - Korr. 15.09.2010.pdf

    Dieser Nachweis wurde vom Finanzamt in allen mir bisher bekannten Fällen auch explizit verlangt (Bestätigung der Ausbildungseinrichtung in Kopie).

    Wenn man eine Rechnung schreibt, hat man per Definition einkommenssteuerpflichtiges Einkommen. Möglicherweise fällt es aber unter die Grenze, ab der zu versteuern ist (11.000 Euro pro Jahr). Sozialversicherung muss auch bezahlt werden, wenn man nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

    Bei Steuererklärung hilft oft auch die Arbeiterkammer (kostenlos). Außerdem gehört sowas zum "Kleinen Einmaleins" jedes Steuerberaters.
     
  3. LisaA

    LisaA Gast-Teilnehmer/in

    Du müsstest sie entweder als Dienstnehmerin bei der Krankenkasse anmelden, das kostet jedoch einiges und das wirst du dir nicht leisten wollen. Sie könnte auch einen Gewerbeschein für Babysitten lösen, dann muss sie jedoch wieder ihre Krankenkassenbeiträge zahlen und die sind nicht gering......

    Steuer fällt bei der Höhe des Einkommens noch nicht an (außer sie hat noch ein Zusatzeinkommen).

    LG Lisa
     
  4. DIE

    DIE Gast-Teilnehmer/in

    sch.... sowas habe ich befürchtet :rolleyes:
     
  5. tondy

    VIP: :Silber

    Ist es möglich, dass ihr unter 366,33 bleibt? Geringfügige zahlen nur Unfallversicherung und die ist bei dem Betrag ca. 5 Euro monatlich.

    Am besten sie zieht einen 8-stündigen Kurs an einem Tag en bloc durch. Kostenpunkt: von 60 Euro aufwärts

    2300 pro Kind
     
  6. DIE

    DIE Gast-Teilnehmer/in

    Danke, das ist alles sehr hilfreich.
    Dann kann ich ja 200 € monatlich zahlen und den Rest so und habe trotzdem eine Rechnung...macht 2400 € im Jahr zum absetzen...naja passt. Und wegen 60€ Kurskosten mach ich mir keine Sorgen....

    DANKE super Info :)
     

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