1. Reden wir miteinander ...

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Kinderbetreuungsgeldvarainten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von snowwhite, 20 Januar 2012.

  1. snowwhite

    snowwhite Gast-Teilnehmer/in

    kann mich bitte einer aufkläreN bei 30+6 kann ich als frau 30 monate die 436,-- beziehen und nachher 6 monate noch mein mann? stimmt das? braucht man da nur das auf seinen namen ändern??? kenn mi ned aus: bitte um hilfe, aber bitte verständlich erklären! danke!
     
  2. snowwhite

    snowwhite Gast-Teilnehmer/in

    also....die frau kann dann 30 monate zuhause bleiben oder nur 24 monate, erhält aber 30 monate das geld?
     
  3. fischerl05

    fischerl05 Gast-Teilnehmer/in

    wenn nur du in karenz gehst, dann bekommst du 30 monate lang 436 euro/monat.
    wenn dein mann (ich glaube mindestens 6 monate) auch in karenz geht, dan bekommt ihr 36 monate 436 euro/monat.
    ich glaube, es ist egal, wann dein mann in karenz geht,....aber wechseln könnt ihr nur 2 mal! also zuerst du, dann er, dann wieder du! oder du, und am schluss dann er.
    aber er muss wirklich in KARENZ sein,....es gilt dann für ihn die zuverdienstgrenze!!!
     
  4. Knusperflakes

    Knusperflakes Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das stimmt.

    Wie lange du zuhause bleibst, ist vollkommen egal, solang Du die Zuverdienstgrenze nicht überschreitest, das sind über 16.200 Euro (den genauen Betrag weiß ich nicht auswendig) pro Jahr (musst halt auf die Monate umrechnen, damit Dus besser abschätzen kannst, aber wennst 16.200 durch 12 nimmst sind das über 1000 pro Monat, das ist ja nicht wenig).

    Ich hab die Langvariante genommen, bin aber wieder arbeiten gegangen als Johanna 11 Monate alt war. Zuerst geringfügig, dann 17 Stunden. Hat alles gepasst.

    Nach den 30 Monaten kann dann der Partner auch noch 6 Monate beziehen.

    Ihr könnt es Euch aber beliebig aufteilen, also es können auch beide je 18 Monate beziehen oder einer 20 und einer 16, das ist egal. Nur einer darf höchstens 30, dann is aus. Und 2x darf man tauschen.
    Also zum Beispiel zuerst Du 1 Jahr, dann er 1 Jahr, dann du den Rest oder so.
     
  5. Knusperflakes

    Knusperflakes Gast-Teilnehmer/in

    Das ist nicht richtig!

    KARENZ und KBG-Bezug sind voneinander vollkommen unabhängig!!!

    KARENZ heisst nur, dass ein Elternteil bis zum zweiten Geburtstag des Kindes nicht arbeiten gehen muss und währenddessen vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden darf! Karenz ist ein rein arbeitsrechtlicher Begriff. Deinem Arbeitgeber kann es vollkommen egal sein, welche KBG-Variante Du nimmst. Du musst das dem AG auch nicht mitteilen. Dem AG teilst Du nur mit, wie lang Du nicht arbeiten kommst (und falls Du Elternteilzeit in Anspruch nehmen kannst und willst musst das halt auch mit dem AG ausreden)

    KBG-Bezug ist davon unabhängig, ob man daneben arbeitet oder nicht und ob man Karenz oder Elternteilzeit oder Teilkarenz oder wasweißich macht. Solang man die Zuverdienstgrenze nicht überschreitet, darf man es beziehen!
     
  6. fischerl05

    fischerl05 Gast-Teilnehmer/in

    komm runter !!! :D
    ich geh halt mal davon aus, dass die meisten leute, die vollzeit arbeiten, mehr verdienen als die zuverdienstgrenze!
    würde mein mann in karenz gehen, hiesse das, er müsste seinen job reduzieren,......es wäre sehr wohl eine "karenz",....weil seine 50 stunden würde er dann nicht mehr arbeiten.

    die fragestellung der TE hatte sich halt so gelesen, ob man das KBG nur auf den namen des mannes umschreiben muss! und SO gehts ja wohl im RL nicht wirklich.
    dann könnte ja jeder flott 36 monate KBG kassieren, obwohl der "karenzierte" elternteil über der zuverdienstgraze verdient,....
     
  7. cherry.21

    cherry.21 Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich mich da dranhängen...? :eek:

    Wenn man also die 30+6 Variante hat, kann dann der Vater nach den 30 Monaten für 6 Monate in Karenz gehen, oder muss er das eben vorm 2. GEburtstag des Kindes machen - eben wegen der Karenz??

    Weil wenn er vorm 2. GEburtstag gehen muss, und man hat die lange Variante, muss man sich quasi abwechseln, anders gehts dann gar nicht, oder?? :confused:

    Danke - und sorry fürs Dazwischenschummeln...
     
  8. jesuslovingmom

    jesuslovingmom Gast-Teilnehmer/in

    ich hoff mal ich schreib das jetzt richtig:
    der erste elternteil bekommt max 30 monate kbg, der zweite max 6 monate. man kann es aber auch anders aufteilen (z.b. 24+12 etc), einmal darf man zusätzlich wechseln also z.b. frau - mann - frau oder mann - frau - mann, wobei man aber beachten muss dass die mindestbezugsdauer 2 monate beträgt (also nach einem monat wechseln geht nicht)
    beim wechseln muss nur der mann (in deinem fall) den antrag neu ausfüllen und abgeben. sollte er vor ablauf deiner 30 monate bereits kbg beziehen wollen musst du noch eine verzichtserklärung unterschreiben (das sagen sie dir aber eh auf der kk)

    davon unabhängig ist ob mann/frau in karenz geht. solang du (er) unter der zuverdienstgrenze bleibst hast du recht auf kbg. d.h. der kbg - beziehende elternteil kann auch stunden reduzieren oder ganz normal weiterarbeiten wenn er sowieso unter der grenze verdient.
     
  9. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    ACHTUNG: Wie @Knusperflakes schon schrieb: Karenz /= KBG
    Bei der langen Variante entsteht immer das Problem, dass man vom Gesetz her nur 2 Jahre Kündigungsschutz hat! Aber man darf ja auch neben dem Bezug arbeiten - nur eben nicht über der Zuverdienstgrenze.
    Am geschicktesten ist es sicher, wenn der jeweilige Elternteil, der gerade KBG bezieht in Elternteilzeit geht (wenn die Voraussetzungen passen). Weil auch in der Elternteilzeit ist man kündigungsgeschützt! Und Elternteilzeit dürfen auch beide gleichzeitig machen - sofern es sich halt finanziell ausgeht.
    Eine Karenz nach dem 2. Geburtstag des Kindes ist vom Good-Will des Arbeitgebers abhängig - und man ist NICHT kündigungsgeschützt! Also besser Elternteilzeit ausmachen danach (geht auch mit ganz wenig Stunden bis quasi fast Vollzeit).
    Am besten bei der AK informieren - oder auch die Elternschule der MAG 11 in den Eltern-Kind-Zentren bietet dementsprechende Beratung bzw. Vorträge an!
     
  10. jesuslovingmom

    jesuslovingmom Gast-Teilnehmer/in

    nö, dein mann müsste eben nicht in karenz gehen sondern "nur" stunden reduzieren. (arbeitsrechtlich fällt das nicht unter den begriff "karenz")
    und ja, es ist so einfach: der mann muss nicht in karenz gehen (auch die frau nicht wenn sie kbg bezieht) - er muss nur den antrag ausfüllen und darf halt nicht über der zuverdienstgrenze verdienen..... und ich bin sicher dass es einige berufe gibt, in denen der mann (locker) unter der zuverdienstgrenze bleibt.

    das kbg ist ja nicht - so wie früher das karenzgeld - eine bezahlung für den daheimbleibenden elternteil bzw. ein ersatz für den verdienstentgang weil er nun nicht mehr arbeiten kann.
    ich erinnere mich noch gut (obwohl ich damals ein junges mädel war) an die berichte bezügl der tollen neuerung kbg: es dient dazu die betreuung des kindes zu finanzieren - ob das jetzt heißt dass ein elternteil zuhause bleibt und vom kbg "lebt" oder ob er arbeiten geht und das kbg verwendet wird um eine betreuung (babysitter, krippe, tagesmutter) zu finanzieren ist egal. damals war das quasi DIE möglichkeit für die frau schnell wieder arbeiten gehen zu können, weil sie nun nicht mehr zuhause bleiben (sprich in karenz gehen) muss um geld fürs kind zu bekommen. oder anders gesagt: die frauen gingen (fast) alle in karenz weil jede lieber karenzgeld kassierte als arbeiten zu gehen und dann einen großteil vom gehalt für kinderbetreuung auszugeben. durch das kbg konnte man arbeiten und hatte das gehalt für sich, weil ja die kinderbetreuung durch das kbg finanziert war. umgekehrt wurde es den männern leichter gemacht in karenz zu gehen, weil man so eben noch zusätzliche monate kbg rausholen konnte bzw. kann der mann stunden reduzieren, mehr für die familie da sein (schlagwort "halbe-halbe") und bekommt zusätzlich kbg.
     
  11. Knusperflakes

    Knusperflakes Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab deswegen so auf Deinen Post geanwortet, weil sehr viele Leute immer die KArenz und den KBG-Bezug in einen Topf werfen, was aber halt einfach nicht richtig ist, da diese beiden Dinge unabhängig sind.
    Und Dein Mann ginge nicht in Karenz, er ginge in Elternteilzeit... das is was anderes.
    Wenn das Kind 30 Monate alt ist, gibt es keine arbeitsrechtliche Karenz mit Kündigungsschutz mehr, es sei denn, der Arbeitgeber ist sehr entgegenkommend...


    Aber Jesuslovingmom hat das eh auch schon geschrieben... ich finde nur, man kanns gar nicht oft genug herschreiben, weil mindestens alle zwei Wochen postet irgendwer was zu dem Thema und in 90% der Fälle werden die Begriffe verwechselt!
     
  12. fischerl05

    fischerl05 Gast-Teilnehmer/in

    die zuverdienstgrenze sind doch knapp unter 1000 euro im monat/netto ?!
    in welchem vollzeitjob verdient man weniger als 1000 euro?
     
  13. Kunigunde

    Kunigunde Gast-Teilnehmer/in


    lass dir vom zuständigen bundesministerium für familie und jugend eine kostenlose Broschüre zuschicken! Da sind die Kinderbetreuungsgeldvarianten total gut erklärt und es ist ein super nachschlagewerk!
     
  14. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    übrigens die 16200 sind ein Mindestwert, nicht der Fixwert

    Allgemeines

    Seit 1. Jänner 2010 gilt bei allen Pauschalvarianten zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) eine individuelle Zuverdienstgrenze von 60 Prozent der Letzteinkünfte. Der Zuverdienst darf mindestens aber 16.200 Euro im Kalenderjahr betragen.
    Monatliche Zuverdienstgrenzen bestehen nicht.

    es gibt eine Formel um die individuellen Zuverdienstgrenzen zu berechnen!
    http://www.bmwfj.gv.at/Statische Seiten/KBGCalculatorLauncher.html

    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina...nderbetreuungsgeld/Seiten/Online-Rechner.aspx
     
  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es wurde bereits einiges gesagt, ich muss aber zur Richtigstellung trotzdem noch dazusenfen:

    Es ist nicht richtig, dass man 30 bzw. 36 Monate lang das KBG bekommt (es sei denn der KBG-Bezug beginnt ab Geburt weil kein oder ein zu geringer Wochengeldbezug besteht), sondern es wird in diesem Fall bis zum 30. bzw. 36. Lebensmonat ausbezahlt.
    Bis zum 36. Lebensmonat geht es nur dann, wenn der LG/GG mindestens 6 Monate KBG-Bezug beantragt. Die Aufteilung kann aber auch anders erfolgen, wie z.B. 24+12 oder 18+18.

    Um KBG beziehen zu können, muss man innerhalb der Zuverdienstgrenze liegen was bei durchgehend gleichen Einkommen während des gesamten KBG-Bezugs ein Bruttoeinkommen von max. ca. 1260 Euro bedeutet.
    Zudem gibt es noch die individuelle Zuverdienstgrenze die bei 60% des Letzteinkommens liegt und dadurch auch höher als die 16200 Euro im Jahr sein kann - ausrechnen kann das die zuständige KK.

    Noch etwas was Karenz und KBG-Bezug betrifft, weil es so oft verwechselt wird.
    Der KBG-Bezug ist rein die Geldleistung in den verschiedenen Varianten!

    Die Karenz hingegen ist die Freistellung vom Arbeitsplatz auf die ein gesetzlicher Anspruch bis zum 24. Lebensmonat des Kindes besteht. Ohne Dienstverhältnis (z.B. weil vom AMS in den WG/KBG-Bezug) gibt es auch keine Karenz!!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  16. jesuslovingmom

    jesuslovingmom Gast-Teilnehmer/in

    ich kenn die mindestlohntarife nicht, aber so hilfsarbeiterjobs etc. - k.a., ich könnts mir vorstellen. hab jetzt nachgeschaut was mein aktuelles einstiegsgehalt wär und war erstaunt über die höhe :eek: damals hab ich das selbe in ats gehabt wie ich heut in € kriegen würd und ich denk ich wär (knapp) unter der grenze geblieben..... was wieder ein anderes thema wär: jeder verdient heut mehr als vor 15 jahren, die ausgaben sind auch höher, aber am kbg hat sich nix geändert :(
     

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