1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Kinderbetreuungsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von halbesengerl, 25 Oktober 2009.

  1. Hy Leute, ich bin voll verwirrt!! im dezember kommt unser zwerg und jetzt mach ich mir schon langsam gedanken welche variante wir beim kinderbetreuungsgeld nehmen sollen!!
    jetzt weiß ich aber nicht, wenn wir die neue variante nehmen mit den 12+2 monaten MUSS ich dann nach 12 monaten wieder arbeiten gehen?? oder kann ich auch dann noch ein jahr zu hause bleiben und kein geld bekommen?
    ich kann ja 12 monate kindergeld beziehen und mit dem arbeitgeber ausmachen dass ich erst wieder nach 24 monate arbeiten komme, nur bekomm ich dann halt kein geld oder??? :confused::confused:
     
  2. morle

    morle Gast

    Denke schon dass das möglich ist, da Karenz und Kinderbetreuungsgeld voneinander unabhängig sind was ich weiß. Am Besten bei der Arbeiterkammer nachfragen, die können dir genau erklären was du machen musst und ob es so geht.
     
  3. calaloo

    calaloo Gast-Teilnehmer/in

    ja, das sollte funktionieren, dass du bis zum ersten geburtstag das kbg beziehst und bis zum 2. geburtstag in karenz bist. das einzige was du im 2. karenzjahr dann berücksichtigen musst, ist dass du nicht mehr versichert bist. also am einfachsten beim mann mitversichern.
     
  4. Celine22

    Celine22 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Warum ist sie dann nicht mehr versichert? Soviel ich weiss ist man in der Karenz schon versichert! Vorallem, wenn vom Kindergeld unabhängig ist!

    Wenn ich mich irren sollte, bitte um Aufklärung!

    LG Corinna
     
  5. muell23

    muell23 Gast

    Warum willst du bei 12+2 erst nach 24 Monaten wieder arbeiten gehen, da wäre doch finanziell gesehen 15+3 (also 800 Euro) oder noch besser 20+4 (also 600 Euro) die kostenbringendere Alternative.

    Bei 12+2 muss du dann ja das Einkommen der ersten 12 Monate halbieren um auf die 24 Monate zu kommen.

    Ich würde das genau durchrechnen.
     
  6. calaloo

    calaloo Gast-Teilnehmer/in

    die versicherungsleistung ist an den bezug vom kbg gekoppelt.

    kommt darauf an wie viel man verdient. aber ab einem gewissen verdienst bekommt man (in summe gesehen) bei den 12+2 modell mehr geld als bei allen anderen (bei mir z.b. gute 7000,- plus).
    also gut durchrechnen ist ein guter tipp ;)
     
  7. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich nehme mal an bei halbesnegerl ist die "einkommensabhängige" Variante vom Kindergeld die Beste. Mir geht´s genauso, in Summe habe ich mit 12+2 um rund 4000 Euro MEHR als mit den anderen Varianten. Daher ist die Überlegung von halbesengerl für mich auch sehr naheliegend.

    Was ich weiß ist man nur versichert, wenn man ein Einkommen bezieht, daher ist nach Ablauf der 12 bzw. 14 Monate eine Mitversicherung beim Partner (oder selbst versichern) notwendig.

    Lg Bettinawe
     
  8. ja da ich gut verdient habe komme ich auf 3000€ mehr, insgesamt, als mit den anderen varianten!! hab eh schon alles hundert mal durchgerechnet und durchdacht, weiß aber nicht was ich nehmen soll!!!
     
  9. sabs1780

    sabs1780 Gast-Teilnehmer/in

    ich komme bei der 12 monatsvariante in summe auch auf mehr als bei den 20 monaten. werde dann aber auch bis zum 2ten geburtstag zuhause bleiben. muss mich aber dann bei meinen mann mitversichern lassen. ausrechen zahlt sich also wirklich aus.
     
  10. lena09

    lena09 Gast

    Ich steige in Summe auch viel besser aus, ich krieg in den 12 Monaten über 8.000,- mehr als bei der 20-Monatsvariante gesamt.

    An die TE: So werde ich´s auch machen, 12 Monate KBG, 24 Monate Karenz. Ich hab gehört die Mitversicherung beim Mann ist sogar kostenlos wenn man ein Baby hat.
     
  11. LiviaS

    LiviaS Gast

    Mitversicherung beim EHEpartner ist immer begünstigt!
    Beim Lebensgefährten dann, wenn man ein Kind erzieht bzw. gibt es da seit 2006(?) eine Übergangsregelung, wenn man kinderlos ist.
    Hier nachzulesen:
    http://www.arbeiterkammer.at/online/mitversicherung-f-angehoerige-10688.html
     
  12. lena09

    lena09 Gast

    Mir wurde vor ein paar Jahren auf der OÖGKK erklärt, dass die Mitversicherung bei meinem EHEmann einen Prozentsatz von seinem Einkommen kosten würde. Ich glaube es waren 3%, kann mich nicht mehr so genau erinnern. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch studiert habe hab ich dann die Studentenversicherung mit ich glaub damals 30,- im Monat gemacht, kam natürlich viel günstiger.

    Also 3% vom Lohn find ich jetzt nicht sooo günstig. Und ich hab eben gehört dass es kostenlos ist wenn man ein Baby hat. (Bei Lebenspartnern kenn ich mich gar nicht aus.)
     
  13. silvi1989

    silvi1989 Gast

    hat garnichts mit dem thema zu tun,aber das muss jetzt sein

    :roflsmiley:


    sorry :D bin schon wieder weg
     
  14. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Tja, typischer freudscher Verschreiber, ich hoffe HalbesENGERL nimmt´s mir nicht übel;).
     
  15. silvi1989

    silvi1989 Gast

    tut mir leid,ich fands nur so witzig

    :eek:
     
  16. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in


    hach, danke, ich finds auch witzig:eek:, danke für den lacher des tages!:D:D

    damit ich zum thema auch was beitrage: wie schon geschrieben, sollte kein problem sein, da dauer und bezug voneinander unabhängig sind. wenn es das bei mir schon gegeben hätte, hätte ich es auch so gemacht.
     
  17. minimax

    minimax Gast-Teilnehmer/in

    Hm...das ist ja wirklich sehr intressant. Da würd ich ja glatt auch besser aussteigen - mit dem mitversichern ists auch kein Problem. Weiss wer wie das mit der Anrechung der Pensionszeit aussieht? Da find ich nix im Netz.

    Wenn ich also nach den ersten 12 Monaten, in denen ich KBG erhalte, mich beim LG mitversichern lasse - werden mir dann die restlichen 12 Monate bei der Pensionsberechnung fehlen?
     
  18. dorabella

    dorabella Gast

    Du hast Pensionsanrechnungszeiten pro Kind, die unabhängig vom Bezug des KBG oder der Karenz sind. Derzeit sind es max. 48 Monate nach der Geburt des Kindes. Hierbei wird ein Durchschnittswert als Wert angenommen, der dazugezählt wird.

    Ein weiterer Vorteil der 12+2 Variante ist, wenn man ziemlich schnell wieder ein Kind haben will, dass man wahrscheinlich nicht auf einen Teil des KBG verzichten muss, wenn man in vorzeitigen Mutterschutz beim 2. Kind geht. Denn ab dieser Umstellung des KBG kann man nicht gleichzeitig KBG vom 1. Kind beziehen und Mutterschutz vom 2. Man verliert den Anspruch vom 1. Kind.
     
  19. minimax

    minimax Gast-Teilnehmer/in

    @Dorabella: danke für die Aufklärung!
     

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