1. Reden wir miteinander ...

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Kinderbetreuungsgeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nala931, 1 Mai 2009.

  1. nala931

    nala931 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Kann mich bitte jemand aufklären??? Ich bin gerade so am überlegen, welche Variante ich beim Kinderbetreuungsgeld nehmen soll. Die 15er oder die 20er Variante.

    Eigentlich dachte ich, man bekommt das Geld dann 15 oder 20 mal...aber anscheinend liege ich da falsch, da ich jetzt gelesen habe, bis zum 15. oder 20. Lebensmonat des Kindes. Das würde ja dann heißen, man bekommt es 13 oder 18 mal (die ersten 2 Monate sind ja noch Mutterschutz und dann bekommt man erst Kinderbetreuungsgeld). Oder bekommt man es schon ab der Geburt? Ich kenn mich nimma aus...

    Oder bekommt man es nach dem Mutterschutz 15 bzw. 20 mal? Das wäre ja dann bis zum 17. bzw. 22. Lebensmonat.

    Bitte nur schreiben, wer es wirklich weiß...

    lg Nala
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst es nach dem Mutterschutz bis zum 15. oder 20. Lebensmonat. Solltest du in der Mutterschutzzeit kein Wochengeld bekommen, kriegst du das KBG ab Geburt.

    lg
    bine
     
  3. nala931

    nala931 Gast-Teilnehmer/in

    Das heißt dann, wenn ich die 15er Variante nehme, dann bekomme ich es 13 mal...

    Ich frage deshalb so blöd, weil ich noch ein zweites Kind will im Abstand von ca. 2 Jahren. Und das will ich ja auch bei der Wahl der Bezugsvariante berücksichtigen. Dazwischen will ich nur bis zur Zuverdienstgrenze arbeiten. Und erst nach dem zweiten Kind wieder so "richtig"...
     
  4. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Ja genau!!! Weil die 8 Wochn nach Geburt (bzw. bei Frühgeburt oder KS 12 Wochen danach) gibts Wochengeld!!
     
  5. nala931

    nala931 Gast-Teilnehmer/in

    Okay, danke für die Info! Also wird es doch eher die 20er Variante werden! Wochengeld gibts dann wahrscheinlich fürs zweite Kind keines, wenn ich dazwischen nicht gearbeitet habe (bzw. nur freiberuflich), aber das ist ja dann auch nimma so schlimm.

    Ach ja, gilt die Zuverdienstgrenze fürs Kalenderjahr oder fürs Bezugsjahr (zB wenn ich den Bezug ab August habe, dann von August bis August nächsten Jahres)? Das muss ich ja, wegen meiner Freiberuflichkeit, die ich nebenbei habe, auch berücksichtigen. Ich mache ja nur einen Jahresabschluss mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
     
  6. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Die Grenze wird aliquot vom Kalenderjahr gerechnet. Sprich, wenn du ab August Bezüge hast, sind das dann 5 Monate bis Dezember, also darfst du 5/12 von der Höchstbemessungsgrundlage verdienen.
     
  7. rhoswen

    rhoswen Gast-Teilnehmer/in

    doch du bekommst dazwischen auch Wochengeld, und zwar 180% vom Kinderbeitreuungsgeld (von der kürzesten Variante)! ;)
     
  8. Looney84

    Looney84 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hatte bei meinem Zwerg die 20er Variante und hab es bis Mitte März 09 bekommen.

    Geburtstag hat er am 16.07.!
     
  9. nala931

    nala931 Gast-Teilnehmer/in

    Auch dann, wenn ich zB das Kinderbetreuungsgeld bis Februar bekomme und die Schutzfrist für das zweite Baby erst zB im April beginnt?? Denn für die zwei Monate wird mich mein Arbeitgeber kaum einstellen..
    Natürlich kann's dann auch 2 Monate früher oder später als geplant einschlagen oder überhaupt erst ein halbes Jahr später...sein kann alles. Aber das zweite Kind ist halt mal so geplant, dass es ca. 20 bis 24 Monate nach dem ersten kommt und darauf will ich den Bezug mal auslegen.
     
  10. Hallo!

    Ja bitte zu dem Thema hab ich auch eine Frage ... sorry fürs reinschummeln aber vielleicht hilft es der TE ja auch?!

    Ich hab die Variante 20 Monate - d.h. ich bekomme bis zum 20. Lebensmonat meines ersten Kindes das Kinderbetreuungsgeld (bis Mitte August 09/ geboren ist sie Mitte Dezember 07) ... jetzt bin ich aber wieder schwanger und mein Zwerg wird Anfang November 09 erwartet - der Mutterschutz würde so Mitte September 09 beginnen. Meine FÄ hat aber gesagt, dass ich dann in vorzeitigen Mutterschutz gehen werde, weil mich ja niemand für 1 Monat einstellen wird.
    Bekomm ich dann 180% vom KBG als Wochengeld? Von dem KBG das ich bezogen hab? Auch wenn ich in vorzeitigen Mutterschutz gehe?

    Danke für Eure Hilfe!
     
  11. Schnabilein

    VIP: :Silber

    das wochengeld errechnet sich immer von der längsten KBG variante, also den ca. €436.
    wochengeld aus dem KBG kann man beziehen wenn man zu beginn des mutterschutzes noch KBG beziehen kann.

    ob man allerdings in vorzeitigen mutterschutz gehen kann um die fehlende zeit zu überbrücken und ob es dann auch so berechnet wird weiss ich leider nicht.
    muss für vorzeitigen mutterschutz nicht eine medizinische indikation bestehen? :confused:
     
  12. Hallo!

    Danke für Deine Hilfe ... also laut meiner FÄ schickt sie mich in vorzeitigen Mutterschutz ... keine Ahnung wie sie das machen will. Aber meine Firma nimmt mich ja nicht für 1 Monat wenn ich schon so schwanger bin. Aber ich dachte auch, dass dafür eine med. Indikation bestehen muss. Keine Ahnung - jedenfalls hilft mir das schon mal weiter!
     
  13. rhoswen

    rhoswen Gast-Teilnehmer/in

    Ansonsten für die 2 Monate zum AMS gehen und dich arbeitslos melden, dann wird das Wochengeld nach dem ALG berechnet!
     
  14. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Deine Firma muss dich sehr wohl nehmen,du bist praktisch unkündbar. Wenns nix für dich zu tun haben, schickens dich halt mit vollen Bezügen heim. Also den vorzeitigen Mutterschutz seh ich da ehrlich nicht ganz ein. Wenns einem gut genug geht, kann man auch für 1 Monat noch arbeiten gehen. Bei medizinischer Indikation ist ja alles klar, aber nur weil man 1 Monat arbeiten müsste? Sorry, aber das Geld sollte deine Firma dir zahlen, ned die Krankenkassen, die eh schon marod genug sind.

    lg
    bine
     
  15. Hallo BineR!

    Eh kein Problem ich würde eh sofort arbeiten gehen - ich hab ja nur gefragt weil meine FÄ mir das so gesagt hat. Wie gesagt ich dachte ja auch, dass man nur bei medizinischen Indikationen in vorzeitigen Mutterschutz gehen kann. Und fair würde ich das auch nur in so einen Fall finden. Aber ich habe auch gesehen, dass es auch anders gehandhabt wird. Wie gesagt - ich würde eh arbeiten gehen, bloß meine Firma will mich nicht einstellen - obwohl sie es eigentlich müsste (hab ja 1 Monat Kündigungsfrist nach der Karenz). Bin eh auch nicht dafür dass das die Krankenkasse zahlt.
    Ich glaube dass ist einfach falsch verstanden worden ... ich wollte ja auch eigentlich nicht wissen was ihr davon haltet, dass ich in vorzeitigen Mutterschutz gehe (was ja noch nicht mal fix ist - das war nur so eine Anmerkung) - ich wollte eigentlich nur wissen wieviel ich an Wochengeld bekomme. Aber kein Problem, es kann ja hier jeder seine Meinung äußern - auch wenn ich es nicht ganz fair finde, dass ich hier angegangen werde, obwohl ich das ja eigentlich gar nicht will (in vorzeitigen Mutterschutz gehen).
    Egal - es wird wahrscheinlich eh darauf hinauslaufen, dass ich bei meiner Firma (ist eine Leihpersonalfirma) kündige (einvernehmlich - weil die eh total beschissen sind und sich einen Dreck um ihre Leute scheren) und mich dann für das 1 Monat arbeitslos melde.

    Also dann, danke an alle die mir bei meiner eigentlichen Frage geholfen haben - und an all jene die glauben, dass ich das System ausnützen will ... das will ich nicht, keine Angst - hab ich bei meiner ersten Schwangerschaft nicht gemacht und werde ich auch jetzt nicht machen.

    LG Zwetschke2007 :wave:
     
  16. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Mir wurde es letztens von amtlicher seite anders erklärt. Laut der Auskunft darf ich ca. 16300 Euro jährlich verdienen und es wird nicht alliqoutiert (hoffentlich richtig geschrieben:D). Soweit ich mich erinnen kann ist das seit 1Jänner 2009 so
    Beispiel an mir: Arbeitsbeginn Oktober Ich dürfte in den 3 Monaten die vollen 16300 (ca.) verdienen.

    edit: die Auskunft stammt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Familie
     
  17. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Dass du das eigentlich nicht willst ist bei mir nicht angekommen. Ich würds aber auch einsehen, wenn du sagen wir mal gemobbt würdest. Wenns ein normaler Job wär, wo man halt ned unbedingt gern aber man muss halt - hingeht, würd ichs nicht einsehen.

    Ich wünsch dir alles gute!

    lg
    bine
     
  18. Schnabilein

    VIP: :Silber

    also ich würde einfach am ersten arbeitstag nach der karenz in der firma erscheinen.

    die fa. kann dich ja dann das eine monat "freistellen" oder einfach so nach hause schicken wenn sie dich nicht nehmen wollen.
    erkundige dich vorab schon bei der ak was du machen kannst!!!

    das mit dem mutterschutz stimmt leider schon.
    ich war damals im geburtsvorbereitungskurs die einzige die bis zum wochenschutz arbeiten war :boes::confused::rolleyes:.
    ist teilweise schon sehr gebräuchlich in der schwangerschaft nicht mehr arbeiten zu gehen.

    was dir auch noch offen stünde, wäre der fa. den mutterschaftsaustritt zu erklären.
    geht bis 3 monate vor ende der karenzierung. und dann arbeitslos melden.
     
  19. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    @ freaky26: Ich hab das jetzt wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Aliquotiert wird über den Zeitraum des Bezugs von KBG. Sprich, beziehe ich von Jänner bis Dezember KBG, dann könnte ich rein theoretisch die 16.200 auch in 2 Monaten verdienen, wenn ich in den übrigen Monaten keine Bezüge habe. Beziehe ich das KBG aber erst ab Oktober, weil ich zB direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeite, dann darf ich von Oktober bis Dezember nur 3/12 von der Zuverdienstgrenze verdienen.


    Beispiel von help.gv.at:
    Beispiel 1:
    Kinderbetreuungsgeld wird von 6. Jänner bis 12. Juli 2008 bezogen – 6 Bezugsmonate (Jänner bis inkl. Juni).
    Die LSTBMG beträgt während dieses Bezugszeitraumes jeden Monat EUR 1.035,--. Im Juni erfolgt eine Sonderzahlung mit
    derselben LSTBMG von EUR 1.035,--.
    Ermittlung der Einkünfte:
    Die zu berücksichtigenden Einkünfte im Bezugszeitraum (die Sonderzahlung wird nicht berücksichtigt) sind zusammenzurechnen:
    6 Monate zu je EUR 1.035,-- = EUR 6.210,--.
    Die Einkünfte werden durch die Bezugsmonate dividiert und mit 12 multipliziert – EUR 6.210,-- / 6 x 12 = EUR 12.420,--. Dieser
    Betrag wird um die Werbungskosten (zumindest EUR 132,--) vermindert und schlussendlich um 30 % (=mal 1,3) erhöht. Der
    maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt somit 15.974,40. Die Zuverdienstgrenze wird nicht überschritten.

    III. Verzicht
    Durch die Möglichkeit des Verzichts auf das Kinderbetreuungsgeld für einen im Vorhinein bestimmten Zeitraum von einem
    oder mehreren Monaten bleiben die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte außer Ansatz.
    Für Selbstständige und Landwirte wird ein Verzicht nur in Verbindung mit der Vorlage einer Zwischenbilanz oder Zwischenabrechnung
    wirksam.
    Der Verzicht ist mittels eines eigenen Formulares zu erklären.

    Beim Beispiel mit den Jahresabschlüssen wäre es natürlich eine Möglichkeit, die Bezüge alle in einen Monat zu schieben und im Vorhinein auf den KBG-Bezug für diesen Monat zu verzichten.
     

  20. Hallo!

    Ja, hab mir das auch so gedacht, dass ich einfach am 1. Arbeitstag nach der Karenz wieder in die Firma gehe - muss halt zur Leihfirma gehen, denn die Firma wo ich bisher war hat mich ja nur von der Leihfirma ausgeliehen gehabt. Aber ich werd dort einfach antanzen und sagen, dass ich jetzt wieder arbeiten komme (war ja immerhin so vereinbart und 1 Monat müssen sie mich ja auch noch einstellen). Und wenn sie mich nirgends hin vermitteln können, dann müssen sie sich eine Lösung einfallen lassen. Bei der AK hab ich eh vor anzurufen - warte nur noch meinen nächsten FA-Termin ab.

    Ja, das mit dem vorzeitigen Mutterschutz ist sehr gebräuchlich (auch zu meinem Ärgernis) - meine Schwägerin zum Beispiel war absolut grundlos (wirklich absolut grundlos) ab der 16. Woche zu Hause - sie hatte halt einen "guten" FA. Und auch viele andere die ich kenne gehen einfach in vorzeitigen Mutterschutz weil ihre Arbeit zu schwer ist. Auch ich war in der 1. Schwangerschaft bis zum allerletzten Tag arbeiten und keinen einzigen Tag im Krankenstand (hab sogar die Stunden von den diversen Arztbesuchen wieder eingearbeitet obwohl ich das vom Gesetz her gar nicht muss) - und meine Kollegin war ab der 20. Woche zu Hause ... wir hatten aber beide die selbe Arbeit (gar keine Unterschiede) und sie keinerlei gesundheitliche Probleme (nur die Faulheit und einen guten Arzt). Aber egal.

    Also gut, ich weiß ja jetzt Bescheid! Danke nochmals!
     

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