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Kinderbetreuungsgeld/Zuverdienstgrenze

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sunnygirlpetra, 8 Juni 2010.

  1. sunnygirlpetra

    sunnygirlpetra Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Ich fange am Montag wieder an zu arbeiten für 20 Stunden in der Woche und werde so 600 euro dafür bekommen.
    Mein KBG geht noch bis April nächstes Jahr (wollte eigentlich solange zuhause bleiben, aber es hat sich jetzt so kurzfristig was ergeben, dass ich es nehmen muss).

    Die Zuverdienstgrenze sind ja 16.000 Euro im Jahr oder? Wird da das Nettoeinkommen oder das Bruttoeinkommen gerechnet.

    Muss ich das extra bei der GKK melden, oder geht das automatisch?

    So viele Fragen, aber ich kenn mich da echt net aus. Würd mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

    Lg, Petra
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die 16200,-- Euro Zuverdienstgrenze sind weder Brutto noch Netto sondern die Jahreslohnsteuerbemessungsgrundlage wird um 30% (zur Berücksichtigung der Sonderzahlungen) erhöht und dieser Betrag darf o.a. Summe nicht übersteigen.

    Mit 600,-- im Monat geht sich das locker aus sofern du nicht noch andere Einkünfte hast, bei gleichmäßigen Gehältern dürftest Brutto ca. 1200 Euro monatlich verdienen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. sunnygirlpetra

    sunnygirlpetra Gast-Teilnehmer/in

    Nein sonst habe ich keine Einkünfte außer eben das KBG und die Familienbeihilfe. wird das auch dazugerechnet?

    lg, Petra
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Familienbeihilfe wird nicht dazugerechnet und das KBG natürlich auch nicht.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. sunnygirlpetra

    sunnygirlpetra Gast-Teilnehmer/in

    Okay super danke für die Info!
     

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