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Kinderbetreuungsgeld & Zuverdienstgrenze

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lienka, 11 November 2009.

  1. lienka

    lienka Gast-Teilnehmer/in

    Halli-hallooo...

    nachdem ich hier schon viele Antworten gefunden / bekommen habe, melde ich mich mal wieder! ;)

    Wir überlegen, die neue Einkommens-abhängige Alternative zu nehmen und da mein Arbeitgeber daran interessiert ist, dass ich bereits während der Karenz teilzeit arbeite, wollte ich mal wissen, wieviel ich überhaupt dazuverdienen kann... Wie ich schon erfahren konnte, ist die Zuverdienstgrenze gleich der Geringfügigkeitsgrenze - wird diese aber auf das ganze Jahr oder pro Monat berechnet? :confused:
    Sprich, wenn ich im Juni 2010 teilzeit anfange, darf ich dann die gesamte Geringfügigkeitsgrenze des Jahres 2010 nutzen oder muss die Grenze auch jeden Monat eingehalten werden?

    Hoff, die Frage ist halbwegs klar... :D (ist ja schon spät heute).

    Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!!! :)
    lg
    :wave:
     
  2. Varda

    VIP: :Silber

    Bei dieser Variante darf man meines Wissens nach 5.800,-/Jahr dazuverdienen. Also wie viel pro Monat ist nicht festgelegt, in Summe darfst du nicht über diesen Betrag kommen.

    Alles Gute!
     
  3. Possible

    Possible Gast-Teilnehmer/in

    Mach dir einen Termin bei der AK aus, die beraten dich am besten und kennen sich wirklich aus.
     
  4. lienka

    lienka Gast-Teilnehmer/in

    ja, das wäre super! :)



    ...werde ich wohl machen müssen - das Modell ist einfach noch neu... ;)
     
  5. dorabella

    dorabella Gast

    Was ich weiß ist, dass man pro Monat nicht über die (derzeit gültigen) 357,74 verdienen darf.

    Was anderes wäre es, wenn Du die 1.000,- Variante nimmst, da darf man bis zu 16.200 im Jahr dazuverdienen (wären knapp 1200 brutto im Monat).

    Falls Du eine andere Auskunft bekommst, bitte sag Bescheid, ich bin auch an dieser Variante interessiert, habe aber noch keinen Kopf für ein Gespräch bei der AK gehabt. Mir haben die telefonischen Auskünfte gereicht, bei 3 Anrufen 3 utnerschiedliche Auslegungen zur selben Frage zu bekommen, ist nicht gerade erbauend.
     
  6. braut06

    braut06 Gast-Teilnehmer/in

    Noch netter wird's wenn man als Selbständiger versucht Infos zu bekommen. Die Gewerbliche Versicherung vertröstet einen auf Anfang Jänner, weil sie im Moment selbst noch nicht wissen, wie das mit den Berechnungsgrundlagen und den Zuverdienstgrenzen ist...
    tja...
     
  7. Sophie

    Sophie Gast-Teilnehmer/in


    Ich habe heute einen persönlichen Termin vereinbart bei der AK, weil ich mich auch u.a. über das einkommensabhängige KBG informieren wollte - Antwort: Darüber wird nicht beraten, weil es im Gesetz noch nicht verankert ist und eine Beratung daher unseriös wäre.
    Woher soll man bitte sonst Informationen kriegen?
     
  8. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in


    Probiers mal da (ich hab vor ein paar Monaten dort kompetente Antwort erhalten):
    Das Familienservice bietet Ihnen Informationen rund um die Familie


    Die Beraterinnen der Servicehotline geben Ihnen Auskunft zu Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, informieren Sie aber auch zu allen Fragen im Bereich Familie unbürokratisch und kompetent. Sie erreichen das Beraterinnenteam kostenlos unter:
    Tel.: 0800/240 262
    E-mail: [email protected]
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Beantwortung von E-mails unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen kann.​

    [​IMG]
     
  9. lienka

    lienka Gast-Teilnehmer/in

    Vielen vielen Dank, Monika-Stefanie! :hug:

    Ich werd's morgen probieren und dann berichten, was ich erfahren konnte. :)

    @Snoooopy: Ich find's echt komisch, wie man sich bei solchen Auskünften zurecht finden soll... :confused:
     
  10. Sophie

    Sophie Gast-Teilnehmer/in

    Suuuuper, vielen Dank!
     
  11. lienka

    lienka Gast-Teilnehmer/in

    So, ich habe gestern am Abend noch die E-Mail verfasst und heute folgende Antwort erhalten - hier wie versprochen:

    Der Zuverdienst darf während des Bezuges von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld 5.800 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

    Den Zuverdienst können Sie folgendermaßen ermitteln:

    Erster Schritt:
    Zunächst ist die Anzahl jener Kalendermonate eines Kalenderjahres, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, festzustellen (=Anspruchsmonate).

    Tipp : Wird nicht an allen Tagen eines Kalendermonats Kinderbetreuungsgeld bezogen, so zählt dieser Monat dann als Anspruchsmonat im Sinne der
    folgenden Berechnung, wenn an 16 oder mehr Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird.


    Zweiter Schritt:
    Für jeden Anspruchsmonat ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (ohne Sonderzahlungen) zu ermitteln. Diese Beträge sind in der Folge zusammenzurechnen.

    Tipp : Die Höhe der Lohnsteuerbemessungsgrundlage sollte aus der Lohn-/Gehaltsabrechnung ersichtlich sein, kann aber auch beim Dienstgeber
    erfragt werden. Dieser Gesamtbetrag (Summe der Lohnsteuerbemessungsgrundlagen) wird durch die Anzahl der Anspruchsmonate dividiert und mit 12 multipliziert.

    Davon werden die Werbungskosten - zumindest die Werbungskostenpauschale (dzt. 132 Euro) in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 % erhöht, d.h. mit dem Faktor 1,3 multipliziert.
    Liegt der Endbetrag unter 5.800 Euro ist der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld gegeben, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen.
    Tipp : Auskünfte zur Rechenmethode erteilt die zuständige Krankenkasse.
    Unter www.bmwfj.gv.at (Stichwort - Familie - Finanzielle Unterstützung - Kinderbetreuungsgeld), findet sich auch ein Online-Rechner, der bei der Berechnung unterstützt.

    ***************
    Für mich heißt das:
    Die Zuverdienstgrenze ist wohl pro Monat begrenzt (nicht nur pro Jahr) und sofern ich pro Monat ca. 360,- EUR (+evtl. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld o.ä.) bekomme, bin ich auf der 'sicheren' Seite, dass ich KBG nicht rückzahlen muss.
    (Berechnung: (5.800-132)/1,3/12 = ca. 360)

    Hoff, dies schaff mehr Klarheit als Verwirrung... :)

    Einen schönen Tag noch!
    lg :wave:
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es wäre sogar noch etwas mehr möglich, da du dich bei der Berechnung von oben runter etwas vertan hast.
    5800/1,3 = 4461,538 (Berücksichtigung Sonderzahlung)
    4461,538 + 132 = 4593,538 (Werbungskosten vermindern die BMG, also nun +)
    4593,538 /12= 382,79 (monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage)

    Mit der vorraussichtlichen Geringfügigkeitsgrenze von EUR 366,33 im Jahr 2010 geht sich das auf alle Fälle aus.
    Es wäre rechnerisch sogar eine Teilzeitbeschäftigung mit max. ca. EUR 450 BRUTTO möglich.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. lienka

    lienka Gast-Teilnehmer/in

    Hab's auch zuerst so gerechnet - nur dann dachte ich, ich muss näher an die Geringfügigkeitsgrenze kommen :D - lt. einer AK-Brochüre ist die Zuverdienstgrenze bei dieser KBG-Alternative ca. 357 EUR. Diese Differenz ist aber für mich im Moment nicht so wichtig - wichtigere Info ist, dass die jährliche Zuverdienstgrenze aliquotiert wird. :( Naja... Damit kann ich aber nix machen...

    Liebe Grüße & schönes WE Euch allen! :wave:
     

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