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Kinderbetreuungsgeld - Zuverdienst

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Dschudl, 26 März 2008.

  1. Dschudl

    Dschudl Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebe Mamis!
    Ich hab seit kurzem ein Adoptivbaby und bin gerade am Überlegen, wie ich das mit der Kinderbetreuungsgeld mache. Welche Variante ich wählen soll, wie es sich mit dem Geld am besten ausgeht, etc.
    Jetzt meine Frage an euch und eventuelle Lehrerinnen. Ich möchte nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen und eine halbe Lehrverpflichtung nehmen, dh. es wären noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld zu leisten. Geht sich das mit dem Gehalt einer halben Lehrverpflichtung (ca. 800,-monatlich) aus? Bekomme ich dann das Kinderbetreuungsgeld weiter? Zuverdienstgrenze geht ja bis 16.200, müsste sich also ausgehen, oder?
    LG Dschudl
     
  2. Dschudl

    Dschudl Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebe Mamis!
    Ich hab seit kurzem ein Adoptivbaby und bin gerade am Überlegen, wie ich das mit der Kinderbetreuungsgeld mache. Welche Variante ich wählen soll, wie es sich mit dem Geld am besten ausgeht, etc.
    Jetzt meine Frage an euch und eventuelle Lehrerinnen. Ich möchte nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen und eine halbe Lehrverpflichtung nehmen, dh. es wären noch 6 Monate Kinderbetreuungsgeld zu leisten. Geht sich das mit dem Gehalt einer halben Lehrverpflichtung (ca. 800,-monatlich) aus? Bekomme ich dann das Kinderbetreuungsgeld weiter? Zuverdienstgrenze geht ja bis 16.200, müsste sich also ausgehen, oder?
    LG Dschudl
     
  3. Bea77

    Bea77 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich gehe neben der Karenz gringfügig arbeiten und habe mich wegen der Zuverdienstgrenze bei der Arbeiterkammer informiert. Ich hatte dort einen Termin und der Herr dort hat mir alles ausgerechnet und war super freundlich ung hilfsbereit. Kann ich dir nur empfehlen - es ist nämlich sehr kompilziert zu berechnen!
    lg bea
     
  4. Dschudl

    Dschudl Gast-Teilnehmer/in

    Ja, aber seit der neuen Kindergeldregelung kann man ja bis zu 16200,- jährlich dazuverdienen. dh. angenommen ich bekomme 6 Monate 800,- zusätzlich, das wären dann 4.800,-, dann bekomme ich ja kein Kinderbetreuungsgeld mehr und gehe auch normal wieder arbeiten, dh. das zählt ja dann nimma dazu. Müsste schon gehen, oder?
     
  5. maja7

    maja7 Gast-Teilnehmer/in

    Sollte sich auf alle Fälle ausgehen. Ist das Brutto oder netto?

    lg Maja
     
  6. safali

    safali Gast

    hey dschudl,

    ja das geht sich auf jeden fall aus, das restlich halbe jahr bekommst du ganz normal kbg. ich mach es gerade genauso!

    glg u b, bis bald hoffentlich!

    s.
     
  7. Dschudl

    Dschudl Gast-Teilnehmer/in

    Brutto wären es 1160 und netto doch etwas über 900,-. Möchte im Februar wieder arbeiten gehen, dh. bis Juli zusätzlich zum Kbg die 900,-verdienen, dann sind die 30 Monate eh um und ich starte mit normaler voller Lehrverpflichtung. Also denkt ihr, dass das kein Problem ist? Muss nämlich morgen endlich auf die Krankenkassa fahren und den Wisch abgeben.
     
  8. safali

    safali Gast

    klar geht das! bis juli verdienst du ja nur 6 x tausenirgendwas - das sind fast TEUR 10 unter der zuverdienstgrenze (diese läuft ja dann nur bis juli). viele die ich kenne gehen mit den stunden nach ablauf des kbg rauf.

    glg
     
  9. Sastro

    Sastro Gast-Teilnehmer/in

    Du kannst beim Landesschulrat genau die Stundenanzahl nehmen, damit es sich ausgeht (zumindest in NÖ!)
     
  10. oklahoma

    oklahoma Gast-Teilnehmer/in

    Guten morgen,

    also ich gehe im herbst wieder arbeiten. Habe mich für die lange variante des kindergeldes entschieden und arbeite 9 oder 10 stunden. Kommt darauf an ob ich eine zulage für leistungsgruppen oder klassenführung bekomme. Außerdem musst du beachten ob du währenddessen in eine andere gehaltsgruppe kommst - mehr geld.:)

    Das ganze ließ ich mir von der personalvertretung berechnen.

    LG
     

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