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Kinderbetreuungsgeld Zuschuss, bitte um Hilfe ich habe keinen Plan!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JudyJetson, 20 August 2009.

  1. JudyJetson

    JudyJetson Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, ich habe mir auf Help.gv schon einige male das Infoblatt zum Kinderbetreuungszuschuss durchgelesen, aber ich komme auf keine grünen Punkt!

    Dort steht das Antragsteller im Jahr nicht mehr wie 16.200 Euro haben darf, und Ehepartner nicht mehr wie 12.200 Euro plus 4.000 Euro für jeden zu dessen Unterhalt er wesentlich beiträgt!

    Heißt dass jetzt ich dürfte 16.200 € haben und GG dürfte 24.200 € haben?? Reden die von Brutto oder Netto??

    Bitte um Hilfe ich habe wirklich keinen Plan!

    http://bmwa.cms.apa.at/cms/content/...265/03_kbgg2_informationsblatt2008_270309.pdf
     
  2. naaninn

    naaninn Gast

    soweit ich weiß gilt der zuschuss eh erst im 2. lebensjahr?!
     
  3. Savanna20

    Savanna20 Gast

    das ist der wiener familienzuschuss was du meinst oder? im 2. lebensjahr
    zuschuss zum kinderbetreuungsgeld gibts schon von anfang an.
     
  4. Mia05

    Mia05 Gast

    ja der zuschuss fürs Kinderbetreuungsgeld gibts von anfang an.

    so wie ich das verstanden habe, um den zuschuss zu bekommen darf man selbst nicht mehr als 16.200 im Jahr verdienen und der Partner + 1 Kind auch nicht mehr als 16.200

    und Rückzahlen muss man wenn man gemeinsam mehr als 35.000 im Jahr bekommt

    ob die Netto oder Brutto meinen würde ich auch gerne wissen...

    http://bmwa.cms.apa.at/cms/content/standard.html?channel=CH0568&doc=CMS1058744552798
     
  5. Liz1981

    Liz1981 Gast-Teilnehmer/in

    Ohne es jetzt definitiv zu wissen, aber die meinen ganz sicher brutto. Solche Beträge (Einkommensgrenzen etc.) werden immer in brutto angegeben. :wave:
     
  6. Elmika

    Elmika Gast

    Hi,
    ein AK-Experte hat in einem Elternkurs erklärt, dass die 16.200 € eine Mischform zwischen brutto und netto wären, d.h. man kann ca. 1200 € pro Monat dazuverdienen pro Karenzjahr (er hat empfohlen sich das genau von der AK ausrechnen zu lassen!). Wäre man nur 1/2 Jahr in Karenz, halbieren sich die 16.200 €.

    An deiner Stelle würde ich bei der Arbeiterkammer anrufen und genaueres erfragen oder gleich einen konkreten Termin ausmachen. So kann auf jeden Fall nichts schiefgehen (z.B. später etwas zurückzahlen zu müssen).

    lg elmika
     
  7. KatinaLiv

    KatinaLiv Gast-Teilnehmer/in

    oder gleich direkt beim MAG11 nachfragen .. die sind dort auch überaus freundlich!! Das werd ich machen!

    lg
    Kat:wave:
     
  8. Mia05

    Mia05 Gast

    ich habe jetzt bei der Karenzstelle angerufen, die Zuverdienstgrenze wird BRUTTO gerrechnet...
     
  9. karo

    karo Gast

    dann hast du aber dort eine falsche Auskunft bekommen, die Zuverdienstgrenze entspricht der Lohnsteuerbemessungsgrundlage, das ist also weder Brutto noch Netto.
     
  10. JudyJetson

    JudyJetson Gast-Teilnehmer/in

    und wie kann man die Erfahren?? Denn GG hat einen noch so hohen Grundlohn, bekommt dafür aber Diäten und Sonderzulagen! Wie schauts da aus??
     
  11. Mia05

    Mia05 Gast

    komisch...
    aber das ist ja auch besser als brutto :rolleyes:
     
  12. Mia05

    Mia05 Gast

    ich hab eine seite gefunden wo man die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ausrechnen kann

    https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/
     
  13. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Zuschuss zum KBG ist ein Kredit, dessen muss man sich von Anfang an klar sein (aber zinsenloser K).

    2 Stufen:

    1. Zuverdienstgrenzen müssen eingehalten werden:
    a.) bezieher = EUE 16.200 pro jahr (weder brutto noch netto), Faustregel = EUR 1.049 Lohnsteuerbemessungsgrundlage pro KBG-Monat.

    b.) 2. Elternteil: EUR 12.200 plus EUR 4000 pro Kind 8auch KBG-Kind, daher mit einem Kind auch EUR 16.200

    Den Zuverdienst kann man sich mit dem Internetrechner ausrechnen: https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    Übersteigt man die Zuverdienstgrenze, dann war man nicht einkommensschwach und muss ihn der GKK zurückzahlen. Aber: man muss nur den betrag zurückzahlen, um den man die zuverdienstgrenze überschritten hat.

    2. Kreditrückzahlung ans Finanzamt
    Hat der Zuschuss gebührt (hat man also die Zuverdienstgrenzen eingehalten), dann prüft das Finanzamt, für jedes Jahr bis zum 7. geburtstag (auch jahr des geburtstages), wie hoch das Jahreseinkommen war. Übersteigt man die erste Abgabengrenze, so beginnt die Kreditrückzahlung (bestimmte Prozente vom jahreseinkommen).
    Näheres zur kreditrückzahlung kann man da nachlesen:
    https://www.bmf.gv.at/steuern/brger...ckzahlungdeszuschu_8851/_start.htm?q=Zuschuss

    LG
    S.
     

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