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Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld und Elternteilzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von esohic60, 7 August 2011.

  1. esohic60

    esohic60 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Weiß jemand wie das Wochengeld berechnet wird, wenn man KBG bezieht und in Elternteilzeit ist. Wird das Gehalt mit dem KBG zusammengezählt und davon ein Durchschnitt oder bleibt das KBG unberücksichtigt?

    Danke für eure Hilfe
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das Wochengeld berechnet sich aus dem KBG (180% der 30+6 Variante) und dem Gehalt aus deiner Erwerbstätigkeit.
    Die daraus ermittelten Tagsätze werden jedoch nicht addiert, sondern der Höhere gelangt zur Auszahlung.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. esohic60

    esohic60 Gast-Teilnehmer/in

    wirklich? also wenn ich durch die individuelle einkommensgrenze brutto 1800 euro verdiene + 600 kbg (die 20+4 variante) wird es von 1800 berechnet und das einkommensabhängige kindergeld dann auch von den 1800 + sz?
     
  4. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Wenn Du eine Pauschalvariante des KBG beziehst gibt´s eine Verdienstobergrenze (Euro16.200,- oder 60% des Jahreseinkommens im Jahr VOR der Geburt des Kindes) jährlich, wenn Du die überschreitest gibt´s kein KBG mehr. Das ist bei der Elternteilzeit zu bedenken.

    Wegen Wochengeld: das entspricht 1/14 des Jahreseinkommens, ist also etwas höher als dein Nettomonatsgehalt, dafür gibt´s aber keine Sonderzahlungen. Das einkommensabhängige KGB (12+2) ist dann 80% vom Wochengeld und hat bei mir in etwa dem Nettomonatgehalt vor der Karenz ensprochen.

    Aber beim einkommensabhängigen KBG liegt die Zuverdienstgrenze bei Euro 5.800,-, daher ist diese Variante nicht ideal, wenn Du schon vor dem 1. Geburtstag in Elternteilzeit gehen willst.
     
  5. esohic60

    esohic60 Gast-Teilnehmer/in

    und was ist das jahreseinkommen? - da zählt kbg nicht dazu oder?

    um genauer zu sein. ich möchte in elternteilzeit gehen und lg ist jetzt in karenz. ich möchte dann kbg beziehen. werde ungefähr 1800 brutto bekommen - geht sich mit den 60% aus.
    wenn ich jetzt in der zeit schwanger werden würde, was würde ich an wochengeld bzw. dann einkommensabhängigen kindergeld bekommen?
     
  6. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Bei Euro 1800,- brutto monatlich bekommst Du gar kein KBG - unabhängig vom gewählten Modell.

    Aber Dein LG kann KBG beziehen, wenn er in Karenz ist und dann bekommt natürlich er das Geld. unabhängig vom Modell (12+2 oder andere), es ist prinzipiell egal, WER von Euch in Karenz ist. Ihr könnt es z.B. so machen, daß nach dem Mutterschutz Du noch 2 Monate in Karenz bist (und KBG beziehst) und danach Dein LG die restlichen 10 Monate (da ich von 8 Wochen Mutterschutz ausgehe sind´s dann nur noch 10 Bezugsmonate für den 2. Partner). Oder du gehst gleich nach dem Mutterschutz arbeiten und ihr verzichtet auf "deine" 2 Monate und Dein mann bezieht bis zum 1. Geburtstag des Kindes das KBG.

    Das geht natürlich auch nur, sofern Dein LG in der Zeit nicht mehr als die Euro 5.800,- (jährliche Zuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen KBG) verdient.

    Sollte Dein LG über 5.800,-, aber unter Euro 16.200,- jährlich kommen dann ist für Euch ein Pauschalmodell die bessere Wahl.

    Wenn Du wieder schwanger wirst, während einer von Euch beiden KBG bezieht bekommst Du 180% vom 30+6 Modell-Geld (unabhängig davon, welches Modell ihr wirklich gewählt habt!), also Euro 784,80 - aber nur, sofern der Bezug läuft, bis Dein Mutterschutz beginnt.

    Wenn Du zu Beginn des neuerlichen Mutterschutzes kein KBG mehr beziehst errechnet sich Dein Wochengeldanspruch aus den Einkünften der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes - wie ganz genau fragst Du am besten bei der AK nach, ich glaub da hat sich gesetzlich seit meiner SS etwas geändert und bin mir nicht ganz sicher.

     
  7. esohic60

    esohic60 Gast-Teilnehmer/in

    doch, die 1800 sind unter den 60%. das hab ich schon abgeklärt - die individuelle zuverdienstgrenze.
    mein lg ist ja schon seit 1 jahr in karenz, wir haben die 20+4 variante gewählt und ich geh jetzt 9 monate.
    ich gehe in der zwischenzeit mit elternteilzeit arbeiten und wollte eigentlich nur wissen, wie es mit einer neuerlichen ss aussieht, weil wir ein 2. kind wollen. wovon das berechnet wird.
    wenn das kbg nicht dazuzählt muss ich eben 3 monate 40 stunden gehen damit man mehr bekommt, weil bei einem 2. möchte ich gern das einkommensabhängige kindergeld wählen
     
  8. julia80

    julia80 Gast-Teilnehmer/in

    Dass die ermittelten Tagsätze nicht addiert werden, sondern nur der höhere ausbezahlt wird, kann ich nicht bestätigen. Bei mir ist das Gegenteil der Fall: Ich bekommen den Tagsatz für meinen Verdienst von der Elternteilzeit und zusätzlich den Tagsatz vom Kindergeld ausbezahlt! War ganz schön überrascht, als ich die Höhe des Wochengeldes mitgeteilt bekommen habe, mit soviel hätte ich gar nicht gerechnet. Ob allerdings die Höhe des einkommensabhängigen KBG jetzt auch 80 % vom diesem Satz betragen würde, würde mich auch interessieren. Hab mich noch nicht erkundigt. Hatte eigentlich nicht vor, die einkommensabhängige Variante zu nehmen, aber bei dieser Höhe überlege ich nun doch!

    lg
     
  9. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz betreffen NUR das Wochengeld, sonst nix!

    Beim einkommensabhängigen KBG muß eine durchgehende Erwerbstätigkeit in den letzten 6 Monaten vor der Geburt vorliegen. Aber gleichgestellt sind vorübergehende Unterbrechungen wegen Mutterschutz oder gesetzlicher Karenz bis zum 2. Lebensjahr des Kindes.

    So gesehen müßtest Du entweder schwanger werden, BEVOR du mit der Elternteilzeit beginnst ODER 6 Monate Vollzeit arbeiten um bei zweiten Kind Anspruch auf´s einkommensabhängige KBG zu haben. Wie das gesetzlich ausschaut wenn Du in Elterteilzeit weniger verdienst als vor dem 1. Kind kann ich Dir leider auch nicht sagen, am besten bei der AK erkundigen:wave:!
     
  10. esohic60

    esohic60 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube ich werde da mal anrufen. bzw. bei der krankenkasse. die müssten das ja auch wissen.
    danke auf jeden fall
     
  11. esohic60

    esohic60 Gast-Teilnehmer/in

    so hab mich jetzt erkundigt bei der bva
    es ist so, dass fürs wochengeld das verdiente von der elternteilzeit + das kbg herangezogen wird. dh das ist dann mehr.
    vom wochengeld wird dann das einkommensabhängige kindergeld berechnet (sie hat aber bei meinen daten nachgesehen, weiß nicht ob das bei jedem so ist) und dann kann man noch von dem jahr bevor das kbg bezogen wurde einen zusätzlichen tagsatz herausrechnen und dann kommt man auch auf mehr.
     

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