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Kinderbetreuungsgeld und geteilte Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hacer82, 14 Juli 2010.

  1. hacer82

    hacer82 Gast-Teilnehmer/in

    Habe ein paar seltsame Fragen: :eek:
    Muß mein Partner in Karenz gehen um Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können?
    Stimmt es, dass er mindestens 3 Monate in Karenz gehen müßte?
    Die Karenz würde er im Frühjahr 2012 in Anspruch nehmen, bekäme er das Geld im Anschluß an meine Bezüge, also im Sommer 2011? Da hat er ja noch keine Karenz mit dem Dienstgeber vereinbart! (wegen Kündigungsschutz erst im Winter 2011)
    Könnte ich während seiner Karenz Sonderurlaub mit meinem Dienstgeber vereinbaren und auch zu Hause bleiben?

    Danke im Voraus!
     
  2. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Schau hier. Ich bin nicht ganz aktuell informiert, da meine schon größer sind, aber ich gehe davon aus, dass es nach wie vor eine Zuverdienstgrenze gibt - in Folge kann man ruhig einer Beschäftigung neben dem Bezug nachgehen, darf aber eben nur begrenzt viel arbeiten bzw. verdienen.

    Einen Grund, warum der andere Elternteil nicht mit einer anderen Begründung auch zu Hause bleiben sollte, gibt es nicht. In Elternkarenz kann halt immer nur einer sein.
     
  3. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Also der Partner muss nicht in Karenz gehen um KBG zu bekommen! Wenn der Partner geht, dann muss jeder Elterteil 3 Monate am Stück daheim bleiben und man kann nur 2 Mal wechseln (bin mir DA aber nicht ganz 100% sicher)

    Er bekommt das Geld wenn er in Karenz ist!!

    Wegen dem Sonderurlaub mnusst mit deinem DG reden, dass ist aber unabhängig vom KBG- Bezug!!
     
  4. hacer82

    hacer82 Gast-Teilnehmer/in

    Dankeschön!
     

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