1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Kinderbetreuungsgeld für 2 verschiedene Kinder gleichzeitig möglich?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Astrid1974, 6 April 2011.

  1. Astrid1974

    Astrid1974 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte eine Frage zum KBG.
    Wenn ich nun 2 Kinder (im Abstand von 2 Jahren) habe und die längste Leistungsart - also 30 + 6 - gewählt habe, ist es dann möglich, dass beide Elternteile gleichzeitig in Karenz gehen und KBG beziehen? Also ich für das jüngere Kind und mein Mann für das ältere Kind, für das ja noch etwa ein Jahr Karenz offen wäre (wenn der Altersunterschied 2 Jahre beträgt)?

    LG,
    Astrid
     
  2. myolie82

    myolie82 Gast-Teilnehmer/in

    Nein das geht garnicht... Sobald du wochengeld beziehst endet das vom älteren bzw. Auch wenn dein Partner in Karenz ist
     
  3. schneeschuh

    schneeschuh Gast-Teilnehmer/in

    nein, das geht natürlich nicht. KGB für 1. K endet, wenn du fürs 2.K den Mutterschutz antrittst.

    Natürlich schenkt man nix gern her, daher vielleicht ein paar andere Überlegungen:

    Du bzw dein Mann kann 3 Monate der (sonst verfallenden) Karenzzeit "aufsparen" und dann in Abstimmung mit dem AG bis zum 7. LJ des Kindes verbrauchen. Allerdings natürlich ohne Bezug, KGB, Kündigungsschutz. Man kann diese 3 Monate ja mal aufheben, in Anspruch nehmen muss mans ja eh nicht, wenn es sich zB finanziell nicht ausgeht.

    Du kannst beim nächsten Kind die einkommensabhängige Variante wählen und das Wochengeld und Karenzgeld wird dann auf Basis jenes Jahres berechnet, in dem du kein KGB bezogen hast.
    je nachdem, wieviel du damals verdient hast, können sich da enorme unterschiede ergeben.
    voraussetzung ist allerdings, dass der mutterschutz fürs nächste kind noch in der karenz mit dem jeztigen kind beginnt
     
  4. muell23

    muell23 Gast

    Ich denke schon, dass das geht. Warum sollte es auch nicht gehen. Der Partner ist ja in Kinderbetreuung und nicht du.

    Du willst ja in diesser Zeit arbeiten gehen, darfst du das nicht - ist es nicht deine Entscheidung, sondern die des Amtsarztes oder deines Chefs, Arbeitsinspektorates, etc... - dementsprechend darf nicht dein Partner dafür bestraft werden.

    Der frühzeitige Mutterschutz ist ja keine Kinderbetreuungszeit, sondern zum Schutz von Mutter und Ungeborenen da.

    Ich würde bei der AK nachfragen.
     
  5. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Da wurde (ab 2009 oder 2010) etwas geändert. Der Vater bekommt auf alle Fälle das KBG für das erste Kind bis zum Ende des Wochengeldes für das 2. Kind.

    Siehe: https://www.sozialversicherung.at/p...nt/cmsWindow?action=2&p_menuid=4396&p_tabid=4

    Ich würde dir empfehlen, dich da genau in die Gesetzestexte reinzulesen. Bei der AK habe ich letztes Jahr eine absolut falsche Auskunft erhalten und das leider geglaubt. Deshalb hat mein Mann leider seine Elternteilzeit für Kind Nr. 1 nicht verlängert (obwohl es rechtlich gegangen wäre, nur die Leute bei der AK war eben ahnungslos, haben aber so getan, als würden sie es genau wissen).

    (Und wie man sieht, behaupten hier im Forum ja auch einige steif und fest, dass das KBG für den Vater endet, sobald die Mutter wieder in Mutterschutz geht. Das stimmt nicht!!! Bitte lest vorher nach, bevor ihr hier etwas Falsches schreibt. So manche Forumsuserin glaubt es nämlich und es entsteht ihr in blödesten Fall ein ordentlicher Nachteil daraus!)

    Leider kennt sich rechtlich fast niemand aus, wenn auch die Väter KBG beziehen bzw. in Karenz oder Elternteilzeit sind, weil das in Österreich leider immer noch so etwas Exotisches ist und anscheinend weder von den Firmen noch von der Öffentlichkeit in irgendeiner Weise gefördert wird.

    Du hast aber in Österreich nur einen gesetzlichen Anspruch auf Elternkarenz bis einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes! Auch wenn du mit deinem Arbeitgeber eine private Karenz vereinbart hast, dann hat das aber rein gar nix mit dem KBG zu tun! Oder meinst du, es wäre dann noch rd. 1 Jahr Kinderbetreuungsgeld fürs erste Kind "offen"?
     
  6. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Hallo,

    ich würde dir empfehlen, direkt beim
    Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend beim
    Familienservice nachzufragen.

    Es gibt eine kostenlose Hotline, bei der du diesbezüglich nachfragen kannst.
    Sehr zu empfehlen, dort sitzen experten, die mit der rechtslage absolut vertraut sind, sich gut auskennen, dir rechtlich fundierte auskünfte geben und dir alles auch noch geduldig und verständlich erklären.
    0800 240 262
    Dort bekommst du sicher die entsprechende auskunft!
     
  7. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe Anfang 2010 dort leider auch die gleiche Falschauskunft bekommen wie bei der AK. Die Leute direkt am Telefon kennen sich nicht so gut aus (was ich leider auch erst gemerkt habe, als es zu spät war). Erst wenn man sich in die jeweilige "Spezialabteilung" verbinden lässt, wird die Wahrscheinlichkeit, korrekte Auskünfte zu bekommen, größer.

    In einer anderen KBG-bezogenen Sache konnte mir erst die Dame in der Gebietskrankenkasse (die Stelle fürs KBG) wirklich umfassende und korrekte Auskünfte erteilen.
     
  8. Hexi68

    Hexi68 Gast

    Also ich habe mir dieser infostelle sehr gute erfahrungen gemacht, als ich dort angerufen habe und genaue auskünfte bezüglich zuverdienst+berechnung dessen gebraucht habe.
    Allerdings wurde ich gleich in die entsprechende spezialabteilung verbunden, weil ich von anfang an gebeten hatte, das man mich zu der für das thema zuständigen person verbindet;)
     
  9. Astrid1974

    Astrid1974 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die nun doch recht zahlreichen Antworten.

    Es ist so:

    Für Kind 1 habe ich die 30+6 KGB-Variante gewählt. Geburt war am 25.9.2009, Ende der Karenz 24.3.2012

    Geburtstermin für Kind 2 ist der 13.Oktober 2011, die etwas mehr als 5 Monate KBG-Zeit + der Anspruch auf 6 Monate für meinen Partner würden dadurch verfallen.

    Mein Mann ist Lehrer und es würde sich gut ergeben (auch arbeitsplatztechnisch, dass er im nächsten Schuljahr in Karenz ginge - also etwa von September 2011 - September 2012).

    Nun war ich aber schon in der WGKK-Zweigstelle für KBG (Andreasgasse Wien) und hatte dort einen sehr netten, aber meinem Gefühl nach nicht wirklich 100 % kompetent wirkenden Mitarbeiter. Er gab mir die Auskunft, dass ein gleichzeitiger Bezug für 2 Kinder von jeweils einem Elternteil (in unserem Fall Vater für das ältere Kind - ich für das jüngere) nicht möglich sei. Die letztendgültige Sicherheit hat er dabei aber nicht gerade ausgestrahlt und hat auch wegen 2 Fragen eine Mitarbeiterin angerufen... Daher mein Zweifel über die Richtigkeit dieser Aussage und meine Frage hier im Forum.

    Ich werde aber wohl noch eine andere Stelle kontaktieren, das Familienservice klingt aber erstmal nicht schlecht - unter der Voraussetzungen, dass eine Spezialabteilung im Hintergrund steht.

    Liebe Grüße,
    Astrid
     
  10. Astrid1974

    Astrid1974 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die nun doch recht zahlreichen Antworten.

    Es ist so:

    Für Kind 1 habe ich die 30+6 KGB-Variante gewählt. Geburt war am 25.9.2009, Ende der Karenz 24.3.2012

    Geburtstermin für Kind 2 ist der 13.Oktober 2011, die etwas mehr als 5 Monate KBG-Zeit + der Anspruch auf 6 Monate für meinen Partner würden dadurch verfallen.

    Mein Mann ist Lehrer und es würde sich gut ergeben (auch arbeitsplatztechnisch, dass er im nächsten Schuljahr in Karenz ginge - also etwa von September 2011 - September 2012).

    Nun war ich aber schon in der WGKK-Zweigstelle für KBG (Andreasgasse Wien) und hatte dort einen sehr netten, aber meinem Gefühl nach nicht wirklich 100 % kompetent wirkenden Mitarbeiter. Er gab mir die Auskunft, dass ein gleichzeitiger Bezug für 2 Kinder von jeweils einem Elternteil (in unserem Fall Vater für das ältere Kind - ich für das jüngere) nicht möglich sei. Die letztendgültige Sicherheit hat er dabei aber nicht gerade ausgestrahlt und hat auch wegen 2 Fragen eine Mitarbeiterin angerufen... Daher mein Zweifel über die Richtigkeit dieser Aussage und meine Frage hier im Forum.

    Ich werde aber wohl noch eine andere Stelle kontaktieren, das Familienservice klingt aber erstmal nicht schlecht - unter der Voraussetzungen, dass eine Spezialabteilung im Hintergrund steht.

    Liebe Grüße,
    Astrid
     
  11. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    also in diesem dokument hier, stand juli 2010 , von der webseite des bundesministeriums steht an sich eigentlich schwarz auf weiss, dass das kbg endet , sobald ein weiteres kind geboren wird.


    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina...ts/Informationsblatt KBG, Stand Juli 2010.pdf

    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/default.aspx


    würde mich sehr wundern , wenn das nicht so ist. ;)
     
  12. Nachdem es uns ja auch betrifft:

    Was ich herausgefunden habe:

    Wie Kira sagt, endet das Kinderbetreuungsgeld mit der Geburt des nächsten Kindes. Während dem Wochengeld bis zur Geburt kann der Partner aber das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen.
     
  13. alvic

    alvic Gast-Teilnehmer/in

    wenn das möglich wäre, würden alle eltern von zwillinge beide in karenz gehen und so pro kind das volle KBG bekommen und nicht nur das 1,5-fache...
    ich habe auch 12 Mon KBG durch das 2te Kind "verloren", finde aber die regelung ok. mein zeitaufwand hat sich durch das 2te kind nicht verdoppelt.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden