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kinderbetreuungsgeld beim 2. kind

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bartholomaea, 5 März 2012.

  1. Bartholomaea

    Bartholomaea Gast-Teilnehmer/in

    nach der geburt ist vor der geburt - oder so....

    unser mäuslein ist ja erst 3 monate, aber wir denken schon drüber nach, wann das 2. kind kommen soll (sofern man das überhaupt planen kann, ich weiß eh, kann man nicht...)... und wie wir das finanziell händeln.

    ich beziehe jetzt das einkommensabhängige kbg bis dezember 2012, bleibe aber länger in karenz, weiß noch nicht, ob ich im frühjahr 2013 wieder zu arbeiten beginne oder im herbst und auch die stundenanzahl muss ich mir noch überlegen - das recht auf elternteilzeit nehme ich aber sicher in anspruch. krippenplatz haben wir, notfalls auch noch die großeltern (die sind aber nicht immer in wien).

    das einkommensabhängige kbg kann man ja nur beantragen, wenn man vorher 6 monate durchgehend gearbeitet hat, oder? dh man kann nicht von einer karenz in die nächste wechseln wie bei den pauschalmodellen?

    wie ist das jetzt bei den zuverdienstgrenzen bei den pauschalmodellen, ich blick da nicht so ganz durch - 60% vom letzten verdienst, oder? d.h. wenn ich jetzt beim 2. kind ein pauschalmodell nehme, darf ich dann 60% von meinem z.b. neuen 25h-gehalt dazuverdienen (sollte ich mich für 25h entscheiden) oder 60% von meinem alten 38,5h-gehalt?

    das thema überfordert mich echt ein bissl :eek:
     
  2. eve32

    eve32 Gast-Teilnehmer/in

    was ich zum einkommensabhängigen KBG sagen kann:

    Ich habs bis September 2011 bezogen und bin jetzt unbezahlt in Karenz geblieben. Nachdem ein zweiter Bauchzwerg hoffentlich im Juni 2012 gesund bei uns landet, werde ich noch einmal das einkommensabhängige KBG nehmen und wieder länger in Karenz bleiben.

    Nach § 24 Abs 2 KBGG zählen Zeiten einer Karenz bzw. des Mutterschutes bis maximal zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes als Zeiten der Erwerbstätigkeit ....

    Somit erfüll ich meiner Ansicht nach die Ansprüche und werd noch einmal die Variante nehmen....

    Hoff das hilft weiter....
     
  3. Bartholomaea

    Bartholomaea Gast-Teilnehmer/in

    ja, ein bissl schon.... was wird jetzt bei dir als bemessungsgrundlage herangezogen? du bist ja 9 monate ohne einkommen vor der geburt, auch wenn (unbezahlte) karenz als erwerbstätigkeit gilt?
     
  4. majos

    majos Gast-Teilnehmer/in

    Frag im Familienministerium nach, die haben dort eine Hotline. (Bzw. der unten angeführte Mensch ist der zuständige Beamte).

    Lg Majo

    *********
     
  5. Bartholomaea

    Bartholomaea Gast-Teilnehmer/in

    Danke, der Herr bekommt eine Mail von mir :)
     
  6. eve32

    eve32 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habs eigentlich immer so verstanden, dass die Bemessung vom Einkommen vor der 1. Geburt ausgeht - sonst wäre es für mich nicht wirklich logisch..... aber jetzt war ich doch verunsichert und hab bei der AK nachgefragt....
    Bemessung ist wirklich gleich wie beim 1. Kind - weil ich zwischendurch nicht gearbeitet hab....
    Ach ja - vielleicht auch noch interessant: Wochengeld bekomm ich keines, dafür kann ich das KBG ab Geburt beantragen....

    Wär interessant welche Antwort du bekommst :)
    Wie gesagt - mit den Pauschalvarianten hab ich mich nicht beschäftigt und kenn mich daher gar nicht aus....
     
  7. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    hab den Herrn probiert zu erreichen, no chance, besser ist das Familienservice (das sind mehrere Beamte, da hat man größere Chancen, außerdem ist das gratis *grins*) Tel.: 0800 240 262 -kostenlos aus Österreich

    LG
    S.
     
  8. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Du musst 6 Monate vor dem ersten KBG-Bezug in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen sein. Das bist du ja auch, wenn du in Karenz bist, also maximal bis zum zweiten Geburtstag deines Kindes (unabhängig davon, bis wann du KBG beziehst).
    In deinem Fall ists meiner Meinung nach so: Das letzte Jahr, in dem du kein KBG bezogen hast, war 2011. Auf diesen Steuerbescheid wird zurückgegriffen, wenn du innerhalb von 3 Jahren das zweite Kind bekommst, also wenn du im Jahr 2014 das zweite Kind bekommst, bekommst du wieder das ea KBG gemäß Steuerbescheid 2011.
     
  9. freeriderin

    freeriderin Gast-Teilnehmer/in

    ja, so ist es... als Basis wird die Ziffer 245 des EkSt-Bescheides herangezogen - zur Berechnung des KBG:

    [Betrag der Ziffer 245 EkSt-Bescheid (aus dem Jahr bevor das erste Mal KBG bezogen wurde) * 0,62 +4000] / 365 = Tagsatz
    Tagsatz * 30 * Anzahl Monate (also 12, wenn kein Wochengeld bezogen wurde) ergibt die Gesamtsumme.

    Neu ist, dass dies jedoch nur bei 2 Kindern funktioniert - dh. es wird von der Geburt des 2. Kindes max. 3 Jahre retour gerechnet... danach gibt es die Möglichkeit des einkommensabhängigen KBG nicht mehr (also für's 3. Kind).

    Lg
     

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