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kinderbetreuungsgeld - beide elternteile

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brownie1977, 26 August 2010.

  1. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich bin noch unsicher, was das kinderbetreuungsgeld angeht.

    wir möchten variante 20+4 nehmen. mein freund möchte davon 3 monate gehen. ist das auch möglich? das ich 21 monate und er 3 geht?

    EDIT: achja, und wie werden die monate eigentlich berechnet? nach kalendermonaten? heißt das, dass bei mir der juli noch mitzählt oder wird da von 30.07. bis 31.07. gerechnet und dann ab juni jeder kalendermonat?
     
  2. treble.clef

    VIP: :Silber

    ich schätz mal es ginge nur 20+ 3, wie die monate aufgeteilt werden weiß ich leider nicht.
     
  3. ela975

    ela975 Gast-Teilnehmer/in

    Genau, ein Elternteil kann höchstens 20 Monate beziehen, dein Freund dann eben die 3 und um den einen Monat fallt ihr um.

    Das KBG wird rein nach Lebensmonaten gerechnet. Wenn euer Zwerg am 30.7.2010 geboren wurde, dann ist bei der Variante 20+4 der Anspruch mit 29.7.2012 zu Ende. Oder bei 23 Monaten dann eben 29.6.2012. Abgerechnet wird tageweise, ist ja auch ein Tagsatz.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du die Karenz (=Freistellung von der Arbeit) meinst, dann ist 21+3 Monate möglich.

    Beim KBG-Bezug hingegen muss dein LG mind. 4 Monate dieses beziehen um bei der Variante 20+4 das KBG bis zum 24. Lebensmonat des Kindes zu erhalten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure antworten!

    im formular sind mir noch zwei punkte unklar.

    und zwar wird unter dem kästchen in dem man die varianten aussuchen kann auch gefragt, ob man das kinderbetreuungsgeld nach der geburt oder erst später beantragen möchte. was macht das für einen sinn? ich bekomme es ja erst nach den 8 wochen in dem ich das wochengeld erhalten habe. also muss ich dann den punkt "später" ausfüllen?

    und gleich daneben wird gefragt, ob ich die höchstmögliche bezugsdauer ausbezahlt haben möchte oder kürzer?

    irgendwie steh ich bei diesem formular auf der leitung. :rolleyes:
     
  6. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Viele beantragen das KBG nicht ab Geburt, sondern erst später, zB weil sie zwischen Mutterschutz und Karenzbeginn noch den Urlaub verbrauchen und mit dem erhaltenen gehalt die Zuverdienstgrenze überschreiten würden. daher gibt es das 2. Kästchen.
    Höchstmögliche Bezugsdauer ist bis zum 12., 15., 20. oder 30. Lebensmonat - je nach Variante. Ein ige beantragen das KBG kürzer, zB weil sie sich mit dem Kindesvater schon früher abwechseln wollen oder weil sie früher wieder arbeiten gehen wollen und mit dem gehalt die Zuverdienstgrenze überschreiten würden.

    Zum Wechsel:

    es gibt da verschiendene Möglichkeiten. Ein Elternteil allein kann in der Variante 20+4 max. bis zum 20. Lebensmonat beziehen. Weiters: ein Elternteil muss mind. 2 Monate beziehen. Und: man darf sich nur max. 2 mal abwechseln, also 3 Teile darf es geben.
    So könnte die Mutter bis zum 20. Lm beziehen und der vater dann bis zum 24. Lm. Natürlich kann er auch nur vom 20. bis zum 23. lm beziehen. Man kann aber auch anders aufteilen: Bsp. Mutter bezieht bis zum 10. Lebensmonat, Vater bezieht vom 10. bis zum 13. Lm, die Mutter kann dann nochmals beziehen bis zum 23. Lm. Bezieht der Vater in dem Bsp. bis zum 14. lm, dann kann die Mutter bis zum 24. Lm beziehen.

    LG
    S.
     
  7. paraskewi

    paraskewi Gast

    ich dachte bei 20+4 muß der 2.elternteil mind. 3 monate beziehen? wurde das auch geändert? die regelungen sind mittlerweile so komplex daß man echt einen spezialisten braucht
     
  8. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    seit 1.1.2010 beträgt die Mindestbezugsdauer - in jeder Variante - 2 Monate statt 3.

    Lg
    S.
     
  9. paraskewi

    paraskewi Gast

    ah ok, danke!
     

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